Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-07-01
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Dieser neue Berliner Kommentar liefert alles Wichtige zu den bereits in Kraft getretenen, im SGB XIV neu kodifizierten Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung. Vor allem fundierte, systematische Erläuterungen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Ergänzend dazu eine umfangreiche Einleitung zur Gesetzesentstehung, die detaillierte Synopse zu den Vorläuferregelungen des SGB XIV und den ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Erörtert werden insbesondere Anspruchsberechtigte, die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Aktualisiert: 2023-06-24
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Dieser neue Berliner Kommentar liefert alles Wichtige zu den bereits in Kraft getretenen, im SGB XIV neu kodifizierten Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung. Vor allem fundierte, systematische Erläuterungen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Ergänzend dazu eine umfangreiche Einleitung zur Gesetzesentstehung, die detaillierte Synopse zu den Vorläuferregelungen des SGB XIV und den ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Erörtert werden insbesondere Anspruchsberechtigte, die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Aktualisiert: 2023-06-24
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Dieser neue Berliner Kommentar liefert alles Wichtige zu den bereits in Kraft getretenen, im SGB XIV neu kodifizierten Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung. Vor allem fundierte, systematische Erläuterungen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Ergänzend dazu eine umfangreiche Einleitung zur Gesetzesentstehung, die detaillierte Synopse zu den Vorläuferregelungen des SGB XIV und den ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Erörtert werden insbesondere Anspruchsberechtigte, die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Aktualisiert: 2023-06-24
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Dieser neue Berliner Kommentar liefert alles Wichtige zu den bereits in Kraft getretenen, im SGB XIV neu kodifizierten Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung. Vor allem fundierte, systematische Erläuterungen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Ergänzend dazu eine umfangreiche Einleitung zur Gesetzesentstehung, die detaillierte Synopse zu den Vorläuferregelungen des SGB XIV und den ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Erörtert werden insbesondere Anspruchsberechtigte, die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Aktualisiert: 2023-06-24
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Zum Werk
Der Kommentar erläutert die Vorschriften des für die Soziale Pflegeversicherung geltenden SGB XI, der fünften Säule der Sozialversicherung.
Die sich dabei stellenden rechtlichen Probleme werden in dem Kommentar umfassend, strukturiert und angepasst an die Bedürfnisse der Praxis erläutert. Dabei orientiert sich die Kommentierung überwiegend an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Vorteile auf einen Blickkonzentrierte Wiedergabe der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der LandessozialgerichteOrientierung an den Fragestellungen der Praxisausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorenschaft.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreichen Änderungsgesetze, insbesondere die umfassenden Änderungen durch dasKrankenhauspflegeentlastungsgesetzBürgergeldgesetzPflegebonusgesetzGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.
Zielgruppe
Für Sozialrichterinnen und Sozialrichter, Rechtsanwaltschaft, Gesetzliche Krankenkassen und Soziale Pflegekassen, private Kranken- und Pflegeversicherungen, Medizinische Dienste bei den Krankenversicherungen, Pflege- und Altenheime.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Peter Axer,
Andreas Bassen,
Dirk Bieresborn,
Sebastian Herbst,
Anne Barbara Lungstras,
Edna Rasch,
Florian Reuther,
Gordon Schumann,
Bernd Schütze,
Reza Shafaei,
Peter Udsching,
Kristina Vieweg,
Irene Vorholz,
Andreas Wahl,
Sebastian Weber,
Britta Wiegand
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Der Kommentar erläutert die Vorschriften des für die Soziale Pflegeversicherung geltenden SGB XI, der fünften Säule der Sozialversicherung.
Die sich dabei stellenden rechtlichen Probleme werden in dem Kommentar umfassend, strukturiert und angepasst an die Bedürfnisse der Praxis erläutert. Dabei orientiert sich die Kommentierung überwiegend an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Vorteile auf einen Blickkonzentrierte Wiedergabe der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der LandessozialgerichteOrientierung an den Fragestellungen der Praxisausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorenschaft.
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Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreichen Änderungsgesetze, insbesondere die umfassenden Änderungen durch dasKrankenhauspflegeentlastungsgesetzBürgergeldgesetzPflegebonusgesetzGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.
Zielgruppe
Für Sozialrichterinnen und Sozialrichter, Rechtsanwaltschaft, Gesetzliche Krankenkassen und Soziale Pflegekassen, private Kranken- und Pflegeversicherungen, Medizinische Dienste bei den Krankenversicherungen, Pflege- und Altenheime.
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Peter Axer,
Andreas Bassen,
Dirk Bieresborn,
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Anne Barbara Lungstras,
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Bernd Schütze,
Reza Shafaei,
Peter Udsching,
Kristina Vieweg,
Irene Vorholz,
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Der Kommentar erläutert die Vorschriften des für die Soziale Pflegeversicherung geltenden SGB XI, der fünften Säule der Sozialversicherung.
Die sich dabei stellenden rechtlichen Probleme werden in dem Kommentar umfassend, strukturiert und angepasst an die Bedürfnisse der Praxis erläutert. Dabei orientiert sich die Kommentierung überwiegend an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Vorteile auf einen Blickkonzentrierte Wiedergabe der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der LandessozialgerichteOrientierung an den Fragestellungen der Praxisausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorenschaft.
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Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreichen Änderungsgesetze, insbesondere die umfassenden Änderungen durch dasKrankenhauspflegeentlastungsgesetzBürgergeldgesetzPflegebonusgesetzGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.
Zielgruppe
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Peter Axer,
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Die sich dabei stellenden rechtlichen Probleme werden in dem Kommentar umfassend, strukturiert und angepasst an die Bedürfnisse der Praxis erläutert. Dabei orientiert sich die Kommentierung überwiegend an der höchstrichterlichen Rechtsprechung.
Vorteile auf einen Blickkonzentrierte Wiedergabe der maßgeblichen Rechtsprechung des BSG und der LandessozialgerichteOrientierung an den Fragestellungen der Praxisausgewiesene Expertinnen und Experten aus Rechtsprechung und Wissenschaft als Herausgeber und Autorenschaft.
Zur Neuauflage
Die Neuauflage berücksichtigt die umfangreichen Änderungsgesetze, insbesondere die umfassenden Änderungen durch dasKrankenhauspflegeentlastungsgesetzBürgergeldgesetzPflegebonusgesetzGesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz.
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Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Peter Axer,
Andreas Bassen,
Dirk Bieresborn,
Sebastian Herbst,
Anne Barbara Lungstras,
Edna Rasch,
Florian Reuther,
Gordon Schumann,
Bernd Schütze,
Reza Shafaei,
Peter Udsching,
Kristina Vieweg,
Irene Vorholz,
Andreas Wahl,
Sebastian Weber,
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-17
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-10
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-05-27
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Dieser neue Berliner Kommentar liefert alles Wichtige zu den bereits in Kraft getretenen, im SGB XIV neu kodifizierten Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung. Vor allem fundierte, systematische Erläuterungen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Ergänzend dazu eine umfangreiche Einleitung zur Gesetzesentstehung, die detaillierte Synopse zu den Vorläuferregelungen des SGB XIV und den ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Erörtert werden insbesondere Anspruchsberechtigte, die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Aktualisiert: 2023-05-24
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Dieser neue Berliner Kommentar liefert alles Wichtige zu den bereits in Kraft getretenen, im SGB XIV neu kodifizierten Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung. Vor allem fundierte, systematische Erläuterungen ausgewiesener Fachleute aus Wissenschaft und Praxis. Ergänzend dazu eine umfangreiche Einleitung zur Gesetzesentstehung, die detaillierte Synopse zu den Vorläuferregelungen des SGB XIV und den ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Erörtert werden insbesondere Anspruchsberechtigte, die sachliche und örtliche Zuständigkeit sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Aktualisiert: 2023-05-24
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Durch die am 1. September 2006 in Kraft getretene Föderalismusreform sind die Gesetzgebungskompetenzen zum Heimrecht verändert worden, indem das Heimrecht aus der bisherigen konkurrierenden Kompetenz des Bundes ausgenommen wurde. In der Folge kam es zu bis heute ungelösten Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern zu der Frage, ob die Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes für die zivilrechtlichen Vorschriften des Heimrechts erhalten geblieben oder ebenfalls auf die Länder übergegangen ist. Inzwischen haben viele Bundesländer eigene und zum Teil sehr unterschiedliche Landesheimgesetze entworfen bzw. bereits verabschiedet. In einigen von ihnen sind neben ordnungsrechtlichen Vorschriften auch zivilrechtliche Regelungen enthalten.
Der Bund untermauert nun mit dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz seinen Kompetenzanspruch hinsichtlich der zivilrechtlichen Teile des Heimrechts und gestaltet dies im Wege eines gesonderten Verbraucherschutzgesetzes aus.
Damit verbunden sind zahlreiche neue Begrifflichkeiten, die mit diesem Kommentar eingehend erläutert und in ihren rechtssystematischen Zusammenhängen dargestellt werden. In einem eigenen Teil sind ergänzend die relevanten Materialien zum WBVG zusammengestellt, um eine vertiefte Analyse des neuen Gesetzestextes zu ermöglichen.
Von besonderer Bedeutung ist außerdem das Verhältnis des WBVG zu den bereits existierenden Landesheimgesetzen, welche in einem eigenen Anhang übersichtlich beigefügt und mit einer Einleitung versehen einander gegenübergestellt und in einem systematischen Vergleich zueinander in Beziehung gesetzt werden.
Aktualisiert: 2023-05-13
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