Zum Werk
Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
Vorteile auf einen BlickAutoren aus Anwaltschaft und SteuerberatungArgumente zur Rechtswahlkompakte, griffige Darstellung
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Notariate, Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Aktualisiert: 2023-06-29
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Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
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Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
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Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
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Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
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Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
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Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
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Aktualisiert: 2023-05-18
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Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
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Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Notariate, Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Aktualisiert: 2023-05-12
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Die Partnerschaftsgesellschaft eignet sich für Zusammenschlüsse aller freiberuflich Tätigen. Zu ihnen gehört insbesondere die Ärzteschaft einschließlich der heilpraktischen und therapeutischen Berufe, die Rechts- und Patentanwaltschaft, Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung, Architektinnen und Architekten sowie das Ingenieurwesen. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Dieser Kommentar bezieht in die Kommentierung des PartGG die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser vergleichsweise jungen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
Vorteile auf einen BlickAutoren aus Anwaltschaft und SteuerberatungArgumente zur Rechtswahlkompakte, griffige Darstellung
Zur Neuauflage
Die 4. Auflage berücksichtigt neben dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe vor allem die umfangreichen Änderungen, die das PartGG durch das MoPeG erfährt und die zum 1.1.2024 in Kraft treten.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Notariate, Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Aktualisiert: 2023-05-12
> findR *
Zum Werk
Dieser Kommentar behandelt nicht nur das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, sondern bezieht in die Kommentierung die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser neuen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist für Zusammenschlüsse von Freiberuflern geeignet. Dazu gehören insbesondere Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten, Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und steuerberatende Berufe, Architekten und Ingenieure. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Vorteile auf einen Blick
- Autoren aus Anwaltschaft und Steuerberatung
- Argumente zur Rechtswahl
- kompakte, griffige Darstellung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet vor allem das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie geht auch differenziert auf internationale Entwicklungen ein, etwa die Bedeutung der LLP (Limited Liability Partnership), der die PartG seit dem 19.7.2013 stärker angenähert ist.
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Richter, Notare, Freiberufler.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Zum Werk
Dieser Kommentar behandelt nicht nur das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz, sondern bezieht in die Kommentierung die einschlägigen Bestimmungen des BGB zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts und des HGB zum Recht der Handelsgesellschaften mit ein. Behandelt werden auch die steuerlichen Aspekte, die bei der Wahl und dem Betrieb dieser neuen Gesellschaftsform von Bedeutung sind.
Die Partnerschaftsgesellschaft ist für Zusammenschlüsse von Freiberuflern geeignet. Dazu gehören insbesondere Ärzte, Heilpraktiker, Therapeuten, Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer und steuerberatende Berufe, Architekten und Ingenieure. Geregelt werden im Gesetz u.a. Name und Vertrag der Partnerschaft, das Rechtsverhältnis der Partner untereinander, das Außenverhältnis, die neuerdings beschränkbare Haftung der Partnerschaft sowie Fragen des Ausscheidens eines Partners und der Liquidation der Gesellschaft.
Vorteile auf einen Blick
- Autoren aus Anwaltschaft und Steuerberatung
- Argumente zur Rechtswahl
- kompakte, griffige Darstellung
Zur Neuauflage
Die Neuauflage verarbeitet vor allem das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Sie geht auch differenziert auf internationale Entwicklungen ein, etwa die Bedeutung der LLP (Limited Liability Partnership), der die PartG seit dem 19.7.2013 stärker angenähert ist.
Zielgruppe
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Aktualisiert: 2023-04-04
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Aktualisiert: 2019-08-08
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