Deutsches Privatrecht.

Deutsches Privatrecht. von Gierke,  Otto von, Kroeschell,  Karl, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit.

Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit. von Cordes,  Albrecht, Kannowski,  Bernd, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Anlässlich des 70. Geburtstags der Autorin werden die Aufsätze von Karin Nehlsen-von Stryk erneut vorgelegt. Die Arbeiten zum Handel betreffen zentrale venezianische und süddeutsche Wirtschaftsfragen. Im Prozessrecht bringt die Autorin Gebiete zusammen, die sonst oft zu streng getrennt werden: Straf- und Zivilprozess, deutsches Recht und gelehrtes Ius Commune, Rechtsnorm und Praxis. Durch die Untersuchung, wie sich Normen im Rechtsleben durchgesetzt und dabei verändert haben, wird die Rechtsgeschichte zu einer historischen Disziplin, die vor den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Implikationen des Rechts nicht zurückschreckt.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit.

Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit. von Cordes,  Albrecht, Kannowski,  Bernd, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Anlässlich des 70. Geburtstags der Autorin werden die Aufsätze von Karin Nehlsen-von Stryk erneut vorgelegt. Die Arbeiten zum Handel betreffen zentrale venezianische und süddeutsche Wirtschaftsfragen. Im Prozessrecht bringt die Autorin Gebiete zusammen, die sonst oft zu streng getrennt werden: Straf- und Zivilprozess, deutsches Recht und gelehrtes Ius Commune, Rechtsnorm und Praxis. Durch die Untersuchung, wie sich Normen im Rechtsleben durchgesetzt und dabei verändert haben, wird die Rechtsgeschichte zu einer historischen Disziplin, die vor den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Implikationen des Rechts nicht zurückschreckt.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Deutsches Privatrecht.

Deutsches Privatrecht. von Gierke,  Otto von, Kroeschell,  Karl, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit.

Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit. von Cordes,  Albrecht, Kannowski,  Bernd, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Anlässlich des 70. Geburtstags der Autorin werden die Aufsätze von Karin Nehlsen-von Stryk erneut vorgelegt. Die Arbeiten zum Handel betreffen zentrale venezianische und süddeutsche Wirtschaftsfragen. Im Prozessrecht bringt die Autorin Gebiete zusammen, die sonst oft zu streng getrennt werden: Straf- und Zivilprozess, deutsches Recht und gelehrtes Ius Commune, Rechtsnorm und Praxis. Durch die Untersuchung, wie sich Normen im Rechtsleben durchgesetzt und dabei verändert haben, wird die Rechtsgeschichte zu einer historischen Disziplin, die vor den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Implikationen des Rechts nicht zurückschreckt.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutsches Privatrecht.

Deutsches Privatrecht. von Gierke,  Otto von, Kroeschell,  Karl, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Deutsches Privatrecht. von Gierke,  Otto von, Kroeschell,  Karl, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Der vorliegende Band »Familienrecht« veröffentlicht erstmals das nachgelassene Manuskript des großen germanistischen Rechtsgelehrten Otto von Gierke (1841–1921). Das »Familienrecht« war als IV. Band seines bedeutenden Werkes »Deutsches Privatrecht« geplant, dessen erste drei Bände »Allgemeiner Teil nebst Personenrecht«, »Sachenrecht« und »Recht der Schuldverhältnisse« in den Jahren 1895, 1905 und 1917 erschienen waren. Gierkes Tod hat die Beendigung des IV. Bandes verhindert. Fertiggestellt war aber ein immerhin fast 900 Blatt umfassendes Manuskript, das mit Ausnahme des Rechts der Vormundschaft und der Pflegschaft das gesamte Familienrecht behandelt, also Eherecht und Ehegüterrecht, Verwandschaftsrecht und die Rechtsverhältnisse zwischen Eltern und Kindern. Die hohe Anerkennung, die den erschienenen Bänden des Deutschen Privatrechts als »Summe der deutschen Privatrechtsdogmatik des 19. Jh.« zuteil geworden ist, darf in gleicher Weise der Band »Familienrecht« für sich beanspruchen. Gleichermaßen wie bereits im II. Band tritt auch hier Gierkes Anliegen, das BGB im Licht deutschrechtlicher Traditionen darzustellen, deutlich hervor. Zudem dürfte der Band »Familienrecht« neue Anstöße zur wissenschaftsgeschichtlichen Würdigung Gierkes geben, hat Gierke doch stets auch Ehe und Familie als Ausformung des deutschrechtlichen Genossenschaftsgedankens proklamiert. Eine reiche Fundgrube stellt der Band aber auch für die Geschichte des Familienrechts selbst dar. Die Fülle des in Form gebrachten und dogmatisch durchleuchteten Stoffes nötigt nach wie vor Bewunderung ab. Erwähnt sei hier nur die breite Berücksichtigung der nahezu unabsehbaren deutschen Partikulargesetzgebung des 19. Jh., die selbstverständliche rechtsvergleichende Einbeziehung der europäischen Kodifikationen und vor allem: eine an Detailfülle und Genauigkeit wohl unerreichte Gesamtdarstellung des Familienrechts in den ersten 20 Jahren des BGB.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit.

Rechtsnorm und Rechtspraxis in Mittelalter und früher Neuzeit. von Cordes,  Albrecht, Kannowski,  Bernd, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Anlässlich des 70. Geburtstags der Autorin werden die Aufsätze von Karin Nehlsen-von Stryk erneut vorgelegt. Die Arbeiten zum Handel betreffen zentrale venezianische und süddeutsche Wirtschaftsfragen. Im Prozessrecht bringt die Autorin Gebiete zusammen, die sonst oft zu streng getrennt werden: Straf- und Zivilprozess, deutsches Recht und gelehrtes Ius Commune, Rechtsnorm und Praxis. Durch die Untersuchung, wie sich Normen im Rechtsleben durchgesetzt und dabei verändert haben, wird die Rechtsgeschichte zu einer historischen Disziplin, die vor den sozialen, politischen und wirtschaftlichen Implikationen des Rechts nicht zurückschreckt.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 2

Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. 2 von Cordes,  Albrecht, Kroeschell,  Karl, Nehlsen-von Stryk,  Karin
Gegenstand dieses Standardwerks ist die Geschichte aller in Deutschland geltenden Rechte von der Frühzeit bis zur Gegenwart. Die wechselnden Schwerpunkte betreffen Fragen der Verfassung, des Strafrechts oder des Privatrechts. Dieser Band bietet zur Rechtsgeschichte des Spätmittelalters und der Reformationszeit einen dreifachen Zugang: 1. Zur Einführung werden die geschichtlichen Wirkungsfelder des Rechts umrissen. Eine Quellenkunde sucht unsere Erkenntnismöglichkeiten zu beschreiben. 2. Quellentexte mit Übersetzungen lassen das Recht der Vergangenheit selbst zu Wort kommen. 3. Zur Vertiefung dient die Diskussion sachlicher und methodischer Forschungsprobleme aus aktueller Perspektive. Aus dem Inhalt: - Kirchliche Gesetzgebung - Universität und Studium - Hypotheken und Handelsgesellschaften - Bauern, Ritter und Fürsten - Kanzler, Amtmänner und ihre Akten - König und Kurfürsten - Stadt- und Landrecht - Das Reichskammergericht 1495 - Die Carolina 1532
Aktualisiert: 2021-01-14
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