Militärmissionen bewältigen ihre Aufgaben naturgemäß unter weitgehendem Ausschluß der Öffentlichkeit. So haftet ihnen immer eine etwas geheimnisvolle Atmosphäre an. Dies trifft auch für die Militärmissionen zu, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Westmächten und der Sowjetunion durch zweiseitige Abkommen in Deutschland eingerichtet wurden: drei westliche in Potsdam, drei sowjetische in den westlichen Besatzungszonen. Ihr quasi diplomatischer Status erlaubte ihnen, sich mehr oder minder unbehelligt in den Besatzungsgebieten zu bewegen, zu beobachten und das Beobachtete zu dokumentieren.
Diese geographische Lage brachte es mit sich, daß die Militärmissionen in nahezu alle Ost/West-Konflikte mehr oder minder sichtbar eingebunden blieben. Sie wurden zu einem Gradmesser für den Stand der wechselseitigen Beziehungen sowohl der Beziehungen der Westmächte zur Sowjetunion als auch der Bundesrepublik, der DDR und der Westmächte untereinander. Wiederholt wurde aus den verschiedensten Gründen ihre Auflösung gefordert, doch noch nach dem Fall der Mauer in Berlin nahmen sie ihre Mittleraufgaben wahr.
Viele Ereignisse um diese Institutionen machen nicht nur ihre militärisch-strategische Bedeutung sichtbar. Ihre außergewöhnliche Stellung beleuchtet zugleich einen kleinen Teil deutscher Verfassungswirklichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Sowohl der Bundesrepublik als auch der DDR zeigten sie die Grenzen ihrer Souveränität.
Das Quellenmaterial zu dieser Darstellung kommt aus den verschiedensten Archiven. Akten des State Departments in Washington, englische und französische Bestände, auch aus dem Berliner Alliierten Museum, wurden mit herangezogen. Ebenso spiegeln die in Bonn entstandenen Akten die Diskussionen um die Militärmissionen wider. Vor allem aber ermöglichte der Zugang zum Parteiarchiv der SED und den Akten des Staatssicherheitsdienstes, die Sichtweise und Argumentationen der DDR darzustellen, nicht nur ihre Haltung gegenüber dem "westlichen Aggressor", sondern auch ihre Bemühungen um größeren politischen Spielraum gegenüber der Sowjetunion.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Bis ins 16. Jahrhundert sollte eine Verurteilung durch »weltliche« Acht und »geistlichen« Bann die Durchsetzung von Urteilen sichern. Doch die Verfahren erwiesen sich als so politisch, dass keine gemeinsame »Exekution« der Urteile durch Acht und Bann zustande kam. An einzelnen Beispielen wird gezeigt, wie sehr kaiserliche und päpstliche Interessen auseinanderfielen. Doch selbst protestantische gewordene Reichsterritorien glaubten auf eine Verurteilung durch geistliche Instanzen nicht verzichten zu können und griffen auf einen »christlichen Bann« zurück.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Aktualisiert: 2023-06-15
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Bis ins 16. Jahrhundert sollte eine Verurteilung durch »weltliche« Acht und »geistlichen« Bann die Durchsetzung von Urteilen sichern. Doch die Verfahren erwiesen sich als so politisch, dass keine gemeinsame »Exekution« der Urteile durch Acht und Bann zustande kam. An einzelnen Beispielen wird gezeigt, wie sehr kaiserliche und päpstliche Interessen auseinanderfielen. Doch selbst protestantische gewordene Reichsterritorien glaubten auf eine Verurteilung durch geistliche Instanzen nicht verzichten zu können und griffen auf einen »christlichen Bann« zurück.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Die Edition präsentiert den Briefwechsel zwischen zwei bedeutenden Juristen des Öffentlichen Rechts: Ernst Forsthoff (1902-1974) und Carl Schmitt (1888-1985). Sie umfasst 359 Dokumente, 218 Briefe von Forsthoff, 141 von Schmitt. In einem schriftlichen Gespräch über fast ein halbes Jahrhundert hinweg tauscht man sich über das eigene Fach, über Theorien und Publikationen der Kollegen, über den wissenschaftlichen Nachwuchs, über die eigene Karriereplanung und über den beruflichen Lebenslauf von Fachgenossen aus, dabei gelegentlich die Grenze zum akademischen Klatsch überspringend. Daneben steht die Beobachtung der politischen Entwicklung, vor allem in der jungen Bundesrepublik Deutschland, die oftmals kritisch-konservativ gemustert und kommentiert wird. In der Einleitung gehen die Herausgeber im Wesentlichen auf die Biographie von Ernst Forsthoff ein, da zu ihm bisher kaum einschlägige Studien vorliegen. Viele Einzelheiten werden in dem Sachkommentar erläutert, der jedem Brief beigegeben ist. Forsthoff verleugnete nie, daß Schmitt sein akademischer Lehrer gewesen ist. Diese Haltung brachte ihm manche Anfeindungen ein. Der Briefwechsel dokumentiert zunächst das akademische Lehrer-Schüler-Verhältnis, nachdem Schmitt und Forsthoff sich erstmals 1923 in Bonn begegnet waren, wo Forsthoff 1925 bei Schmitt promovierte. Der Briefwechsel bricht im Dritten Reich fast völlig ab und wird von Forsthoff erst anläßlich von Schmitts 60. Geburtstag 1948 wieder aufgenommen. Er erstreckt sich dann als ein Gespräch unter gleichen bis zum Tode Forsthoffs im August 1974.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Die Edition präsentiert den Briefwechsel zwischen zwei bedeutenden Juristen des Öffentlichen Rechts: Ernst Forsthoff (1902-1974) und Carl Schmitt (1888-1985). Sie umfasst 359 Dokumente, 218 Briefe von Forsthoff, 141 von Schmitt. In einem schriftlichen Gespräch über fast ein halbes Jahrhundert hinweg tauscht man sich über das eigene Fach, über Theorien und Publikationen der Kollegen, über den wissenschaftlichen Nachwuchs, über die eigene Karriereplanung und über den beruflichen Lebenslauf von Fachgenossen aus, dabei gelegentlich die Grenze zum akademischen Klatsch überspringend. Daneben steht die Beobachtung der politischen Entwicklung, vor allem in der jungen Bundesrepublik Deutschland, die oftmals kritisch-konservativ gemustert und kommentiert wird. In der Einleitung gehen die Herausgeber im Wesentlichen auf die Biographie von Ernst Forsthoff ein, da zu ihm bisher kaum einschlägige Studien vorliegen. Viele Einzelheiten werden in dem Sachkommentar erläutert, der jedem Brief beigegeben ist. Forsthoff verleugnete nie, daß Schmitt sein akademischer Lehrer gewesen ist. Diese Haltung brachte ihm manche Anfeindungen ein. Der Briefwechsel dokumentiert zunächst das akademische Lehrer-Schüler-Verhältnis, nachdem Schmitt und Forsthoff sich erstmals 1923 in Bonn begegnet waren, wo Forsthoff 1925 bei Schmitt promovierte. Der Briefwechsel bricht im Dritten Reich fast völlig ab und wird von Forsthoff erst anläßlich von Schmitts 60. Geburtstag 1948 wieder aufgenommen. Er erstreckt sich dann als ein Gespräch unter gleichen bis zum Tode Forsthoffs im August 1974.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Aktualisiert: 2023-05-20
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Aktualisiert: 2023-05-15
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Bis ins 16. Jahrhundert sollte eine Verurteilung durch »weltliche« Acht und »geistlichen« Bann die Durchsetzung von Urteilen sichern. Doch die Verfahren erwiesen sich als so politisch, dass keine gemeinsame »Exekution« der Urteile durch Acht und Bann zustande kam. An einzelnen Beispielen wird gezeigt, wie sehr kaiserliche und päpstliche Interessen auseinanderfielen. Doch selbst protestantische gewordene Reichsterritorien glaubten auf eine Verurteilung durch geistliche Instanzen nicht verzichten zu können und griffen auf einen »christlichen Bann« zurück.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Militärmissionen bewältigen ihre Aufgaben naturgemäß unter weitgehendem Ausschluß der Öffentlichkeit. So haftet ihnen immer eine etwas geheimnisvolle Atmosphäre an. Dies trifft auch für die Militärmissionen zu, die nach dem Zweiten Weltkrieg von den Westmächten und der Sowjetunion durch zweiseitige Abkommen in Deutschland eingerichtet wurden: drei westliche in Potsdam, drei sowjetische in den westlichen Besatzungszonen. Ihr quasi diplomatischer Status erlaubte ihnen, sich mehr oder minder unbehelligt in den Besatzungsgebieten zu bewegen, zu beobachten und das Beobachtete zu dokumentieren.
Diese geographische Lage brachte es mit sich, daß die Militärmissionen in nahezu alle Ost/West-Konflikte mehr oder minder sichtbar eingebunden blieben. Sie wurden zu einem Gradmesser für den Stand der wechselseitigen Beziehungen sowohl der Beziehungen der Westmächte zur Sowjetunion als auch der Bundesrepublik, der DDR und der Westmächte untereinander. Wiederholt wurde aus den verschiedensten Gründen ihre Auflösung gefordert, doch noch nach dem Fall der Mauer in Berlin nahmen sie ihre Mittleraufgaben wahr.
Viele Ereignisse um diese Institutionen machen nicht nur ihre militärisch-strategische Bedeutung sichtbar. Ihre außergewöhnliche Stellung beleuchtet zugleich einen kleinen Teil deutscher Verfassungswirklichkeit nach dem Zweiten Weltkrieg. Sowohl der Bundesrepublik als auch der DDR zeigten sie die Grenzen ihrer Souveränität.
Das Quellenmaterial zu dieser Darstellung kommt aus den verschiedensten Archiven. Akten des State Departments in Washington, englische und französische Bestände, auch aus dem Berliner Alliierten Museum, wurden mit herangezogen. Ebenso spiegeln die in Bonn entstandenen Akten die Diskussionen um die Militärmissionen wider. Vor allem aber ermöglichte der Zugang zum Parteiarchiv der SED und den Akten des Staatssicherheitsdienstes, die Sichtweise und Argumentationen der DDR darzustellen, nicht nur ihre Haltung gegenüber dem "westlichen Aggressor", sondern auch ihre Bemühungen um größeren politischen Spielraum gegenüber der Sowjetunion.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In der Evangelischen Johannesgemeinde Heidelberg-Neuenheim befinden sich zwei beachtenswerte Gebäude aus dem 1. Drittel des 20. Jahrhunderts: die Johanneskirche und das Johanneshaus. Während die Johanneskirche durch ihre Lage und den Kirchgarten vor dem Haupteingang, durch die Staffelung der einzelnen Bauteile und durch ihre Binnenraumstruktur einen besonderen Charakter erhält, so verbindet das Johanneshaus den Stil der Erbauungszeit mit einer repräsentativen und doch auch schlichten Raumfolge zu einem Gebäude, das zu einer Nutzung auch durch größere Versammlungen in Gemeinde, Stadtteil und Stadt einlädt. Beide Gebäude stellen etwas Besonderes in Heidelberg dar. Das vorliegende Buch beschreibt die Entstehungsgeschichte beider Gebäude und wirft auch einen Blick auf die Innenausstattung der Kirche. Das Johanneshaus wird auch architekturgeschichtlich gewürdigt und in seiner derzeitigen Nutzung dargestellt. Außerdem kommt Neuenheim
als legendärer Aufenthaltsort Martin Luthers in den Blick. Viele Bilder, die zum Teil erstmalig veröffentlicht werden, unterstützen
die Ausführungen.
Aktualisiert: 2023-03-30
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Der von Karl Kroeschell und Dorothee Mußgnug herausgegebene Briefwechsel zwischen den Rechtshistorikern Wilhelm Arnold (1826-1883) und Andreas Heusler (1834-1921) setzt 1858 ein, als beide in Basel tätig waren. Nach Arnolds Berufung an seine alte Marburger Fakultät übernahm Heusler 1863 den freigewordenen Lehrstuhl. In der bis zu Arnolds plötzlichem Tod geführten Korrespondenz unterrichteten sie sich nicht nur über die universitären Probleme ihrer kleinen Fakultäten. Auch Fragen der aktuellen Basler, hessischen und Reichspolitik und der Kirchenpolitik kamen in ihrem Briefwechsel zur Sprache. Die auf beide Familien bezogene Freundschaft durchdrang alle Briefe. Sie fand ihre letzte Bekundung darin, dass Heusler nach dem Tod des Freundes dessen 2. Auflage „Deutsche Geschichte. Fränkische Zeit“ zum Abschluss brachte.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Heinrich Zoepfl (1807-1877), Heidelberger Professor für Rechtsgeschichte und Staatsrecht, wirkte in den bewegten Zeiten des „Vormärz“, der „deutschen Revolution“ von 1848/49 und der Reichsgründung 1870/71. Er nahm an allen Ereignissen lebhaften Anteil, sowohl im Hörsaal und in seinen Schriften, in der Ersten badischen Kammer und im Erfurter Unionsparlament, als auch durch eine ausgebreitete Tätigkeit als Gutachter. Als solcher beriet er die Regierung in Karlsruhe, Betroffene von politischer Repression, Städte, Parlamente und Einzelpersonen, besonders aber zahlreiche „mediatisierte“ Adelshäuser, die nicht nur ihren politischen Machtverlust zu verkraften, sondern auch viele interne Rechtsfragen zu lösen hatten. Stets wurde Zoepfl als Kenner adeligen Standesrechts gefragt.
Aktualisiert: 2020-09-15
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Heinrich Zoepfl (1807-1877), Heidelberger Professor für Rechtsgeschichte und Staatsrecht, wirkte in den bewegten Zeiten des „Vormärz“, der „deutschen Revolution“ von 1848/49 und der Reichsgründung 1870/71. Er nahm an allen Ereignissen lebhaften Anteil, sowohl im Hörsaal und in seinen Schriften, in der Ersten badischen Kammer und im Erfurter Unionsparlament, als auch durch eine ausgebreitete Tätigkeit als Gutachter. Als solcher beriet er die Regierung in Karlsruhe, Betroffene von politischer Repression, Städte, Parlamente und Einzelpersonen, besonders aber zahlreiche „mediatisierte“ Adelshäuser, die nicht nur ihren politischen Machtverlust zu verkraften, sondern auch viele interne Rechtsfragen zu lösen hatten. Stets wurde Zoepfl als Kenner adeligen Standesrechts gefragt.
Aktualisiert: 2020-09-15
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Die Edition präsentiert den Briefwechsel zwischen zwei bedeutenden Juristen des Öffentlichen Rechts: Ernst Forsthoff (1902-1974) und Carl Schmitt (1888-1985). Sie umfasst 359 Dokumente, 218 Briefe von Forsthoff, 141 von Schmitt. In einem schriftlichen Gespräch über fast ein halbes Jahrhundert hinweg tauscht man sich über das eigene Fach, über Theorien und Publikationen der Kollegen, über den wissenschaftlichen Nachwuchs, über die eigene Karriereplanung und über den beruflichen Lebenslauf von Fachgenossen aus, dabei gelegentlich die Grenze zum akademischen Klatsch überspringend. Daneben steht die Beobachtung der politischen Entwicklung, vor allem in der jungen Bundesrepublik Deutschland, die oftmals kritisch-konservativ gemustert und kommentiert wird. In der Einleitung gehen die Herausgeber im Wesentlichen auf die Biographie von Ernst Forsthoff ein, da zu ihm bisher kaum einschlägige Studien vorliegen. Viele Einzelheiten werden in dem Sachkommentar erläutert, der jedem Brief beigegeben ist. Forsthoff verleugnete nie, daß Schmitt sein akademischer Lehrer gewesen ist. Diese Haltung brachte ihm manche Anfeindungen ein. Der Briefwechsel dokumentiert zunächst das akademische Lehrer-Schüler-Verhältnis, nachdem Schmitt und Forsthoff sich erstmals 1923 in Bonn begegnet waren, wo Forsthoff 1925 bei Schmitt promovierte. Der Briefwechsel bricht im Dritten Reich fast völlig ab und wird von Forsthoff erst anläßlich von Schmitts 60. Geburtstag 1948 wieder aufgenommen. Er erstreckt sich dann als ein Gespräch unter gleichen bis zum Tode Forsthoffs im August 1974.
Aktualisiert: 2023-04-27
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Bis ins 16. Jahrhundert sollte eine Verurteilung durch »weltliche« Acht und »geistlichen« Bann die Durchsetzung von Urteilen sichern. Doch die Verfahren erwiesen sich als so politisch, dass keine gemeinsame »Exekution« der Urteile durch Acht und Bann zustande kam. An einzelnen Beispielen wird gezeigt, wie sehr kaiserliche und päpstliche Interessen auseinanderfielen. Doch selbst protestantische gewordene Reichsterritorien glaubten auf eine Verurteilung durch geistliche Instanzen nicht verzichten zu können und griffen auf einen »christlichen Bann« zurück.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Aktualisiert: 2023-04-15
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Der von Karl Kroeschell und Dorothee Mußgnug herausgegebene Briefwechsel zwischen den Rechtshistorikern Wilhelm Arnold (1826-1883) und Andreas Heusler (1834-1921) setzt 1858 ein, als beide in Basel tätig waren. Nach Arnolds Berufung an seine alte Marburger Fakultät übernahm Heusler 1863 den freigewordenen Lehrstuhl. In der bis zu Arnolds plötzlichem Tod geführten Korrespondenz unterrichteten sie sich nicht nur über die universitären Probleme ihrer kleinen Fakultäten. Auch Fragen der aktuellen Basler, hessischen und Reichspolitik und der Kirchenpolitik kamen in ihrem Briefwechsel zur Sprache. Die auf beide Familien bezogene Freundschaft durchdrang alle Briefe. Sie fand ihre letzte Bekundung darin, dass Heusler nach dem Tod des Freundes dessen 2. Auflage „Deutsche Geschichte. Fränkische Zeit“ zum Abschluss brachte.
Aktualisiert: 2021-12-14
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Der von Dorothee Mußgnug betreute Band macht die Briefe des Strafrechtlers Herrmann Theodor Goltdammer (1806–1872) an Mittermaier, als dessen Schüler er sich betrachtete, zugänglich. Sie umfassen die Jahre 1851 bis zu Mittermaiers Tod 1867. Gegenbriefe scheinen nicht erhalten zu sein. Viele gerade aktuelle Themen der preußischen und deutschen Außenpolitik (Krimkrieg, Neuenburger Frage) sind angesprochen, außerdem interessieren Berichte über Gesetzgebungsverfahren, Antworten auf Mittermaiers Fragen nach dem Vollzug der Todesstrafen in Preußen etc. Der Briefedition ist ein chronologisches Verzeichnis vorangestellt. Bibliographie, Personen-, Orts- und Sachregister erleichtern den Zugang.
Aktualisiert: 2020-05-18
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Im Rahmen des Editionsvorhabens "Juristische Briefwechsel des 19. Jahrhunderts" werden ausgewählte Teile der Korrespondenz des Juristen und Politikers Karl Josef Anton Mittermaier im Druck zugänglich gemacht. Dabei sind einerseits umfangreiche und sich über längere Zeit erstreckende Briefwechsel mit einzelnen Partnern, andererseits thematisch ausgewählte Bereiche, in denen Dokumente mehrerer Persönlichkeiten zusammengefaßt werden, vorgesehen. Es soll damit ein Einblick bzw. ein Einstieg in ein rechtswissenschaftliches und politisches "Netzwerk" von großer Reichweite gegeben werden. Die Korrespondenz war auch Basis der intensiven herausgeberischen Tätigkeit Mittermaiers, insbesondere für die "Kritische Zeitschrift für Rechtswissenschaft und Gesetzgebung des Auslandes" (ab 1828), die die internationalen Strömungen der juristischen Wissenschaft sowie die Entwicklung der Rechtsordnungen verfolgte und darüber informierte - ein wesentliches Organ der Anfänge der europäischen Rechtsvergleichung.
Der von Dorothee Mußgnug betreute Band macht den Briefwechsel zwischen Robert von Mohl und Karl Josef Anton Mittermaier zugänglich, d.h. es werden die erhaltenen Briefe und Gegenbriefe (1826- 1867) erfaßt. Die Korrespondenz gibt u.a. Einblicke in beider Tätigkeit als Herausgeber juristischer Zeitschriften sowie in ihre politischen Aktivitäten im Umfeld der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49. Der Briefedition ist ein chronologisches Verzeichnis vorangestellt. Bibliographie, Personen-, Orts- und Sachregister erleichtern den Zugang.
Aktualisiert: 2020-12-01
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