Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts.

Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts. von Reußow,  Ute
Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Beihilferechts rückt zunehmend in den Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass für eine eingehende Auseinandersetzung mit Aufgaben, Befugnissen und Stellung der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung der EG-Beihilferegeln auf die staatliche Subventionstätigkeit. Ute Reußow zeigt auf, dass eine klare Aufgabentrennung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich der Beihilfekontrolle besteht. Sie begründet, warum nach der gegenwärtigen Konzeption des EG-Beihilferechts die materielle Beihilfeüberwachung im Wesentlichen der Kommission vorbehalten bleiben muss und in welchem Umfang insoweit eine Einbindung der nationalen Gerichte erfolgen kann. Die formelle Beihilfekontrolle erfolgt bereits weitestgehend dezentral. Dort, wo der Schutz des Einzelnen bzw. die Interessen des Gemeinsamen Marktes es erfordern, verfügen nationale Gerichte und Kommission über parallele Befugnisse. Im Hauptteil der Arbeit stellt die Autorin die verschiedenen möglichen beihilferechtlichen Klagekonstellationen auf nationaler Ebene dar. Die Verfasserin schließt mit der Untersuchung des Zusammenspiels kommunitärer und nationaler Kontrollbefugnisse. Die Kontrolltätigkeit der nationalen Gerichte ergänzt die auf EG-Ebene erfolgende Beihilfeüberwachung und entlastet die Kommission. Weiteres Entlastungspotential birgt für die Zukunft die materielle Vereinbarkeitskontrolle. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2004.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts.

Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts. von Reußow,  Ute
Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Beihilferechts rückt zunehmend in den Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass für eine eingehende Auseinandersetzung mit Aufgaben, Befugnissen und Stellung der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung der EG-Beihilferegeln auf die staatliche Subventionstätigkeit. Ute Reußow zeigt auf, dass eine klare Aufgabentrennung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich der Beihilfekontrolle besteht. Sie begründet, warum nach der gegenwärtigen Konzeption des EG-Beihilferechts die materielle Beihilfeüberwachung im Wesentlichen der Kommission vorbehalten bleiben muss und in welchem Umfang insoweit eine Einbindung der nationalen Gerichte erfolgen kann. Die formelle Beihilfekontrolle erfolgt bereits weitestgehend dezentral. Dort, wo der Schutz des Einzelnen bzw. die Interessen des Gemeinsamen Marktes es erfordern, verfügen nationale Gerichte und Kommission über parallele Befugnisse. Im Hauptteil der Arbeit stellt die Autorin die verschiedenen möglichen beihilferechtlichen Klagekonstellationen auf nationaler Ebene dar. Die Verfasserin schließt mit der Untersuchung des Zusammenspiels kommunitärer und nationaler Kontrollbefugnisse. Die Kontrolltätigkeit der nationalen Gerichte ergänzt die auf EG-Ebene erfolgende Beihilfeüberwachung und entlastet die Kommission. Weiteres Entlastungspotential birgt für die Zukunft die materielle Vereinbarkeitskontrolle. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2004.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts.

Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts. von Reußow,  Ute
Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Beihilferechts rückt zunehmend in den Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass für eine eingehende Auseinandersetzung mit Aufgaben, Befugnissen und Stellung der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung der EG-Beihilferegeln auf die staatliche Subventionstätigkeit. Ute Reußow zeigt auf, dass eine klare Aufgabentrennung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich der Beihilfekontrolle besteht. Sie begründet, warum nach der gegenwärtigen Konzeption des EG-Beihilferechts die materielle Beihilfeüberwachung im Wesentlichen der Kommission vorbehalten bleiben muss und in welchem Umfang insoweit eine Einbindung der nationalen Gerichte erfolgen kann. Die formelle Beihilfekontrolle erfolgt bereits weitestgehend dezentral. Dort, wo der Schutz des Einzelnen bzw. die Interessen des Gemeinsamen Marktes es erfordern, verfügen nationale Gerichte und Kommission über parallele Befugnisse. Im Hauptteil der Arbeit stellt die Autorin die verschiedenen möglichen beihilferechtlichen Klagekonstellationen auf nationaler Ebene dar. Die Verfasserin schließt mit der Untersuchung des Zusammenspiels kommunitärer und nationaler Kontrollbefugnisse. Die Kontrolltätigkeit der nationalen Gerichte ergänzt die auf EG-Ebene erfolgende Beihilfeüberwachung und entlastet die Kommission. Weiteres Entlastungspotential birgt für die Zukunft die materielle Vereinbarkeitskontrolle. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2004.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Hamburgisches Hochschulgesetz

Hamburgisches Hochschulgesetz von Neukirchen,  Mathias, Reußow,  Ute, Schomburg,  Bettina
Der Kommentar zum Hamburgischen Hochschulgesetz reagiert mit seiner zweiten Auflage auf die umfassenden Gesetzesänderungen der letzten Jahre. Insbesondere wurden die maßgeblichen Rechtsgrundlagen zur Steuerung der Hochschulen novelliert. Der Gesetzgeber des Hamburgische Hochschulrecht reagiert damit auf gesellschaftliche wie hochschulische Entwicklungen sowie neue haushaltsrechtliche Anforderungen. Die Neuauflage des Handkommentars trägt dem mit einer umfassend - bis hin zur jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung von Studiengängen - aktualisierten Darstellung Rechnung. Vor dem Hintergrund der ungebrochenen und weiterhin steigenden Studiernachfrage und hiermit verbundener Kapazitätsrechtsstreitigkeiten vor den Gerichten enthält die Neuauflage erstmals auch eine umfängliche Kommentierung des Hamburgischen Hochschulzulassungsgesetzes (HZG). Berücksichtigt sind dabei auch die ab September 2016 in Kraft getretenen Änderungen des HZG. Autorinnen und Autoren sind profunde Kenner der Hochschulpraxis. Sie bringen Expertise und Erfahrungen aus Wissenschaftsverwaltung, Gerichtsbarkeit und Anwaltschaft ein. Dies ermöglicht einen ausgewogenen Blick auf das HmbHG. Angesprochen sind Präsidien, Dekanate und die Beschäftigten der Hochschulen. Wissenschaftsorganisationen und die zuständigen (Verwaltungs-) Gerichte, Anwälte und Justiziare sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien profitieren in gleichem Maße von der aktuellen Neuauflage.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts.

Die Kompetenzen nationaler Gerichte im Anwendungsbereich des EG-Beihilferechts. von Reußow,  Ute
Die Rolle der nationalen Gerichte bei der Anwendung des gemeinschaftlichen Beihilferechts rückt zunehmend in den Blickpunkt des wissenschaftlichen Interesses. Dies nimmt die Verfasserin zum Anlass für eine eingehende Auseinandersetzung mit Aufgaben, Befugnissen und Stellung der mitgliedstaatlichen Gerichte bei der Anwendung der EG-Beihilferegeln auf die staatliche Subventionstätigkeit. Ute Reußow zeigt auf, dass eine klare Aufgabentrennung zwischen der Europäischen Kommission und den nationalen Gerichten im Bereich der Beihilfekontrolle besteht. Sie begründet, warum nach der gegenwärtigen Konzeption des EG-Beihilferechts die materielle Beihilfeüberwachung im Wesentlichen der Kommission vorbehalten bleiben muss und in welchem Umfang insoweit eine Einbindung der nationalen Gerichte erfolgen kann. Die formelle Beihilfekontrolle erfolgt bereits weitestgehend dezentral. Dort, wo der Schutz des Einzelnen bzw. die Interessen des Gemeinsamen Marktes es erfordern, verfügen nationale Gerichte und Kommission über parallele Befugnisse. Im Hauptteil der Arbeit stellt die Autorin die verschiedenen möglichen beihilferechtlichen Klagekonstellationen auf nationaler Ebene dar. Die Verfasserin schließt mit der Untersuchung des Zusammenspiels kommunitärer und nationaler Kontrollbefugnisse. Die Kontrolltätigkeit der nationalen Gerichte ergänzt die auf EG-Ebene erfolgende Beihilfeüberwachung und entlastet die Kommission. Weiteres Entlastungspotential birgt für die Zukunft die materielle Vereinbarkeitskontrolle. Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald 2004.
Aktualisiert: 2023-04-15
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