Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht.

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. von Rahmlow,  Matthias
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen. Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt. Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht.

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. von Rahmlow,  Matthias
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen. Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt. Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht.

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. von Rahmlow,  Matthias
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen. Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt. Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht.

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. von Rahmlow,  Matthias
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen. Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt. Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht.

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. von Rahmlow,  Matthias
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen. Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt. Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Aktualisiert: 2023-05-15
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Asholt,  Martin, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brockhaus,  Matthias, Conen,  Stefan, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  Nikolaos LL.M. Auckland, Gercke,  Björn, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre LL.M. Sussex, Hembach,  Diana, Kilian,  Ines, Krell,  Paul, Kretschmer,  Joachim, Krumm,  Carsten, Lederer,  Jenny, Leipold,  Klaus, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamilla LL.M., Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Mückenberger,  Ole, Petry,  Daphne LL.M. Canterbury, Petzsche,  Anneke M.Sc Oxford, Popp,  Andreas M.A., Püschel,  Christof, Putzke,  Holm LL.M. Krakau, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Markus Mag.iur., Schaefer,  Torsten LL.M., Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf von, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Skoupil,  Christoph, Sommer,  Ulrich, Szesny,  André-M. LL.M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zimmermann,  Till, Zöller,  Mark Alexander
Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Der Kommentar - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen - überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.Neu in der 5. Auflage: - Vermögensabschöpfung/Einziehung - Sexualstrafrecht - Korruption im Gesundheitswesen.
Aktualisiert: 2023-05-10
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Asholt,  Martin, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brockhaus,  Matthias, Conen,  Stefan, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Graf von Schlieffen,  Jasper, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  LL.M. Sussex,  Pierre, Hembach,  Diana, Kilian,  Ines, Krell,  Paul, Kretschmer,  Joachim, Krumm,  Carsten, Lederer,  Jenny, Leipold,  Klaus, Matthies,  Denis, Matthies,  LL.M.,  Kamila, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Mückenberger,  Ole, Petry,  LL.M. Canterbury,  Daphne, Petzsche M.Sc Oxford,  Anneke, Popp,  M.A.,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  LL.M. Krakau,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  LL.M.,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Skoupil,  Christoph, Sommer,  Ulrich, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zimmermann,  Till, Zöller,  Mark Alexander
Aktualisiert: 2021-12-02
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Asholt,  Martin, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brockhaus,  Matthias, Conen,  Stefan, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  Nikolaos LL.M. Auckland, Gercke,  Björn, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre LL.M. Sussex, Hembach,  Diana, Kilian,  Ines, Krell,  Paul, Kretschmer,  Joachim, Krumm,  Carsten, Lederer,  Jenny, Leipold,  Klaus, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamilla LL.M., Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Mückenberger,  Ole, Petry,  Daphne LL.M. Canterbury, Petzsche,  Anneke M.Sc Oxford, Popp,  Andreas M.A., Püschel,  Christof, Putzke,  Holm LL.M. Krakau, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Markus Mag.iur., Schaefer,  Torsten LL.M., Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf von, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Skoupil,  Christoph, Sommer,  Ulrich, Szesny,  André-M. LL.M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zimmermann,  Till, Zöller,  Mark Alexander
Der AnwaltKommentar StGB erläutert – unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung – alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Der Kommentar - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen - überzeugt durch hohe Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen.Neu in der 5. Auflage: - Vermögensabschöpfung/Einziehung - Sexualstrafrecht - Korruption im Gesundheitswesen.
Aktualisiert: 2023-02-14
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Adick,  Markus, Anders,  Dieter, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brehmeier-Metz,  Doris, Brockhaus,  Matthias, Burhoff,  Detlef, Conen,  Stefan, Deckers,  Rüdiger, Endler,  Maximilian, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Grabow,  Stefan, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre, Hilger,  Hans, Kilian,  Ines, Kretschmer,  Joachim, Küpper,  Georg, Leipold,  Klaus, Mack,  Anja, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamila, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Möhlenbeck,  Michaela, Mückenberger,  Ole, Popp,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf Graf, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Sommer,  Ulrich, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zöller,  Mark Alexander
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationsstützen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Aktualisiert: 2019-07-17
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Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht.

Die Auslegung von Äußerungen im Strafrecht. von Rahmlow,  Matthias
Viele Straftaten können nur durch das bestimmte Verhalten der "Äußerung" begangen werden. Paradigmatisch hierfür steht die Beleidigung, aber auch weitere Tatbestände - angefangen von der "Volksverhetzung" über das "öffentliche Aufrufen zu Straftaten" bis zur "Verunglimpfung von Religionsgemeinschaften" - statuieren Äußerungsdelikte. Ebenso werden Betrug, falsche Verdächtigungen oder Anstiftungen zu Straftaten meistens durch Äußerungen begangen. Matthias Rahmlow stellt zunächst dar, dass die Auslegung der konkreten Äußerung die Schlüsselfunktion für die rechtliche Beurteilung des Falles einnimmt. Das wird z. B. an dem erbitterten Streit um die Äußerung "Soldaten sind Mörder" deutlich. Hier bewegt sich die Diskussion eingefahren zwischen den Positionen "Betonung der Meinungsfreiheit" und "Gewährleistung des Ehrenschutzes", ohne in den Mittelpunkt zu stellen, was inhaltlich geäußert wurde. Ausgehend vom Beispiel der Beleidigung stellt der Autor dar, welche spezielle Art von Kausalverlauf durch das Verbot (und die Bestrafung) von Äußerungen verhindert werden soll. Die gewonnenen Erkenntnisse werden dann verallgemeinert auf die Begehung jeglicher Straftat durch Äußerung und es werden die Grundlinien einer Lehre der "Auslegung von Äußerungen im Strafrecht" entwickelt. Der Autor beschreibt im Ergebnis die Regeln der objektiven Zurechnung im Bereich der Begehung von Straftaten durch Äußerung.
Aktualisiert: 2023-04-15
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AnwaltKommentar StGB

AnwaltKommentar StGB von Adick,  Markus, Anders,  Dieter, Barton,  Stephan, Börner,  René, Brehmeier-Metz,  Doris, Brockhaus,  Matthias, Burhoff,  Detlef, Conen,  Stefan, Deckers,  Rüdiger, Endler,  Maximilian, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Grabow,  Stefan, Graf von Schlieffen,  Jasper, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  LL.M. Sussex,  Pierre, Hilger,  Hans, Kilian,  Ines, Kretschmer,  Joachim, Küpper,  Georg, Leipold,  Klaus, Mack,  Anja, Matthies,  Denis, Matthies,  LL.M.,  Kamila, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Möhlenbeck,  Michaela, Mückenberger,  Ole, Popp,  M.A.,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  LL.M. Krakau,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  LL.M.,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Sommer,  Ulrich, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zöller,  Mark Alexander
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Aktualisiert: 2019-07-17
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AnwaltKommentar StGB – Mitgliederausgabe AG Strafrecht

AnwaltKommentar StGB – Mitgliederausgabe AG Strafrecht von Adick,  Markus, Anders,  Dieter, Börner,  René, Brehmeier-Metz,  Doris, Brockhaus,  Matthias, Burhoff,  Detlef, Conen,  Stefan, Deckers,  Rüdiger, Endler,  Maximilian, Esser,  Robert, Gaede,  Karsten, Gazeas,  LL.M. Auckland,  Nikolaos, Gercke,  Björn, Grabow,  Stefan, Habetha,  Jörg, Halecker,  Dela-Madeleine, Hauck,  Pierre, Hilger,  Hans, Kilian,  Ines, Kretschmer,  Joachim, Küpper,  Georg, Leipold,  Klaus, Mack,  Anja, Matthies,  Denis, Matthies,  Kamilla, Mavany,  Markus, Mitsch,  Wolfgang, Möhlenbeck,  Michaela, Mückenberger,  Ole, Popp,  Andreas, Püschel,  Christof, Putzke,  Holm, Rackow,  Peter, Rahmlow,  Matthias, Rübenstahl,  Mag.iur.,  Markus, Schaefer,  Torsten, Scheffler,  Uwe, Schlieffen,  Jasper Graf Graf, Schroth,  Marvin, Seebode,  Frank, Sommer,  Ulrich, Stephan,  Barton, Szesny,  LL.M.,  André-M., Trüg,  Gerson, Tsambikakis,  Michael, Waßmer,  Martin, Wollschläger,  Sebastian, Ziemann,  Sascha, Ziethen,  Jörg, Zöller,  Mark Alexander
Für den erfolgreichen Abschluss strafrechtlicher Mandate! Der AnwaltKommentar StGB erläutert alle wichtigen Fragen des Strafgesetzbuches in einer speziell für die Anforderungen der Praxis entwickelten Darstellungsweise. Hier finden Strafverteidiger, Strafrichter, Staatsanwälte und Polizei nicht nur Antworten auf alle essentiellen Problemstellungen, sondern auch richtungweisende Lösungsvorschläge. Auch die Neuauflage des Kommentars - enthält wertvolle Hinweise für Taktik und Strategie einer effektiven Strafverteidigung, - bietet entscheidende Argumentationshilfen für viele neuralgische Fragestellungen, - wurde von erfahrenen, auf dem Gebiet ihrer Kommentierung jeweils spezialisierten Autoren aus Rechtsanwaltschaft und Wissenschaft verfasst, - garantiert hohen Praxisnutzen, ohne den wissenschaftlichen Blickwinkel außer Acht zu lassen, - überzeugt durch besondere Lesefreundlichkeit und klaren Aufbau der Kommentierungen. Der Kommentar ist in 1. Auflage beim Deutschen Anwaltverlag erschienen.
Aktualisiert: 2019-08-07
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