In immer kürzer werdenden Abständen sorgen Berichte von Hinweisgeber*innen über Fehlverhalten in Unternehmen für große öffentliche Aufmerksamkeit. Zugleich ist ein globaler Trend zu verzeichnen, Unternehmen für Fehlverhalten stärker zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Folge eines gesellschaftlichen Wandels, der nicht nur das Leitbild eines „Good Corporate Citizen“ postuliert, sondern auch dessen effektive Umsetzung fordert.
In Konsequenz vorbezeichneter Entwicklungen hat das Thema „Whistleblowing“ in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert im Rahmen der Compliance- und Governance-Struktur von Unternehmen eingenommen und ein funktionierendes Hinweisgebersystem unabdingbar gemacht, um etwaiges Fehlverhalten möglichst frühzeitig zu detektieren, abzustellen und zu ahnden. Bisher gab es indes keinen rechtssicheren Rahmen, an dem sich Unternehmen orientieren konnten.
Dies hat sich mit Erlass des HinweisgeberschutzG grundlegend geändert. Ausgehend von der im Jahr 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/1937 hat der deutsche Gesetzgeber ein Gesetzeswerk geschaffen, das nicht nur den umfassenden Schutz von Hinweisgeber*innen im deutschen Recht verankert, sondern auch die Vorgaben an interne und externe Meldestellen kodifiziert sowie den Umgang mit Hinweisen ausführlich regelt. Gleichwohl verbleiben bei zentralen Weichenstellungen komplexe und signifikante Fragestellungen, deren praxisgerechte und europarechtskonforme Beantwortung sich der Kommentar zum HinweisgeberschutzG zur Aufgabe gemacht hat.
Aktualisiert: 2023-06-21
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In immer kürzer werdenden Abständen sorgen Berichte von Hinweisgeber*innen über Fehlverhalten in Unternehmen für große öffentliche Aufmerksamkeit. Zugleich ist ein globaler Trend zu verzeichnen, Unternehmen für Fehlverhalten stärker zur Rechenschaft zu ziehen. Dies ist Folge eines gesellschaftlichen Wandels, der nicht nur das Leitbild eines „Good Corporate Citizen“ postuliert, sondern auch dessen effektive Umsetzung fordert.
In Konsequenz vorbezeichneter Entwicklungen hat das Thema „Whistleblowing“ in den vergangenen Jahren einen immer höheren Stellenwert im Rahmen der Compliance- und Governance-Struktur von Unternehmen eingenommen und ein funktionierendes Hinweisgebersystem unabdingbar gemacht, um etwaiges Fehlverhalten möglichst frühzeitig zu detektieren, abzustellen und zu ahnden. Bisher gab es indes keinen rechtssicheren Rahmen, an dem sich Unternehmen orientieren konnten.
Dies hat sich mit Erlass des HinweisgeberschutzG grundlegend geändert. Ausgehend von der im Jahr 2019 erlassenen Richtlinie (EU) 2019/1937 hat der deutsche Gesetzgeber ein Gesetzeswerk geschaffen, das nicht nur den umfassenden Schutz von Hinweisgeber*innen im deutschen Recht verankert, sondern auch die Vorgaben an interne und externe Meldestellen kodifiziert sowie den Umgang mit Hinweisen ausführlich regelt. Gleichwohl verbleiben bei zentralen Weichenstellungen komplexe und signifikante Fragestellungen, deren praxisgerechte und europarechtskonforme Beantwortung sich der Kommentar zum HinweisgeberschutzG zur Aufgabe gemacht hat.
Aktualisiert: 2023-02-08
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Ab dem 01. Mai 2004, dem Tag des Inkrafttretens der Verordnung (EG) Nr. 139/2004, gilt für die europäische Fusionskontrolle ein neuer materieller Prüfungsmaßstab: Die erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs (SIEC-Test).
Der Verfasser nimmt eine umfassende wettbewerbsrechtliche Analyse dieses neuen Untersagungskriteriums und des damit zusammenhängenden wettbewerbstheoretischen Ansatzes vor und unterzieht die möglichen Auswirkungen des SIEC-Tests auf die fusionskontrollrechtliche Entscheidungspraxis der Kommission einer kritischen Würdigung.
Das Werk soll als Beitrag dazu dienen, die bestehende Auslegungsproblematik in Bezug auf das neue Untersagungskriterium und die damit einhergehende Rechtsunsicherheit insbesondere für Anwaltschaft und Wirtschaft zu überwinden und den neuen SIEC-Test in einen dogmatisch konsistenten und praxisorientierten Rechtsrahmen einzubetten.
Aktualisiert: 2020-11-16
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