Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Nach Versäumen der Frist zur Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Verbandsklagen-Richtlinie soll das neue Gesetz jetzt bis zur Sommerpause verabschiedet werden und kurzfristig in Kraft gesetzt werden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Anwendbarkeit der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie funktioniert das Umsetzungsverfahren?
Durchsetzung: Was kann, was muss d. sog. Sachverwalter:in bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-31
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-17
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Spätestens im Juni 2023 wird, vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie, der Bundestag das neue Gesetz verabschieden.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden, war Sachverständiger im aktuellen parlamentarischen Verfahren und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-05
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Ein Meilenstein
Mit dem geplanten Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG) wird der kollektive Rechtsschutz in Deutschland fundamental geändert. Im neuen Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG) ist die bisher in der ZPO geregelte Musterfeststellungsklage integriert und erstmalig eine auf Leistung gerichtete Sammelklage („Abhilfeklage“) verankert. Vor dem Hintergrund der notwendigen Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinie ist mit der gesetzlichen Neuregelung noch im Frühjahr 2023 zu rechnen.
Der neue Handkommentar
Die kurze Zeit bis zum Inkrafttreten der neuen Abhilfeklage stellt Verbände, Anwaltschaft und Gerichte vor große Herausforderungen. Der Kommentar von Röthemeyer erscheint deshalb zeitnah nach Inkrafttreten des VDuG. Er beschreibt die neuen Klagearten umfassend aus anwaltlicher und gerichtlicher Sicht und setzt praxisnahe Schwerpunkte:
Klagebefugnis und Anwendungsbereich: Welche Ansprüche können gegen wen von wem gebündelt werden?
Klagearten: In welchem Verhältnis stehen Musterfeststellungs- und Abhilfeklage?
Gleichartige Ansprüche: Welche Kriterien sind zugrunde zu legen?
Opt-in-Modell: Was muss der Anspruchsinhaber aktiv tun, wie wahrt er seine Rechte?
Abhilfeverfahren: Wie geht das Gericht mit den Herausforderungen der besonderen Vergleichsphase um?
Erfolgreiche Abhilfeklage: Wie errechnet sich der sog. Kollektive Gesamtbetrag?
Durchsetzung: Was kann, was muss der Beauftragte sog. Sachwalter bei Auskehrung des Gesamtbetrags beachten?
Welche Rolle hat das Gericht im sog. Umsetzungsverfahren?
Verständlich und praxisnah
Der HK-VDuG ordnet die neuen Formen kollektiven Rechtsschutzes in das Portfolio der Verbraucherrechtedurchsetzung einschließlich Legal Tech und Verbraucherschlichtung ein. Die Abgrenzungsfragen zur individuellen Rechtsverfolgung beschreibt der Kommentar klar und eindeutig und wertet die Erfahrungen mit der Musterfeststellungsklage aus.
Der Autor
Dr. Peter Röthemeyer, Lehrbeauftragter und Mediator, ist ausgewiesener Experte in Rechtsschutzfragen. Er war als Ministerialbeamter in die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes eingebunden und ist Verfasser des Handkommentars Musterfeststellungsklage, auf dem der HK-VDuG fußt.
Aktualisiert: 2023-05-04
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Die Verbandsklagen-Richtlinie der Europäischen Union muss bis zum 25.12.2022 umgesetzt werden. Der Autor plädiert für eine Umsetzung mittels Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage (MFK) und unterbreitet konkrete Vorschläge auch zu den zentralen Problembereichen der MFK. So soll die Klagebefugnis auf den Radius des Verbandsklagenrechts ausgeweitet werden. Das Problem rechtlichen Gehörs der Anmelderschaft wird mittels einer asymmetrischen Bindungswirkung des MFU gefunden und zahlreiche damit zusammenhängende Fragen geklärt. Zu dem von der Richtlinie vorgegebenen unmittelbaren Leistungszugang entwickelt der Autor im Zielkonflikt zur Effektivität und zum Missbrauchsschutz ein flexibles, den Einzelfall Rechnung tragendes Konzept.
Aktualisiert: 2023-02-13
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Die Verbandsklagen-Richtlinie der Europäischen Union muss bis zum 25.12.2022 umgesetzt werden. Der Autor plädiert für eine Umsetzung mittels Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage (MFK) und unterbreitet konkrete Vorschläge auch zu den zentralen Problembereichen der MFK. So soll die Klagebefugnis auf den Radius des Verbandsklagenrechts ausgeweitet werden. Das Problem rechtlichen Gehörs der Anmelderschaft wird mittels einer asymmetrischen Bindungswirkung des MFU gefunden und zahlreiche damit zusammenhängende Fragen geklärt. Zu dem von der Richtlinie vorgegebenen unmittelbaren Leistungszugang entwickelt der Autor im Zielkonflikt zur Effektivität und zum Missbrauchsschutz ein flexibles, den Einzelfall Rechnung tragendes Konzept.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz wirft in der Beratungspraxis zahlreiche Anwendungsprobleme der Musterfeststellungsklage auf.
Die 2. Auflage des HK-VSBG
bereitet die neue Rechtsprechung umfassend auf,
erörtert die aktuelle Neuregelung der Universalschlichtungsstelle, die als Auffangeinrichtung nunmehr auch die Schlichtung nach einem Urteil oder einem Vergleich im Musterfeststellungsverfahren gem. §§ 606 ff. ZPO übernimmt,
setzt sich mit dem neu aufgenommenen zwingenden Ablehnungsgrund in § 14 VSBG auseinander,
liefert passgenaue Muster und Erläuterungen
Anwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen sowie Verbraucherstreitbeilegungsstellen erhalten passgenaue Antworten zu drängenden Fragen:
Welche Verträge sind einbezogen, wer kann wie private Streitbeilegungsstellen gründen?
Welche Verfahrensordnung gilt, wie sehen die Verfahrensregeln (Beweiserhebung, Anhörung, Verjährungshemmung etc.) aus, wie kann das Verfahren abgelehnt werden?
Welche konkreten Formulierungen (Verfahrensdauer, Kosten) sollten im Schlichtungsvorschlag stehen?
Aktualisiert: 2023-04-04
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Unmittelbar nach Einführung
der Musterfeststellungsklage wurden erste Klagen eingereicht. Die Bewährungsprobe für die Klageart hat begonnen, erste Urteile sind gefällt. Nicht nur das Verfahren gegen die Volkswagen AG zeigt die praktische Relevanz.
Die 2. Auflage des Handkommentars berücksichtigt, dass
die Verfahren massive Auslegungsprobleme und gesetzliche Ungereimtheiten offenbarten,
der Gesetzgeber bereits nach einem Jahr praxisrelevante Änderungen beschlossen hat und
das Schrifttum in vielen Beiträgen Lösungsvorschläge für die neuen Interpretationsprobleme anbietet.
Schwerpunkte der Neuauflage betreffen u.a. die Bereiche
Schlichtung
Leistungsphase
Klagebefugnis
Internationales Privatrecht
Verfahrensmanagement
Haftungsfragen
Der Autor
ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-05-03
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Die neue Musterfeststellungklage
Mit dem Gesetz zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage gibt es seit dem 1.11.2018 ein neues Instrument der Anspruchsdurchsetzung.
Erstmals erhalten Verbraucherschutzverbände damit die Befugnis, zugunsten betroffener Verbraucher grundsätzliche Klärungen von Rechts- und Tatsachenfragen herbeizuführen. Die anwaltliche Beratungspraxis muss den Nutzen kostenloser Kollektivklärung gegen Risiken und Nachteile individueller Rechtsverfolgung abwägen. Die Justiz muss sich insbesondere mit der Bindungswirkung der Urteile befassen.
Der neue Handkommentar gibt zum frühestmöglichen Zeitpunkt Antworten auf die zahlreichen Auslegungsfragen.
Schwerpunkte
Umfassende Einführung
Einzelkommentierungen der §§ 606-614 ZPO
Einzelkommentierungen insbesondere zu Änderungen der §§ 29c, 32 c, 148 ZPO und § 204 BGB
Bindungswirkung des Musterfeststellungsurteils
Detailfragen der Verjährungshemmung
Haftung der klagenden Verbände und der Anwälte.
Kommentar hilft:
die Anmeldung zum Klageregister in das anwaltliche Beratungsportfolio aufzunehmen
Verjährungs- und Haftungsfragen zu berücksichtigen
Kooperationen von Verbänden, Prozessfinanzierern und Anwälten zu prüfen
die Leistungsphase nach dem Musterfeststellungsurteil zu antizipieren und auszufüllen.
Fachwissen aus erster Hand
Der Autor Peter Röthemeyer ist Referatsleiter im Niedersächsischen Justizministerium und hat die Entstehung des Gesetzes eng begleitet.
Aktualisiert: 2019-12-17
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Mediationsgesetz von 2012 geht über die rechtliche Regelung der Mediation weit hinaus: Von einem Paradigmenwechsel ist die Rede und auch einem Jahrhundertgesetz, das die Rechtskultur verändere. Es werden allerdings auch Zweifel laut, ob Erwartungen, mit dem Gesetz allein belebe sich der Mediationsmarkt, sich erfüllen werden. Das Buch führt in Mediation ein, beleuchtet Grenzbereiche zu anderen konsensualen Streitlösungsverfahren wie das der Schlichtung, es beschreibt Prinzipien, Methoden und Techniken. Das Verhältnis von Recht und Mediation wird in seiner Ambivalenz und Vielschichtigkeit dargestellt: Praktische Tipps und Formulierungshilfen beziehen sich nicht nur auf Rechtsfragen im engeren Sinne, sondern auch auf die methodische Ebene. Das Güterichterverfahren wird detailliert dargestellt. Der Autor beleuchtet den Mediationsmarkt, analysiert Marktsegmente und Entwicklungspotentiale aus allgemeiner und individueller Sicht. Nicht zuletzt wird die im Jahre 2015 in Kraft tretende Zertifizierungs-Verordnung beleuchtet.
Peter Röthemeyer ist Leitender Ministerialrat im Niedersächsischen Justizministerium und ausgebildeter Mediator.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Zum Werk
Diese Neuerscheinung bietet eine Einführung in das bereits am 1.4.2016 in Kraft getretene neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG). Dieses Gesetz legt den Grundstein für eine flächendeckende Einrichtung von Schlichtungsstellen in allen Verbraucherbelangen, gilt aber auch für bereits bestehende. Verbraucher können bei Streitigkeiten mit Unternehmen seither in aller Regel kostenlos eine Schlichtungsstelle anrufen und um Unterstützung bei der Beilegung von Streitigkeiten ersuchen. Dieses Verfahren läuft unabhängig von einer eventuellen gerichtlichen Auseinandersetzung. Es ist damit zu rechnen, dass deutlich mehr Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern auf diesem Weg erledigt werden.
Diese Einführung gibt Rechtsanwälten, Syndikusanwälte und Juristen bei Schlichtungsstellen und Verbraucherverbänden eine praxisorientierte Einführung in die Neuordnung der Verbraucherstreitbeilegung.
Vorteile auf einen Blick
- behandelt das neue VSBG
- hohe Fallzahlen in der Verbraucherstreitbeilegung erwartet
- praxisorientierte Einführung
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Juristen bei Schlichtungsstellen und Verbraucherverbänden.
Aktualisiert: 2022-07-22
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Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz ist in Kraft!
In Umsetzung der Richtlinie über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (AS-Richtlinie) ist seit 1.4.2016 das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) in Kraft. Das neue Gesetz verpflichtet jeden Unternehmer, der eine AGB verwendet oder eine Webseite unterhält, zur Information über die Möglichkeit eines solchen Verfahrens – und zahlreiche Unternehmen werden von dieser alternativen Streitbeilegung Gebrauch machen.
So können sich Anwälte, Gerichte, Verbraucherorganisationen und Unternehmen über die konkreten Auswirkungen der Neuregelungen informieren und die absehbaren Streitfragen zu diesem so genannten neuen „Paralleluniversum im Rechtsschutzsystem“ klären, z.B.:
Welche Verträge sind neben Kauf- und Dienstleistungsverträgen einbezogen?
Welche Unternehmer sind betroffen, wer kann wie private Streitbeilegungsstellen gründen?
Welche Verfahrensordnung gilt, wie sehen die Verfahrensregeln (Beweiserhebung, Anhörung etc.) aus?
Was kann oder muss im Schlichtungsvorschlag stehen, welche Regelungen gibt es in Bezug auf Verfahrensdauer, Kosten usw.?
Wer ist für die Anerkennung der Streitbeilegungsstellen zuständig, über welche Qualifikationen muss der Streitmittler verfügen?
Die Konzeption des HK- VSBG mit Einführung/Kommentierung/Muster ist passgenau auf den Informations- und Beratungsbedarf im Umgang mit den Neuregelungen zugeschnitten:
Ausführliche Handbuchdarstellung zu den Neuregelungen auf einen Blick („Das neue Recht“)
Paragrafengenaue Kommentierung der neuen Verfahrensordnung
Paragrafengenaue Kommentierung der Vorschriften, die in anderen Gesetzen (etwa ZPO oder BRAO) geändert werden
Muster und Erläuterungen (u.a. erste Entwürfe von Schlichtungsordnungen) für die ersten Praxismonate
Der offensive Umgang mit dem neuen Instrument „Streitbeilegung“ wird mit dem neuen Handkommentar entscheidend erleichtert. Anwälte, Verbraucherverbände und Unternehmen können so über das „Ob“ und das „Wie“ juristisch fundiert entscheiden.
Aktualisiert: 2020-10-09
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