Seit dem 29.05.2009 müssen kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat wählen. Rechtsprobleme ergeben sich hierbei nicht nur bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, sondern auch hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Vorschrift.
Die Autorin behandelt in ihrer Arbeit zunächst die Bedeutung des Unabhängigkeitspostulats für das Aktienrecht. Die durch das BilMoG eingeführte Vorschrift bewirkt nach ihrer Auffassung einen Paradigmenwechsel im Recht des Aufsichtsrats. Während bislang Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern kein Bestellungshindernis auslösten, fordert § 100 Abs. 5 AktG nun explizit die Abwesenheit jeglicher Interessenkonflikte bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied. Kern der Ausführungen ist jedoch die Auslegung des Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, der zwar durch den detaillierten Profilkatalog im Anhang II der EU-Empfehlung (2005/162/EG) vorkonturiert wurde, dennoch hierzulande, insbesondere mit Blick auf die Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem Großaktionär und im Bezug auf die Arbeitnehmermitbestimmung, erhebliche Fragen aufkommen lässt.
Darüber hinaus behandelt Claudia Nowak die für die Praxis besonders relevante Frage nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 100 Abs. 5 AktG und bejaht in diesem Fall die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung. Kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ist daher zu empfehlen, die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG ernst zu nehmen, um missbräuchlichen Anfechtungsklagen aus dem Weg zu gehen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das vorliegende Werk listet in zwei Bänden Spezialinventare von Archivalien zur Geschichte der Juden in polnischen Staatsarchiven auf und ermöglicht erstmals einen schnellen und direkten Zugang zu den jeweiligen Akten. Entsprechend der zentral angelegten polnischen Archivorganisation sind neben der staatlichen Überlieferung auch die Akten der Stadtarchive, von Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen, politischen Organisationen und kulturellen Einrichtungen erfasst. Der Erfassungszeitraum bemisst sich nach der Zugehörigkeit der einzelnen Gebiete zum preußischen Staat. Allen polnischsprachigen Angaben ist eine deutsche Übersetzung beigefügt. Personen, Orte, Institutionen, Organisationen und Unternehmen sind durch detaillierte Register erschlossen. Für jedes Archiv werden Anschrift, Telefon- und Faxnummern, gegebenenfalls E-Mail- und Internetadresse sowie die Öffnungszeiten genannt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das vorliegende Werk listet in zwei Bänden Spezialinventare von Archivalien zur Geschichte der Juden in polnischen Staatsarchiven auf und ermöglicht erstmals einen schnellen und direkten Zugang zu den jeweiligen Akten. Entsprechend der zentral angelegten polnischen Archivorganisation sind neben der staatlichen Überlieferung auch die Akten der Stadtarchive, von Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen, politischen Organisationen und kulturellen Einrichtungen erfasst. Der Erfassungszeitraum bemisst sich nach der Zugehörigkeit der einzelnen Gebiete zum preußischen Staat. Allen polnischsprachigen Angaben ist eine deutsche Übersetzung beigefügt. Personen, Orte, Institutionen, Organisationen und Unternehmen sind durch detaillierte Register erschlossen. Für jedes Archiv werden Anschrift, Telefon- und Faxnummern, gegebenenfalls E-Mail- und Internetadresse sowie die Öffnungszeiten genannt.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Seit dem 29.05.2009 müssen kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat wählen. Rechtsprobleme ergeben sich hierbei nicht nur bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, sondern auch hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Vorschrift.
Die Autorin behandelt in ihrer Arbeit zunächst die Bedeutung des Unabhängigkeitspostulats für das Aktienrecht. Die durch das BilMoG eingeführte Vorschrift bewirkt nach ihrer Auffassung einen Paradigmenwechsel im Recht des Aufsichtsrats. Während bislang Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern kein Bestellungshindernis auslösten, fordert § 100 Abs. 5 AktG nun explizit die Abwesenheit jeglicher Interessenkonflikte bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied. Kern der Ausführungen ist jedoch die Auslegung des Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, der zwar durch den detaillierten Profilkatalog im Anhang II der EU-Empfehlung (2005/162/EG) vorkonturiert wurde, dennoch hierzulande, insbesondere mit Blick auf die Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem Großaktionär und im Bezug auf die Arbeitnehmermitbestimmung, erhebliche Fragen aufkommen lässt.
Darüber hinaus behandelt Claudia Nowak die für die Praxis besonders relevante Frage nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 100 Abs. 5 AktG und bejaht in diesem Fall die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung. Kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ist daher zu empfehlen, die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG ernst zu nehmen, um missbräuchlichen Anfechtungsklagen aus dem Weg zu gehen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Seit dem 29.05.2009 müssen kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat wählen. Rechtsprobleme ergeben sich hierbei nicht nur bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, sondern auch hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Vorschrift.
Die Autorin behandelt in ihrer Arbeit zunächst die Bedeutung des Unabhängigkeitspostulats für das Aktienrecht. Die durch das BilMoG eingeführte Vorschrift bewirkt nach ihrer Auffassung einen Paradigmenwechsel im Recht des Aufsichtsrats. Während bislang Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern kein Bestellungshindernis auslösten, fordert § 100 Abs. 5 AktG nun explizit die Abwesenheit jeglicher Interessenkonflikte bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied. Kern der Ausführungen ist jedoch die Auslegung des Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, der zwar durch den detaillierten Profilkatalog im Anhang II der EU-Empfehlung (2005/162/EG) vorkonturiert wurde, dennoch hierzulande, insbesondere mit Blick auf die Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem Großaktionär und im Bezug auf die Arbeitnehmermitbestimmung, erhebliche Fragen aufkommen lässt.
Darüber hinaus behandelt Claudia Nowak die für die Praxis besonders relevante Frage nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 100 Abs. 5 AktG und bejaht in diesem Fall die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung. Kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ist daher zu empfehlen, die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG ernst zu nehmen, um missbräuchlichen Anfechtungsklagen aus dem Weg zu gehen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Das vorliegende Werk listet in zwei Bänden Spezialinventare von Archivalien zur Geschichte der Juden in polnischen Staatsarchiven auf und ermöglicht erstmals einen schnellen und direkten Zugang zu den jeweiligen Akten. Entsprechend der zentral angelegten polnischen Archivorganisation sind neben der staatlichen Überlieferung auch die Akten der Stadtarchive, von Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen, politischen Organisationen und kulturellen Einrichtungen erfasst. Der Erfassungszeitraum bemisst sich nach der Zugehörigkeit der einzelnen Gebiete zum preußischen Staat. Allen polnischsprachigen Angaben ist eine deutsche Übersetzung beigefügt. Personen, Orte, Institutionen, Organisationen und Unternehmen sind durch detaillierte Register erschlossen. Für jedes Archiv werden Anschrift, Telefon- und Faxnummern, gegebenenfalls E-Mail- und Internetadresse sowie die Öffnungszeiten genannt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Für Alltag, Sozialleben und Erfahrungshorizont der Menschen in der Vormoderne waren militärische Aspekte allgegenwärtig. Das ebenso militär- wie gesellschaftsgeschichtlich ausgerichtete Quelleninventar für die preußische Zentrallandschaft von der Elbe bis zur Oder führt tief in diese Welt hinein und stellt damit eine Arbeitsgrundlage für ein breites historisches Forschungsspektrum zur Verfügung.
Teil I, Band 1 erschließt ca. 6.200 Verzeichnungseinheiten des Geheimen Staatsarchivs Preußischer Kulturbesitz: aus dessen Tektonikgruppen „Zentralbehörden der Mark Brandenburg ab 1188“ und „Zentrale Verwaltungs- und Justizbehörden Brandenburg-Preußens bis 1808“; insbesondere die Überlieferungen des Geheimen Rates und des Geheimen Kabinetts. Ihm folgt Teil I, Band 2 mit ca. 9.100 Verzeichnungseinheiten u. a. aus den Tektonikgruppen „Zentrale Verwaltungs- und Justizbehörden Brandenburg-Preußens bis 1808“ (insbesondere die Überlieferungen des Generaldirektoriums), „Haus und Hof der Hohenzollern“, „Preußische Armee“, „Nichtstaatliche Provenienzen“ (insbesondere Familienarchive und Nachlässe), sowie „(Vor-) Archivische Sammlungen“. Teil II erschließt ca. 2.000 Verzeichnungseinheiten aus verschiedenen Archiven, Bibliotheken und Museen in Berlin, Dessau (insbesondere das reichhaltige Anhaltiner Hausarchiv) und Leipzig; darunter auch die wichtige Handschriftenabteilung der Staatsbibliothek zu Berlin PK, kirchliche Archive und kleinere Institutionen, die zum Teil überraschend aussagekräftige Materialien bieten. Teil III enthält die Indices und Sachsystematiken, die das in den drei Bänden der ersten beiden Teile verzeichnete Material differenziert erschließen: alphabetisch nach Personen- und geografischen Namen (ca, 18.000 Betreffe), sowie systematisch nach allen Truppenteilen der Preußischen Armee und einer Sach-Systematik, die insbesondere den Anschluss des Inventars an die aktuellen Fragestellungen der Forschung herstellt.
Aktualisiert: 2021-02-17
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Seit dem 29.05.2009 müssen kapitalmarktorientierte Aktiengesellschaften gem. § 100 Abs. 5 AktG mindestens einen unabhängigen Finanzexperten in den Aufsichtsrat wählen. Rechtsprobleme ergeben sich hierbei nicht nur bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, sondern auch hinsichtlich der Folgen eines Verstoßes gegen die Vorschrift.
Die Autorin behandelt in ihrer Arbeit zunächst die Bedeutung des Unabhängigkeitspostulats für das Aktienrecht. Die durch das BilMoG eingeführte Vorschrift bewirkt nach ihrer Auffassung einen Paradigmenwechsel im Recht des Aufsichtsrats. Während bislang Interessenkonflikte bei Aufsichtsratsmitgliedern kein Bestellungshindernis auslösten, fordert § 100 Abs. 5 AktG nun explizit die Abwesenheit jeglicher Interessenkonflikte bei mindestens einem Aufsichtsratsmitglied. Kern der Ausführungen ist jedoch die Auslegung des Rechtsbegriffs »Unabhängigkeit«, der zwar durch den detaillierten Profilkatalog im Anhang II der EU-Empfehlung (2005/162/EG) vorkonturiert wurde, dennoch hierzulande, insbesondere mit Blick auf die Beziehungen eines Aufsichtsratsmitglieds zu einem Großaktionär und im Bezug auf die Arbeitnehmermitbestimmung, erhebliche Fragen aufkommen lässt.
Darüber hinaus behandelt Claudia Nowak die für die Praxis besonders relevante Frage nach den Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen § 100 Abs. 5 AktG und bejaht in diesem Fall die Anfechtbarkeit des Wahlbeschlusses der Hauptversammlung. Kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften ist daher zu empfehlen, die Anforderungen des § 100 Abs. 5 AktG ernst zu nehmen, um missbräuchlichen Anfechtungsklagen aus dem Weg zu gehen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Das vorliegende Werk listet in zwei Bänden Spezialinventare von Archivalien zur Geschichte der Juden in polnischen Staatsarchiven auf und ermöglicht erstmals einen schnellen und direkten Zugang zu den jeweiligen Akten. Entsprechend der zentral angelegten polnischen Archivorganisation sind neben der staatlichen Überlieferung auch die Akten der Stadtarchive, von Kirchengemeinden, Bildungseinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, Vereinen, politischen Organisationen und kulturellen Einrichtungen erfasst. Der Erfassungszeitraum bemisst sich nach der Zugehörigkeit der einzelnen Gebiete zum preußischen Staat. Allen polnischsprachigen Angaben ist eine deutsche Übersetzung beigefügt. Personen, Orte, Institutionen, Organisationen und Unternehmen sind durch detaillierte Register erschlossen. Für jedes Archiv werden Anschrift, Telefon- und Faxnummern, gegebenenfalls E-Mail- und Internetadresse sowie die Öffnungszeiten genannt.
Aktualisiert: 2023-03-27
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Seit Beginn des 19. Jahrhunderts stritten Frankreich und Deutschland um die nationale Zugehörigkeit des Elsass. Wie wirkte sich die zunehmende deutsch-französische Rivalität um das Elsass auf das Selbstverständnis seiner Bewohner aus? Welche Vorstellungen vom Elsass, welche Interpretationen der regionalen Geschichte und welche Definitionen der Wir-Gruppe „Elsässer“ wurden öffentlich artikuliert? Um diese Fragen zu beantworten, analysiert Claudia Nowak zunächst die Debatten über die „Elsässische Frage“ in den Jahren 1813 bis 1815 und während der „Rheinkrise“ der Jahre 1840/41 in der deutschen, französischen und elsässischen Presse. Dann wechselt sie die Perspektive und untersucht, wie im Elsass in Denkmalstiftungen und Festen Nation und Region inszeniert und aufeinander bezogen wurden. So entsteht ein multiperspektivisches Bild: das Elsass im rivalisierenden Blick der deutschen und französischen Nation und das Elsass auf dem Weg zu einem neuen Regionalbewusstsein, das trotz des Bekenntnisses zur französischen Nation eine gewisse kulturelle Autonomie zu bewahren suchte.
Aktualisiert: 2023-04-14
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