Zum Werk
Das Werk bietet dem Benutzerkreis durch umfassende Erläuterungen, die bei immer guter Lesbarkeit den höchsten wissenschaftlichen Anspruch nie außer Acht lassen, den Zugang zu schnellen Problemlösungen.
In der ausführlichen Darstellung der Grundlagen des Architektenrechts werden die allgemeinen vertrags- und schuldrechtlichen Fragen zur HOAI gleichsam vor die Klammer gezogen dargestellt. In der Kommentierung der HOAI selbst sind die aktuellen Honorartafeln mit enthalten und soweit erforderlich auch erläutert. In bewährter Weise sind die Honorarsätze in interpolierter Fassung in kleinsten Stufen wiedergegeben, so dass sich das jeweilige Honorar leicht ablesen lässt.
Die mitabgedruckten Siemon-Tabellen haben sich für die anteiligen Berechnungen der einzelnen Teilleistungen für eine genaue Abrechnung der Honorare bei nur teilweise erbrachten Leistungen etabliert. Auf sie wird in einer Vielzahl von Musterverträgen zurückgegriffen. Mittlerweile werden die Siemon-Tabellen auch von öffentlichen Auftraggebern angewandt.
Vorteile auf einen Blickmaßgeblicher Standardkommentarneues Architektenrecht integriertfundierte Kommentierungumfassende ProblemlösungenHOAI 2021 mit aktuellen Entwicklungen
Zur Neuauflage
Die Neuerungen der seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen HOAI 2021 werden ausführlich dargestellt. Dem Rechtsanwender wird praxistauglich die parallele Anwendung der HOAI 2013 für Verträge, die vor dem 1.1.2021 geschlossen wurden, sowie die HOAI 2021, die für alle Verträge gilt, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden, erläutert.
Schwerpunkt der Neuauflage ist neben der HOAI 2021 auch das neue Bauvertragsgesetz, in dem erstmalig der Architektenvertrag gesetzlich geregelt wird.
Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:die Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzungein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagendas Recht zur Teilabnahme der Architektenleistungbei gesamtschuldnerischer Haftung muss zuerst der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werdenKündigung des Architektenvertrages aus wichtigem GrundNeubehandelt wird das Planungsinstrument des BIM (Building Information Modeling) und die aktuelle Entwicklung der Generalplaner- und Generalübernehmerverträge. Ausgebaut wurde die Darstellung der Fachplaner-Verträge (z.B. Verkehrsplaner, Ingenieurbau, Tragwerkplaner, Fassadenplaner) und die Erläuterungen der besonderen Beraterleistungen und ihre Abrechnung. Einen weiteren Schwerpunkt in der 10. Auflage ist das Thema Baukostenüberschreitung und ihre Auswirkung auf die Honorierung der Architekten und Ingenieure.
Zielgruppe
Für die Richter- und Anwaltschaft, Baujuristinnen und Baujuristen, Sachverständige, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure, Projektsteuerung und Projektentwicklung sowie öffentliche Auftraggeber.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Friedhelm Doell,
Isabel Eisterhues,
Norbert Galda,
Winfried Grieger,
Claus-Jürgen Korbion,
Hermann Korbion,
Thomas Manteufel,
Jack Mantscheff,
Karsten Meurer,
Alexander Petschulat,
Georg Rehbein,
Tobias Rodemann,
Klaus-Dieter Siemon,
Rolf Theissen,
Klaus Vygen
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Zum Werk
Das Werk bietet dem Benutzerkreis durch umfassende Erläuterungen, die bei immer guter Lesbarkeit den höchsten wissenschaftlichen Anspruch nie außer Acht lassen, den Zugang zu schnellen Problemlösungen.
In der ausführlichen Darstellung der Grundlagen des Architektenrechts werden die allgemeinen vertrags- und schuldrechtlichen Fragen zur HOAI gleichsam vor die Klammer gezogen dargestellt. In der Kommentierung der HOAI selbst sind die aktuellen Honorartafeln mit enthalten und soweit erforderlich auch erläutert. In bewährter Weise sind die Honorarsätze in interpolierter Fassung in kleinsten Stufen wiedergegeben, so dass sich das jeweilige Honorar leicht ablesen lässt.
Die mitabgedruckten Siemon-Tabellen haben sich für die anteiligen Berechnungen der einzelnen Teilleistungen für eine genaue Abrechnung der Honorare bei nur teilweise erbrachten Leistungen etabliert. Auf sie wird in einer Vielzahl von Musterverträgen zurückgegriffen. Mittlerweile werden die Siemon-Tabellen auch von öffentlichen Auftraggebern angewandt.
Vorteile auf einen Blickmaßgeblicher Standardkommentarneues Architektenrecht integriertfundierte Kommentierungumfassende ProblemlösungenHOAI 2021 mit aktuellen Entwicklungen
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Die Neuerungen der seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen HOAI 2021 werden ausführlich dargestellt. Dem Rechtsanwender wird praxistauglich die parallele Anwendung der HOAI 2013 für Verträge, die vor dem 1.1.2021 geschlossen wurden, sowie die HOAI 2021, die für alle Verträge gilt, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden, erläutert.
Schwerpunkt der Neuauflage ist neben der HOAI 2021 auch das neue Bauvertragsgesetz, in dem erstmalig der Architektenvertrag gesetzlich geregelt wird.
Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:die Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzungein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagendas Recht zur Teilabnahme der Architektenleistungbei gesamtschuldnerischer Haftung muss zuerst der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werdenKündigung des Architektenvertrages aus wichtigem GrundNeubehandelt wird das Planungsinstrument des BIM (Building Information Modeling) und die aktuelle Entwicklung der Generalplaner- und Generalübernehmerverträge. Ausgebaut wurde die Darstellung der Fachplaner-Verträge (z.B. Verkehrsplaner, Ingenieurbau, Tragwerkplaner, Fassadenplaner) und die Erläuterungen der besonderen Beraterleistungen und ihre Abrechnung. Einen weiteren Schwerpunkt in der 10. Auflage ist das Thema Baukostenüberschreitung und ihre Auswirkung auf die Honorierung der Architekten und Ingenieure.
Zielgruppe
Für die Richter- und Anwaltschaft, Baujuristinnen und Baujuristen, Sachverständige, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure, Projektsteuerung und Projektentwicklung sowie öffentliche Auftraggeber.
Aktualisiert: 2023-06-13
Autor:
Friedhelm Doell,
Isabel Eisterhues,
Norbert Galda,
Winfried Grieger,
Claus-Jürgen Korbion,
Hermann Korbion,
Thomas Manteufel,
Jack Mantscheff,
Karsten Meurer,
Alexander Petschulat,
Georg Rehbein,
Tobias Rodemann,
Klaus-Dieter Siemon,
Rolf Theissen,
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Zum Werk
Das Werk bietet dem Benutzerkreis durch umfassende Erläuterungen, die bei immer guter Lesbarkeit den höchsten wissenschaftlichen Anspruch nie außer Acht lassen, den Zugang zu schnellen Problemlösungen.
In der ausführlichen Darstellung der Grundlagen des Architektenrechts werden die allgemeinen vertrags- und schuldrechtlichen Fragen zur HOAI gleichsam vor die Klammer gezogen dargestellt. In der Kommentierung der HOAI selbst sind die aktuellen Honorartafeln mit enthalten und soweit erforderlich auch erläutert. In bewährter Weise sind die Honorarsätze in interpolierter Fassung in kleinsten Stufen wiedergegeben, so dass sich das jeweilige Honorar leicht ablesen lässt.
Die mitabgedruckten Siemon-Tabellen haben sich für die anteiligen Berechnungen der einzelnen Teilleistungen für eine genaue Abrechnung der Honorare bei nur teilweise erbrachten Leistungen etabliert. Auf sie wird in einer Vielzahl von Musterverträgen zurückgegriffen. Mittlerweile werden die Siemon-Tabellen auch von öffentlichen Auftraggebern angewandt.
Vorteile auf einen Blickmaßgeblicher Standardkommentarneues Architektenrecht integriertfundierte Kommentierungumfassende ProblemlösungenHOAI 2021 mit aktuellen Entwicklungen
Zur Neuauflage
Die Neuerungen der seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen HOAI 2021 werden ausführlich dargestellt. Dem Rechtsanwender wird praxistauglich die parallele Anwendung der HOAI 2013 für Verträge, die vor dem 1.1.2021 geschlossen wurden, sowie die HOAI 2021, die für alle Verträge gilt, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden, erläutert.
Schwerpunkt der Neuauflage ist neben der HOAI 2021 auch das neue Bauvertragsgesetz, in dem erstmalig der Architektenvertrag gesetzlich geregelt wird.
Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:die Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzungein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagendas Recht zur Teilabnahme der Architektenleistungbei gesamtschuldnerischer Haftung muss zuerst der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werdenKündigung des Architektenvertrages aus wichtigem GrundNeubehandelt wird das Planungsinstrument des BIM (Building Information Modeling) und die aktuelle Entwicklung der Generalplaner- und Generalübernehmerverträge. Ausgebaut wurde die Darstellung der Fachplaner-Verträge (z.B. Verkehrsplaner, Ingenieurbau, Tragwerkplaner, Fassadenplaner) und die Erläuterungen der besonderen Beraterleistungen und ihre Abrechnung. Einen weiteren Schwerpunkt in der 10. Auflage ist das Thema Baukostenüberschreitung und ihre Auswirkung auf die Honorierung der Architekten und Ingenieure.
Zielgruppe
Für die Richter- und Anwaltschaft, Baujuristinnen und Baujuristen, Sachverständige, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure, Projektsteuerung und Projektentwicklung sowie öffentliche Auftraggeber.
Aktualisiert: 2023-05-09
Autor:
Friedhelm Doell,
Isabel Eisterhues,
Norbert Galda,
Winfried Grieger,
Claus-Jürgen Korbion,
Hermann Korbion,
Thomas Manteufel,
Jack Mantscheff,
Karsten Meurer,
Alexander Petschulat,
Georg Rehbein,
Tobias Rodemann,
Klaus-Dieter Siemon,
Rolf Theissen,
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Das Werk bietet dem Benutzerkreis durch umfassende Erläuterungen, die bei immer guter Lesbarkeit den höchsten wissenschaftlichen Anspruch nie außer Acht lassen, den Zugang zu schnellen Problemlösungen.
In der ausführlichen Darstellung der Grundlagen des Architektenrechts werden die allgemeinen vertrags- und schuldrechtlichen Fragen zur HOAI gleichsam vor die Klammer gezogen dargestellt. In der Kommentierung der HOAI selbst sind die aktuellen Honorartafeln mit enthalten und soweit erforderlich auch erläutert. In bewährter Weise sind die Honorarsätze in interpolierter Fassung in kleinsten Stufen wiedergegeben, so dass sich das jeweilige Honorar leicht ablesen lässt.
Die mitabgedruckten Siemon-Tabellen haben sich für die anteiligen Berechnungen der einzelnen Teilleistungen für eine genaue Abrechnung der Honorare bei nur teilweise erbrachten Leistungen etabliert. Auf sie wird in einer Vielzahl von Musterverträgen zurückgegriffen. Mittlerweile werden die Siemon-Tabellen auch von öffentlichen Auftraggebern angewandt.
Vorteile auf einen Blickmaßgeblicher Standardkommentarneues Architektenrecht integriertfundierte Kommentierungumfassende ProblemlösungenHOAI 2021 mit aktuellen Entwicklungen
Zur Neuauflage
Die Neuerungen der seit dem 1.1.2021 in Kraft getretenen HOAI 2021 werden ausführlich dargestellt. Dem Rechtsanwender wird praxistauglich die parallele Anwendung der HOAI 2013 für Verträge, die vor dem 1.1.2021 geschlossen wurden, sowie die HOAI 2021, die für alle Verträge gilt, die ab dem 1.1.2021 geschlossen wurden, erläutert.
Schwerpunkt der Neuauflage ist neben der HOAI 2021 auch das neue Bauvertragsgesetz, in dem erstmalig der Architektenvertrag gesetzlich geregelt wird.
Folgende Neuerungen sind besonders hervorzuheben:die Pflicht zur Erstellung einer Planungsgrundlage mit Kosteneinschätzungein Sonderkündigungsrecht nach Vorlage der Planungsgrundlagendas Recht zur Teilabnahme der Architektenleistungbei gesamtschuldnerischer Haftung muss zuerst der Bauunternehmer zur Mängelbeseitigung aufgefordert werdenKündigung des Architektenvertrages aus wichtigem GrundNeubehandelt wird das Planungsinstrument des BIM (Building Information Modeling) und die aktuelle Entwicklung der Generalplaner- und Generalübernehmerverträge. Ausgebaut wurde die Darstellung der Fachplaner-Verträge (z.B. Verkehrsplaner, Ingenieurbau, Tragwerkplaner, Fassadenplaner) und die Erläuterungen der besonderen Beraterleistungen und ihre Abrechnung. Einen weiteren Schwerpunkt in der 10. Auflage ist das Thema Baukostenüberschreitung und ihre Auswirkung auf die Honorierung der Architekten und Ingenieure.
Zielgruppe
Für die Richter- und Anwaltschaft, Baujuristinnen und Baujuristen, Sachverständige, Architektinnen und Architekten und Ingenieurinnen und Ingenieure, Projektsteuerung und Projektentwicklung sowie öffentliche Auftraggeber.
Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Friedhelm Doell,
Isabel Eisterhues,
Norbert Galda,
Winfried Grieger,
Claus-Jürgen Korbion,
Hermann Korbion,
Thomas Manteufel,
Jack Mantscheff,
Karsten Meurer,
Alexander Petschulat,
Georg Rehbein,
Tobias Rodemann,
Klaus-Dieter Siemon,
Rolf Theissen,
Klaus Vygen
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Durch die Föderalismusreform wurde der Kompetenztitel für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in diesen Bereichen abweichende Regelungen zu treffen, soweit nicht die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder das Recht des Meeresnaturschutzes betroffen sind. Nachdem im März 2010 ein neues Bundesnaturschutzgesetz in
Kraft getreten ist, hat inzwischen die Mehrzahl der Länder eigene Regelungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege erlassen. In dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geförderten Forschungsprojekt hat das Zentralinstitut für Raumplanung die landesrechtlichen Regelungen und ihr Verhältnis zum Bundesrecht grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Die Studie geht insbesondere den Fragen nach, ob und inwieweit die landesgesetzlichen Regelungen den kompetenzrechtlichen Anforderungen genügen und welche Handlungsoptionen sich für den Bund eröffnen, wenn ein Bundesland seine Kompetenzen überschritten hat. Der Abschlussbericht von Mai 2014 berücksichtigt die bis Ende 2013 erschienene Literatur und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Durch die Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung als Kompetenzart aus der Verfassung entfernt und die ihr unterstellte Raumordnung in die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 1 GG überführt. Als Ausgleich wurde ein Abweichungsvorbehalt zugunsten der Länder eingefügt. Die Untersuchung befasst sich mit den geltenden Regelungskompetenzen der Länder für die Raumordnung. Dazu wird der Einfluss der Föderalismusreform auf Inhalt und Reichweite des Kompetenztitels Raumordnung erörtert. Schwerpunkt ist die originär konkurrierende Gesetzgebung zugunsten der Länder in Abgrenzung zur Kompetenz des Bundes. Vor dem Hintergrund der Einführung der Abweichungsbefugnis gewinnt die dortige Kompetenzverteilung erheblich an Bedeutung. Das Gutachten befasst sich auch ausführlich mit den Voraussetzungen, Grenzen und den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Abweichungsgesetzgebung. Den durch die Gesetzgebungspraxis entwickelten Formen gilt dabei besonderes Augenmerk. Schließlich werden die Gesetzgebungskompetenzen für das Verwaltungsverfahren untersucht und die Auswirkungen des dortigen Abweichungsvorbehaltes aufgeschlüsselt.
Aktualisiert: 2020-01-01
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Durch die Föderalismusreform wurde der Kompetenztitel für das Recht des Naturschutzes und der Landschaftspflege in die konkurrierende Gesetzgebung überführt. Gleichzeitig wurde den Ländern die Möglichkeit eröffnet, in diesen Bereichen abweichende Regelungen zu treffen, soweit nicht die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder das Recht des Meeresnaturschutzes betroffen sind. Nachdem im März 2010 ein neues Bundesnaturschutzgesetz in Kraft getreten ist, hat inzwischen die Mehrzahl der Länder eigene Regelungen im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege erlassen. In dem vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) geförderten Forschungsprojekt hat das Zentralinstitut für Raumplanung die landesrechtlichen Regelungen und ihr Verhältnis zum Bundesrecht grundlegend auf den Prüfstand gestellt. Die Studie geht insbesondere den Fragen nach, ob und inwieweit die landesgesetzlichen Regelungen den kompetenzrechtlichen Anforderungen genügen und welche Handlungsoptionen sich für den Bund eröffnen, wenn ein Bundesland seine Kompetenzen überschritten hat. Der Abschlussbericht von Mai 2014 berücksichtigt die bis Ende 2013 erschienene Literatur und Rechtsprechung.
Aktualisiert: 2023-03-14
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Durch die Föderalismusreform wurde die Rahmengesetzgebung als Kompetenzart aus der Verfassung entfernt und die ihr unterstellte Raumordnung in die konkurrierende Gesetzgebung nach Art. 72 Abs. 1 GG überführt. Als Ausgleich wurde ein Abweichungsvorbehalt zugunsten der Länder eingefügt. Die Untersuchung befasst sich mit den geltenden Regelungskompetenzen der Länder für die Raumordnung. Dazu wird der Einfluss der Föderalismusreform auf Inhalt und Reichweite des Kompetenztitels Raumordnung erörtert. Schwerpunkt ist die originär konkurrierende Gesetzgebung zugunsten der Länder in Abgrenzung zur Kompetenz des Bundes. Vor dem Hintergrund der Einführung der Abweichungsbefugnis gewinnt die dortige Kompetenzverteilung erheblich an Bedeutung. Das Gutachten befasst sich auch ausführlich mit den Voraussetzungen, Grenzen und den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Abweichungsgesetzgebung. Den durch die Gesetzgebungspraxis entwickelten Formen gilt dabei besonderes Augenmerk. Schließlich werden die Gesetzgebungskompetenzen für das Verwaltungsverfahren untersucht und die Auswirkungen des dortigen Abweichungsvorbehaltes aufgeschlüsselt.
Aktualisiert: 2023-03-14
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