Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen.
Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen.
Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen.
Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die rechtliche Erfassung der Abwägung im Bauplanungsrecht und die Reichweite der darauf bezogenen Gerichtskontrolle war stets ein schwieriges Unterfangen. Die Rechtsprechung hat hierzu eine ausdifferenzierte Abwägungsfehlerlehre entwickelt. Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) hat der Gesetzgeber zwei neue Fehler – die Ermittlung und Bewertung der für die Abwägung bedeutsamen Belange – benannt, deren Einordnung in die bisherige Abwägungsdogmatik seitdem Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten bereitet. Dies liegt insbesondere daran, dass diese neuen Fehler nach der Gesetzesbegründung den Wechsel vom materiell-rechtlichen Abwägungsvorgang zu den verfahrensbezogenen Elementen des Ermittelns und Bewertens nachvollziehen sollen.
Mit einer Bestandsaufnahme der Gerichtskontrolle der bauplanerischen Abwägung vor dem Inkrafttreten des EAG Bau und der Entstehungsgeschichte der Neuregelung legt Marcus Merkel das Fundament für eine sorgfältige Auseinandersetzung mit der Neuregelung und mit den Fragen, ob durch die Neuregelungen ein Systemwechsel in Abkehr zur bisherigen Dogmatik bei der Überprüfung der bauplanerischen Abwägung vollzogen worden ist und ob ein solcher Systemwechsel mit der Rechtsschutzgewährleistung aus Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund geht der Verfasser der Frage nach, wie die neuen Begriffe »Ermitteln« und »Bewerten« auszulegen sind. Der vorgeschlagene Weg zur Bestimmung der Bedeutung dieser neuen Fehler ermöglicht dabei eine dogmatisch konsequente und zugleich praxistaugliche Einordnung dieser neuen Fehler in die bisherige Abwägungsdogmatik.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Wie im Westen, nur anders. Diese Perspektie zeigt, wie der Westen in zahllosen Ausprägungen der DDR-Medienkultur erkennbar gewesen ist. Der besondere Zugang dieses Buches liegt dabei in der Mischung von wissenschaftlichen Betrachtungen, erzählerischen Texten und Fotografien. Mit Texten von Claudia Rusch, Knut Hickethier, Erika Richter, Jochen Voit und vielen anderen.
Aktualisiert: 2023-03-15
Autor:
Günter Agde,
Klaus Arnold,
Thomas Beutelschmidt,
Uwe Breitenborn,
Christoph Classen,
Anke Fiedler,
Ulrike Häußer,
Knut Hickethier,
Sylvia Klötzer,
Christian Könne,
Boris Kretzinger,
Marcus Merkel,
Erika Richter,
Claudia Rusch,
Thomas Rusch,
Matthias Steinle,
Jochen Voit,
Henning Wrage,
Stefan Zahlmann,
Patricia F. Zeckert
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Vor über 20 Jahren haben die Menschen in der DDR bechlossen, dass sie in einem neuen Land leben wollen. Seitdem ist viel von der Diktatur im sozialistischen Staat geschrieben worden. Doch wie sah der Alltag aus? "Vergnügen in der DDR" wirft nun ein neues Licht auf das Leben der Menschen. Es geht um das Vergnügen, ums Feiern oder um Glücksspiel. Entstanden ist ein Buch, das eine völlig neue Perspektive auf die DDR eröffnet – mit tollen Fotografien von Harald Hauswald und Gerd Danigel. "Vergnügen in der DDR" ist ein Buch, das slbst Vergnügen bereitet.
Aktualisiert: 2023-03-15
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