Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Aktualisiert: 2023-06-30
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Diese Arbeit untersucht zum ersten Mal systematisch, wie sich alle einschlägigen gewerblichen Verbotsrechte auf gemeinfreie Gegenstände auswirken, nachdem Urheber-, Gebrauchsmuster-, Patent- oder andere Immaterialgüterrechte abgelaufen sind. Denn nur durch ein normübergreifendes Konzept kann eine angemessene Balance zwischen dem Schutz von Innovationen und der optimalen Verbreitung von Immaterialgütern gefunden werden. Den Konflikt hat der Gesetzgeber bei den Immaterialgüterrechten dadurch gelöst, dass er sie zeitlich begrenzt hat. Doch nach Ablauf des Schutzes versuchen ehemalige Schutzrechtsinhaber, ihre gesicherte Stellung im Wettbewerb zu verteidigen. Sie argumentieren, dass Nachahmer den mit viel Aufwand geschaffenen Ruf ausnutzen bzw. Verbraucher in die Irre führen würden. Sie haben oft Erfolg damit, weil Immaterialgüter von einer Vielzahl weiterer Verbotsnormen erfasst werden, bei denen die Nachahmungsfreiheit oft vernachlässigt wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Diese Arbeit untersucht zum ersten Mal systematisch, wie sich alle einschlägigen gewerblichen Verbotsrechte auf gemeinfreie Gegenstände auswirken, nachdem Urheber-, Gebrauchsmuster-, Patent- oder andere Immaterialgüterrechte abgelaufen sind. Denn nur durch ein normübergreifendes Konzept kann eine angemessene Balance zwischen dem Schutz von Innovationen und der optimalen Verbreitung von Immaterialgütern gefunden werden. Den Konflikt hat der Gesetzgeber bei den Immaterialgüterrechten dadurch gelöst, dass er sie zeitlich begrenzt hat. Doch nach Ablauf des Schutzes versuchen ehemalige Schutzrechtsinhaber, ihre gesicherte Stellung im Wettbewerb zu verteidigen. Sie argumentieren, dass Nachahmer den mit viel Aufwand geschaffenen Ruf ausnutzen bzw. Verbraucher in die Irre führen würden. Sie haben oft Erfolg damit, weil Immaterialgüter von einer Vielzahl weiterer Verbotsnormen erfasst werden, bei denen die Nachahmungsfreiheit oft vernachlässigt wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Diese Arbeit untersucht zum ersten Mal systematisch, wie sich alle einschlägigen gewerblichen Verbotsrechte auf gemeinfreie Gegenstände auswirken, nachdem Urheber-, Gebrauchsmuster-, Patent- oder andere Immaterialgüterrechte abgelaufen sind. Denn nur durch ein normübergreifendes Konzept kann eine angemessene Balance zwischen dem Schutz von Innovationen und der optimalen Verbreitung von Immaterialgütern gefunden werden. Den Konflikt hat der Gesetzgeber bei den Immaterialgüterrechten dadurch gelöst, dass er sie zeitlich begrenzt hat. Doch nach Ablauf des Schutzes versuchen ehemalige Schutzrechtsinhaber, ihre gesicherte Stellung im Wettbewerb zu verteidigen. Sie argumentieren, dass Nachahmer den mit viel Aufwand geschaffenen Ruf ausnutzen bzw. Verbraucher in die Irre führen würden. Sie haben oft Erfolg damit, weil Immaterialgüter von einer Vielzahl weiterer Verbotsnormen erfasst werden, bei denen die Nachahmungsfreiheit oft vernachlässigt wird.
Aktualisiert: 2023-06-28
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-22
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Aktualisiert: 2023-06-21
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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-06-19
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Zum Werk
Dieser kompakte neue Kommentar behandelt zentrale Rechtsakte des neuen, ab Frühjahr 2023 aktiven EU-Einheitspatentsystems, nämlich:die Verordnung über das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (VO [EU] Nr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes)das Abkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts für Europäische Patente und Europäische Einheitspatentedie Verfahrensordnung des GerichtsDie Kommentierung eignet sich für einen breiten Anwenderkreis und gibt Sicherheit bei der Anwendung des neuen Gerichtssystems. Die Verfahrensordnung wird eingehend und mit vergleichendem Blick auf das EPÜ und das nationale Verfahrensrecht behandelt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung artikelweise und doch kompakterfahrenes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxisfür einen breiten Anwenderkreis geeignet
Zielgruppe
Für alle im europäischen Patentrecht tätigen Juristinnen und Juristen und Patentanwaltschaft Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, d.h. insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und Patentanwaltschaft sowie interne Rechts- und Patentabteilungen, schließlich alle Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen, die sich mit dem europäischen Patentrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-06-15
Autor:
Friedrich Wenzel Bulst,
Klaus Grabinski,
Christian Heinze,
Mary-Rose McGuire,
Ralph Nack,
Nikolaus Obrovski,
Christian Osterrieth,
Benjamin Raue,
Roberto Romandini,
Björn Steinrötter,
Bartosz Sujecki,
Lea Tochtermann
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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-06-12
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Mit dem Digital Services Act (DSA) entsteht ein vollkommen neuer, europäischer Rechtsrahmen für digitale Dienste. Weitreichende Auswirkungen sowohl für die Anbieter:innen als auch für die gewerblichen Nutzer:innen digitaler Dienste sind die Folge.
Der neue Großkommentar
Der „Hofmann/Raue“ kommentiert die weitreichenden Regelungen der Verordnung, die sich vor allem auf den Umgang mit rechtswidrigen Inhalten im Netz beziehen, „auf den Punkt“. Systematisch werden die Strukturen und Regelungsziele verständlich erfasst, in den Kontext eingebettet und genuin unionsrechtlich interpretiert. Zugleich werden strategische Empfehlungen für die betroffenen Online-Unternehmen entwickelt, die nun zahlreichen Verpflichtungen unterworfen sind, u.a. zu:
Haftung von Vermittlungsdiensten (Intermediärshaftung)
Neue Sorgfaltspflichten von Intermediären (ua Verbot von „dark patterns“)
Inhaltemoderation (einschließlich Beschwerde- und Missbrauchsmanagement)
Transparenzpflichten (ua für politische Werbung und Empfehlungssysteme)
Berücksichtigung von Grundrechten zB in den Nutzungsbedingungen von Online-Plattformen
Risikomanagement für sehr große Online-Suchmaschinen (VLOSEs) und Online-Plattformen (VLOPs)
Plattformverwaltungsrecht und behördliche Rechtsdurchsetzung (einschließlich der Verhängung hoher Bußgelder)
Durchsetzungsbefugnisse der Kommission und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Verhältnis des DSA zur bisherigen Plattformregulierung.
Besondere Vorzüge
Die Kommentierung berücksichtigt konsequent die englischen und französischen Sprachfassungen des DSA, die aufgrund ihrer Bedeutung als Verhandlungs- und Gerichtssprache am EuGH zum besseren Verständnis des neuen Rechtsakts mit abgedruckt werden. Zudem werden die Neuregelungen in Vorbemerkungen zu den jeweiligen Regelungsbereichen in die komplexe Rechtslage zur Plattformhaftung und -regulierung eingeordnet.
Zielgruppen
Unternehmensjurist:innen, Unternehmen, Rechtsanwaltschaft, Aufsichtsbehörden, Wirtschafts- und Verbraucherverbände, Versicherungen, Forschungseinrichtungen, Europäische Institutionen, Nichtregierungsorganisationen.
Aus erster Hand
Herausgegeben wird das Werk von Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M. (Cambridge), Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Technikrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, und Prof. Dr. Benjamin Raue, Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums an der Universität Trier sowie Direktor des Instituts für Recht und Digitalisierung Trier (IRDT).
Wie die Herausgeber sind auch die übrigen Autor:innen auf digitales Recht und Plattformregulierung spezialisiert:
AkadR a.Z. Dr. Max Dregelies, Universität Trier | Dr. Karina Grisse, LL.M., (Edinburgh), Universität zu Köln | Prof. Dr. Franz Hofmann, LL.M., (Cambridge), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg | Jun.-Prof. Dr Katharina Kaesling, LL.M., (College of Europe), Technische Universität Dresden | Prof. Dr. Christoph Krönke, Universität Bayreuth | Prof. Dr. Sarah Legner, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden | Prof. Dr. Nikolaus Marsch, D.I.A.P. (ENA), Universität des Saarlandes | Daniela Petermair, LL.M. (WU), B.Sc. (WU), Wirtschaftsuniversität Wien | Prof. Dr. Timo Rademacher, M.Jur. (Oxford), Leibniz Universität Hannover | Prof. Dr. Benjamin Raue, Universität Trier
Aktualisiert: 2023-06-12
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Aktualisiert: 2023-06-01
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Zum Werk
Dieser kompakte neue Kommentar behandelt zentrale Rechtsakte des neuen, ab Frühjahr 2023 aktiven EU-Einheitspatentsystems, nämlich:die Verordnung über das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (VO [EU] Nr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes)das Abkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts für Europäische Patente und Europäische Einheitspatentedie Verfahrensordnung des GerichtsDie Kommentierung eignet sich für einen breiten Anwenderkreis und gibt Sicherheit bei der Anwendung des neuen Gerichtssystems. Die Verfahrensordnung wird eingehend und mit vergleichendem Blick auf das EPÜ und das nationale Verfahrensrecht behandelt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung artikelweise und doch kompakterfahrenes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxisfür einen breiten Anwenderkreis geeignet
Zielgruppe
Für alle im europäischen Patentrecht tätigen Juristinnen und Juristen und Patentanwaltschaft Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, d.h. insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und Patentanwaltschaft sowie interne Rechts- und Patentabteilungen, schließlich alle Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen, die sich mit dem europäischen Patentrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Friedrich Wenzel Bulst,
Klaus Grabinski,
Christian Heinze,
Mary-Rose McGuire,
Ralph Nack,
Nikolaus Obrovski,
Christian Osterrieth,
Benjamin Raue,
Roberto Romandini,
Björn Steinrötter,
Bartosz Sujecki,
Lea Tochtermann
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Dieser kompakte neue Kommentar behandelt zentrale Rechtsakte des neuen, ab Frühjahr 2023 aktiven EU-Einheitspatentsystems, nämlich:die Verordnung über das Europäische Patent mit einheitlicher Wirkung (VO [EU] Nr. 1257/2012 über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes)das Abkommen zur Schaffung eines Einheitlichen Patentgerichts für Europäische Patente und Europäische Einheitspatentedie Verfahrensordnung des GerichtsDie Kommentierung eignet sich für einen breiten Anwenderkreis und gibt Sicherheit bei der Anwendung des neuen Gerichtssystems. Die Verfahrensordnung wird eingehend und mit vergleichendem Blick auf das EPÜ und das nationale Verfahrensrecht behandelt.
Vorteile auf einen BlickErläuterung artikelweise und doch kompakterfahrenes Autorenteam aus Wissenschaft und Praxisfür einen breiten Anwenderkreis geeignet
Zielgruppe
Für alle im europäischen Patentrecht tätigen Juristinnen und Juristen und Patentanwaltschaft Deutschlands, Österreichs und der Schweiz, d.h. insbesondere Rechtsanwaltschaft, Richterschaft und Patentanwaltschaft sowie interne Rechts- und Patentabteilungen, schließlich alle Universitäten und wissenschaftliche Einrichtungen, die sich mit dem europäischen Patentrecht befassen.
Aktualisiert: 2023-05-31
Autor:
Friedrich Wenzel Bulst,
Klaus Grabinski,
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