„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt. Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Hannes Bauer,
Patrick Bunk,
Ilja Czernik,
Alexander Duisberg,
Saskia Esken,
Svenja Falk,
Florian Faust,
Karl-Heinz Fezer,
Alfred Fuhr,
Francois Heynike,
Reto M. Hilty,
Henning Hofmann,
Nicola Jentzsch,
Wolfgang Kilian,
Kai von Lewinski,
Anna Mayer,
Hans-Jörg Naumer,
Heiko Richter,
Frank Riemensperger,
Ingo Ritter,
Leonie Schönhagen,
Sönke Ernst Schulz,
Louisa Specht,
Daniel Zimmer
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„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt. Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Hannes Bauer,
Patrick Bunk,
Ilja Czernik,
Alexander Duisberg,
Saskia Esken,
Svenja Falk,
Florian Faust,
Karl-Heinz Fezer,
Alfred Fuhr,
Francois Heynike,
Reto M. Hilty,
Henning Hofmann,
Nicola Jentzsch,
Wolfgang Kilian,
Kai von Lewinski,
Anna Mayer,
Hans-Jörg Naumer,
Heiko Richter,
Frank Riemensperger,
Ingo Ritter,
Leonie Schönhagen,
Sönke Ernst Schulz,
Louisa Specht,
Daniel Zimmer
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„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt. Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Hannes Bauer,
Patrick Bunk,
Ilja Czernik,
Alexander Duisberg,
Saskia Esken,
Svenja Falk,
Florian Faust,
Karl-Heinz Fezer,
Alfred Fuhr,
Francois Heynike,
Reto M. Hilty,
Henning Hofmann,
Nicola Jentzsch,
Wolfgang Kilian,
Kai von Lewinski,
Anna Mayer,
Hans-Jörg Naumer,
Heiko Richter,
Frank Riemensperger,
Ingo Ritter,
Leonie Schönhagen,
Sönke Ernst Schulz,
Louisa Specht,
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„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt. Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Hannes Bauer,
Patrick Bunk,
Ilja Czernik,
Alexander Duisberg,
Saskia Esken,
Svenja Falk,
Florian Faust,
Karl-Heinz Fezer,
Alfred Fuhr,
Francois Heynike,
Reto M. Hilty,
Henning Hofmann,
Nicola Jentzsch,
Wolfgang Kilian,
Kai von Lewinski,
Anna Mayer,
Hans-Jörg Naumer,
Heiko Richter,
Frank Riemensperger,
Ingo Ritter,
Leonie Schönhagen,
Sönke Ernst Schulz,
Louisa Specht,
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-23
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-12
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-07
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Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private auf nationaler Ebene seit 2021 im Datennutzungsgesetz (DNG) vom 16.7.2021 geregelt, der Nachfolgeregelung des früheren Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG). Auf EU-Ebene gibt zudem der neue Data Governance Act (DGA) vom 30.5.2022 einen Regelungsrahmen für die Weiterverwendung behördlicher Daten.
Bei der Anwendung des neuen Datennutzungsrechts stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich ist auch die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten (Open Government Data) betroffen.
Der bewährte Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des DNG auch Bezüge zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum Digital Governance Act der EU sowie zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Beratung. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem DNG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die europäischen Vorgaben der neu gefassten Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSIRL).
Vorteile auf einen Blickprägnante PraxishilfenLösungen für neue AnwendungsproblemeErörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum europäischen Digital Governance Act (DGA)
Zur Neuauflage
Mit dem neuen Datennutzungsgesetz vom 16.7.2021 wurde die Neufassung der Richtlinie (EU) 2019/1024 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors in nationales Recht umgesetzt.
Ein Schwerpunkt der Neuauflage ist die Erläuterung der Regelungen des DNG mit ihren jeweiligen Schnittstellen zum europäischen DGA v. 30.5.2022. Durch das DNG wird die Bereitstellung von Verwaltungsdaten gegenüber der früheren Rechtslage nach dem IWG ausgeweitet. Die Nutzungsmöglichkeiten öffentlicher Daten werden verbessert und vereinfacht. Rechtsprechung und Schrifttum zum Recht der Datennutzung und der Informationsweiterverwendung werden sorgfältig ausgewertet. In der Einleitung des Kommentars wird der neue europäische Regelungsrahmen durch den DGA kompakt dargestellt.
Zielgruppe
Für Rechtsanwaltschaft, Syndici, Behördenvertretung, Richterschaft, Verbandsjuristinnen und Verbandsjuristen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zum Werk
Informationen öffentlicher Stellen haben für die digitale Wirtschaft eine große Bedeutung, z.B. für Mehrwertdienste, die auf staatlich erstellten oder gesammelten Informationen wie Geodaten und Wetterdaten beruhen oder auch auf Daten über Kulturbestände, etwa von Gedächtnisinstitutionen (Bibliotheken, Museen, Archive).
Rechtlich ist die Weiterverwendung dieser Informationen durch Private im Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz - IWG) geregelt, das durch ein Änderungsgesetz vom 8. Juli 2015 umfassend reformiert wurde. Bei der Anwendung des IWG stellen sich zahlreiche zum Teil noch ungeklärte Rechtsfragen, die unterschiedliche Rechtsgebiete berühren (z.B. Informationsfreiheitsrecht, insbesondere Umweltinformationsrecht; Geodatenzugangsrecht; Datenschutzrecht (DS-GVO und BDSG 2017); Urheberrecht; Vergabe- und Kartellrecht). Zugleich sind auch aktuelle rechtspolitische Initiativen betroffen (z.B. die proaktive Bereitstellung von Verwaltungsdaten- Open Government Data).
Der neue Handkommentar für die Praxis mit wissenschaftlichem Anspruch ist eng an den Bedürfnissen der Rechtsanwender orientiert. Dabei werden neben den Regelungen des IWG auch die Schnittstellen zu anderen Regelungen ausführlich erörtert, z.B. zum E-Government-Gesetz. Der Kommentar wendet sich zum einen an die Weiterverwender, etwa Unternehmen und Gewerbetreibende, sowie nicht-kommerzielle Anbieter und deren Rechtsberater. Zum anderen wendet sich der Kommentar auch an öffentliche Stellen, die möglichen Ansprüchen aus dem IWG ausgesetzt sind, z.B. Verwaltungsbehörden von Bund, Ländern und Kommunen, öffentliche Unternehmen sowie Museen, Bibliotheken und Archive.
Die Erläuterungen sind prägnant und übersichtlich aufgebaut. Sie enthalten zahlreiche Verweise auf weiterführende Rechtsprechung und Literatur sowie systematische Bezugnahmen auf die verbindlichen europäischen Vorgaben der Public-Sector-Information-Richtlinie - (PSI-RL). Berücksichtigt wurde auch die "Open-Data-Regelung" des § 12a EGovG für Daten der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Vorteile auf einen Blick
- prägnante Praxishilfen
- Lösungen für neue Anwendungsprobleme
- Erörterung der Schnittstellen zu anderen Regelungen, z.B. zum E-Government-Gesetz
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Syndici, Behördenvertreter, Richter, Verbandsjuristen und Wissenschaftler.
Aktualisiert: 2023-05-25
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„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt. Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Hannes Bauer,
Patrick Bunk,
Ilja Czernik,
Alexander Duisberg,
Saskia Esken,
Svenja Falk,
Florian Faust,
Karl-Heinz Fezer,
Alfred Fuhr,
Francois Heynike,
Reto M. Hilty,
Henning Hofmann,
Nicola Jentzsch,
Wolfgang Kilian,
Kai von Lewinski,
Anna Mayer,
Hans-Jörg Naumer,
Heiko Richter,
Frank Riemensperger,
Ingo Ritter,
Leonie Schönhagen,
Sönke Ernst Schulz,
Louisa Specht,
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„Meine Daten gehören mir!“ – „Daten sind die neue Währung“. An starken Forderungen und Vergleichen mangelt es nicht, wenn es um Verfügungsrechte an Daten und den Handel von und mit ihnen geht. Doch werden mit der Diskussion um Dateneigentum & Co. oft klassische Grundannahmen des Datenschutzes hinterfragt. Der neueste Band der DatenDebatten, herausgegeben von der Stiftung Datenschutz, beleuchtet diese facettenreiche Thematik aus den wichtigsten dabei involvierten Fach- und Blickrichtungen. Mit einem Geleitwort von Prof. Dr. Günter Krings, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat.
Aktualisiert: 2023-05-24
Autor:
Hannes Bauer,
Patrick Bunk,
Ilja Czernik,
Alexander Duisberg,
Saskia Esken,
Svenja Falk,
Florian Faust,
Karl-Heinz Fezer,
Alfred Fuhr,
Francois Heynike,
Reto M. Hilty,
Henning Hofmann,
Nicola Jentzsch,
Wolfgang Kilian,
Kai von Lewinski,
Anna Mayer,
Hans-Jörg Naumer,
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Ingo Ritter,
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Sönke Ernst Schulz,
Louisa Specht,
Daniel Zimmer
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Jedes Jahr findet in Zwickau das internationale Trabantfahrertreffen statt. Hier einige Impressionen aus dem Jahr 2015.
Hochwertiger Tischkalender zum Aufstellen mit 12 wunderschönen Bildern. Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Daher verwenden wir ausschließlich FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Wir vermeiden Überproduktion und somit deutliche Abfallmengen, da wir bedarfsgerecht in Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany) produzieren. Wir halten unsere Transportwege kurz und sorgen für eine klimabewusste Logistik.
14 Seiten bestehend aus 1 Cover | 12 Monatsseiten | 1 Indexseite | Papprücken mit Aufstellerfunktion.
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Jedes Jahr findet in Zwickau das internationale Trabantfahrertreffen statt. Hier einige Impressionen aus dem Jahr 2015.
Hochwertiger Wandkalender mit 12 wunderschönen Bildern. Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Daher verwenden wir ausschließlich FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Wir vermeiden Überproduktion und somit deutliche Abfallmengen, da wir bedarfsgerecht in Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany) produzieren. Wir halten unsere Transportwege kurz und sorgen für eine klimabewusste Logistik.
14 Seiten bestehend aus 1 Cover | 12 Monatsseiten | 1 Indexseite | Papprücken hinten
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Jedes Jahr findet in Zwickau das internationale Trabantfahrertreffen statt. Hier einige Impressionen aus dem Jahr 2015.
Hochwertiger Wandkalender mit 12 wunderschönen Bildern. Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Daher verwenden wir ausschließlich FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Wir vermeiden Überproduktion und somit deutliche Abfallmengen, da wir bedarfsgerecht in Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany) produzieren. Wir halten unsere Transportwege kurz und sorgen für eine klimabewusste Logistik.
14 Seiten bestehend aus 1 Cover | 12 Monatsseiten | 1 Indexseite | Papprücken hinten
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Jedes Jahr findet in Zwickau das internationale Trabantfahrertreffen statt. Hier einige Impressionen aus dem Jahr 2015.
Hochwertiger Wandkalender mit 12 wunderschönen Bildern. Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Daher verwenden wir ausschließlich FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Wir vermeiden Überproduktion und somit deutliche Abfallmengen, da wir bedarfsgerecht in Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany) produzieren. Wir halten unsere Transportwege kurz und sorgen für eine klimabewusste Logistik.
14 Seiten bestehend aus 1 Cover | 12 Monatsseiten | 1 Indexseite | Papprücken hinten
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Jedes Jahr findet in Zwickau das internationale Trabantfahrertreffen statt. Hier einige Impressionen aus dem Jahr 2015.
Premium Kunstdruck in Hochglanz in Museumsqualität. Damit die Papierbogen glatt an der Wand hängen, hat dieser hochwertige Kalender innovative Einstecktaschen. Sie schützen die großen Blätter vor Luftfeuchte-Effekten. Papier ist ein natürliches Material. Die Fasern reagieren auf Raumklimaschwankungen. Die Einsteckecken sollten daher nicht entfernt werden. Unsere Umwelt liegt uns am Herzen, daher setzen wir auf Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany) mit hochwertigen Materialien.
14 Seiten bestehend aus 1 Cover | 12 Monatsseiten | 1 Indexseite | stabiler Papprücken hinten | 1 transparente Schutzfolie
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-09
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Zum zweiten Mal fand auf dem Sachsenring die "Sachsenring Classic" statt. Mehre hundert Teilnehmer mit ihren Fahrzeugen nutzten die Gelegenheit auf dem Sachsenring ihre Schätze zu präsentieren
Hochwertiger Wandkalender mit 12 wunderschönen Bildern. Unsere Umwelt liegt uns am Herzen. Daher verwenden wir ausschließlich FSC-zertifizierte Papiere aus verantwortungsvoller Waldwirtschaft. Wir vermeiden Überproduktion und somit deutliche Abfallmengen, da wir bedarfsgerecht in Einzelfertigung in Deutschland (Made in Germany) produzieren. Wir halten unsere Transportwege kurz und sorgen für eine klimabewusste Logistik.
14 Seiten bestehend aus 1 Cover | 12 Monatsseiten | 1 Indexseite | Papprücken hinten
Dieser erfolgreiche Kalender wurde dieses Jahr mit gleichen Bildern und aktualisiertem Kalendarium wiederveröffentlicht.
Aktualisiert: 2023-05-08
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