Das Werk beinhaltet eine komplette, systematische Darstellung der einzelnen familienrechtlichen Unterhaltsansprüche. Es bietet einen Gesamtüberblick über das materielle Recht, die vorprozessuale Vorgehensweise zur Durchsetzung verschiedenster Ansprüche, das gerichtliche Verfahrensrecht erster und zweiter Instanz sowie die Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen. Ferner werden die Insolvenz in Unterhaltssachen, Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung und sozialrechtliche Fragestellungen erörtert. Die Darstellung orientiert sich an der familienrechtlichen Tagesarbeit. Fallbeispiele, Praxistipps, Antragsmuster und Checklisten erleichtern es Praktikerinnen und Praktikern, Lösungen für alle Problemstellungen des Unterhaltsrechts zu finden.
In die Neuauflage sind die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2018), aufbauend auf der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 28.9.2017 (BGBl. I, 3525), das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts v. 20.11.2015 (BGBl. 2015 I, 2018) und die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit Gesetz v. 14.8.2017 (BGBl. I, 3153) eingearbeitet. Die seit Erscheinen der Vorauflage zum Unterhaltsrecht ergangene Rechtsprechung ist, unter besonderer Beachtung der höchstrichterlichen Entscheidungen, vollständig berücksichtigt worden.
Die Autoren sind durch ihre langjährigen Erfahrungen als Familienrichterinnen und Familienrichter ausgewiesene Experten des Unterhaltsrechts.
Aktualisiert: 2023-07-01
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-23
Autor:
Paul H. Assies,
Klaus Bacher,
Eva Becker,
Frank O. Fischer,
Dietrich Freyberger,
Martin Fries,
Josef Fullenkamp,
Rainer Goldbach,
Jörg Grotkopp,
Kai Jaspersen,
Norbert Joachim,
Peter Junggeburth,
Florian Kellersmann,
Dirk Kleveman,
Andreas Kluge,
Ralf Kremer,
Niels Lange,
Hubert Menken,
Brigitte Meyer-Wehage,
Manfred Parigger,
Andreas Piekenbrock,
Martin Rehborn,
Gerhart Reichling,
Ernst Riedel,
Susanne Riedemann,
Susanne Sachs,
Jochem Schausten,
Daniela Scheuer,
Hagen Schneider,
Norbert Schneider,
Carsten Peter Schulze,
Alexander Schwonberg,
Nils Thormeyer,
Sebastian Ulbrich,
Vorwerk,
Volkert Vorwerk,
Eric Wagner,
Yvette Weber,
Peter Wiemer,
Stefan Wilske
> findR *
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats und der notwendigen kurzfristigen unternehmerischen Handlungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats ein besonderes Spannungsverhältnis. Die dem Arbeitgeber im Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung gestellten Rechtsschutzmöglichkeiten genügen allein in personellen Angelegenheiten den praktischen Anforderungen. Rahmenbetriebsvereinbarungen können nur einvernehmlich vorab dem Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des einstweiligen Rechtsschutzes, der aktuellen Entwicklung einer verfahrensrechtlichen Verfügung im Personalvertretungsrecht und der Begründung eines verhandlungsorientierten Anspruchs auf Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 BetrVG) werden die Möglichkeiten einstweiliger Verfügungen in Mitbestimmungsangelegenheiten dargestellt. Die arbeitsgerichtliche Regelungskompetenz wird hier ebenso ausführlich begründet wie der Verfügungsgrund im einzelnen. Dabei entsteht ein System, in dem Betriebsautonomie und Schutzzweck der Mitbestimmungsrechte in Einklang mit den berechtigten Interessen des Arbeitgebers an kurzfristigen Entscheidungen gebracht werden.
Eine zentrale Bedeutung gewinnt die Regelungsverfügung in sozialen Angelegenheiten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht werden sowohl wirtschaftliche wie auch verhandlungsorientierte Verfügungsgründe einer Befriedigungsverfügung hergeleitet. Aufgrund ihrer gestaltenden Wirkung entfaltet die Regelungsverfügung Bindungswirkung für nachfolgende kollektiv- und individualrechtliche Verfahren. Während in personellen Angelegenheiten die vorläufigen Maßnahmen ausreichend Rechtsschutz gewähren, führt die Rechtsprechung des BAG zur "Anrufungspflicht der Einigungsstelle" durch den Arbeitgeber in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG) in besonders angespannten unternehmerischen Phasen zu nicht gerechtfertigten Konsequenzen. Hier bietet die Feststellungsverfügung mit ihrer verhaltenssteuernden Funktion eine Möglichkeit, den Arbeitgeber vom drohenden Nachteilsausgleich zu befreien.
Aktualisiert: 2023-06-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-06-01
Autor:
Paul H. Assies,
Klaus Bacher,
Eva Becker,
Frank O. Fischer,
Dietrich Freyberger,
Martin Fries,
Josef Fullenkamp,
Rainer Goldbach,
Jörg Grotkopp,
Kai Jaspersen,
Norbert Joachim,
Peter Junggeburth,
Florian Kellersmann,
Dirk Kleveman,
Ralf Kremer,
Hubert Menken,
Brigitte Meyer-Wehage,
Manfred Parigger,
Andreas Piekenbrock,
Martin Rehborn,
Gerhart Reichling,
Ernst Riedel,
Susanne Riedemann,
Jochem Schausten,
Daniela Scheuer,
Hagen Schneider,
Norbert Schneider,
Carsten Peter Schulze,
Alexander Schwonberg,
Nils Thormeyer,
Sebastian Ulbrich,
Vorwerk,
Volkert Vorwerk,
Eric Wagner,
Yvette Weber,
Peter Wiemer,
Stefan Wilske
> findR *
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats und der notwendigen kurzfristigen unternehmerischen Handlungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats ein besonderes Spannungsverhältnis. Die dem Arbeitgeber im Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung gestellten Rechtsschutzmöglichkeiten genügen allein in personellen Angelegenheiten den praktischen Anforderungen. Rahmenbetriebsvereinbarungen können nur einvernehmlich vorab dem Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des einstweiligen Rechtsschutzes, der aktuellen Entwicklung einer verfahrensrechtlichen Verfügung im Personalvertretungsrecht und der Begründung eines verhandlungsorientierten Anspruchs auf Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 BetrVG) werden die Möglichkeiten einstweiliger Verfügungen in Mitbestimmungsangelegenheiten dargestellt. Die arbeitsgerichtliche Regelungskompetenz wird hier ebenso ausführlich begründet wie der Verfügungsgrund im einzelnen. Dabei entsteht ein System, in dem Betriebsautonomie und Schutzzweck der Mitbestimmungsrechte in Einklang mit den berechtigten Interessen des Arbeitgebers an kurzfristigen Entscheidungen gebracht werden.
Eine zentrale Bedeutung gewinnt die Regelungsverfügung in sozialen Angelegenheiten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht werden sowohl wirtschaftliche wie auch verhandlungsorientierte Verfügungsgründe einer Befriedigungsverfügung hergeleitet. Aufgrund ihrer gestaltenden Wirkung entfaltet die Regelungsverfügung Bindungswirkung für nachfolgende kollektiv- und individualrechtliche Verfahren. Während in personellen Angelegenheiten die vorläufigen Maßnahmen ausreichend Rechtsschutz gewähren, führt die Rechtsprechung des BAG zur "Anrufungspflicht der Einigungsstelle" durch den Arbeitgeber in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG) in besonders angespannten unternehmerischen Phasen zu nicht gerechtfertigten Konsequenzen. Hier bietet die Feststellungsverfügung mit ihrer verhaltenssteuernden Funktion eine Möglichkeit, den Arbeitgeber vom drohenden Nachteilsausgleich zu befreien.
Aktualisiert: 2023-05-25
> findR *
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats und der notwendigen kurzfristigen unternehmerischen Handlungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats ein besonderes Spannungsverhältnis. Die dem Arbeitgeber im Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung gestellten Rechtsschutzmöglichkeiten genügen allein in personellen Angelegenheiten den praktischen Anforderungen. Rahmenbetriebsvereinbarungen können nur einvernehmlich vorab dem Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des einstweiligen Rechtsschutzes, der aktuellen Entwicklung einer verfahrensrechtlichen Verfügung im Personalvertretungsrecht und der Begründung eines verhandlungsorientierten Anspruchs auf Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 BetrVG) werden die Möglichkeiten einstweiliger Verfügungen in Mitbestimmungsangelegenheiten dargestellt. Die arbeitsgerichtliche Regelungskompetenz wird hier ebenso ausführlich begründet wie der Verfügungsgrund im einzelnen. Dabei entsteht ein System, in dem Betriebsautonomie und Schutzzweck der Mitbestimmungsrechte in Einklang mit den berechtigten Interessen des Arbeitgebers an kurzfristigen Entscheidungen gebracht werden.
Eine zentrale Bedeutung gewinnt die Regelungsverfügung in sozialen Angelegenheiten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht werden sowohl wirtschaftliche wie auch verhandlungsorientierte Verfügungsgründe einer Befriedigungsverfügung hergeleitet. Aufgrund ihrer gestaltenden Wirkung entfaltet die Regelungsverfügung Bindungswirkung für nachfolgende kollektiv- und individualrechtliche Verfahren. Während in personellen Angelegenheiten die vorläufigen Maßnahmen ausreichend Rechtsschutz gewähren, führt die Rechtsprechung des BAG zur "Anrufungspflicht der Einigungsstelle" durch den Arbeitgeber in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG) in besonders angespannten unternehmerischen Phasen zu nicht gerechtfertigten Konsequenzen. Hier bietet die Feststellungsverfügung mit ihrer verhaltenssteuernden Funktion eine Möglichkeit, den Arbeitgeber vom drohenden Nachteilsausgleich zu befreien.
Aktualisiert: 2023-05-15
> findR *
Aktualisiert: 2023-03-24
Autor:
Paul H. Assies,
Klaus Bacher,
Eva Becker,
Frank O. Fischer,
Dietrich Freyberger,
Martin Fries,
Josef Fullenkamp,
Rainer Goldbach,
Jörg Grotkopp,
Kai Jaspersen,
Norbert Joachim,
Peter Junggeburth,
Florian Kellersmann,
Dirk Kleveman,
Ralf Kremer,
Hubert Menken,
Brigitte Meyer-Wehage,
Manfred Parigger,
Andreas Piekenbrock,
Martin Rehborn,
Gerhart Reichling,
Ernst Riedel,
Susanne Riedemann,
Jochem Schausten,
Daniela Scheuer,
Hagen Schneider,
Norbert Schneider,
Carsten Peter Schulze,
Alexander Schwonberg,
Nils Thormeyer,
Sebastian Ulbrich,
Vorwerk,
Volkert Vorwerk,
Eric Wagner,
Yvette Weber,
Peter Wiemer,
Stefan Wilske
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Zum Werk
Dieses bekannte und bewährte Werk aus der Reihe der Münchener Anwaltshandbücher widmet sich dem gesamten Familienrecht.
Neben einer grundlegenden Darstellung der Mandatsannahme und -abwicklung sowie der einschlägigen Verfahrensgrundsätze werden sämtliche materiellen und formellen Besonderheiten des Familienrechts aus Anwaltssicht erläutert. Das Werk beantwortet alle klassischen familienrechtlichen Fragen, z.B. zum Unterhaltsrecht, zur elterlichen Sorge, zum Eherecht bis hin zu Mitverpflichtung und Ausgleichsansprüchen. Auch speziellere familienrechtliche Themen und angrenzende Rechtsgebiete - wie z.B. versicherungs- und steuerrechtliche Aspekte - werden ausführlich dargestellt.
Inhalt
- Das familienrechtliche Mandatsverhältnis
- Unterhaltsrecht
- Elterliche Sorge und Umgangsrecht
- Gewaltschutz
- Ehewohnung und Hausrat
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung außerhalb des Güterrechts
- Versorgungsausgleich
- Eheverträge und Scheidungsvereinbarungen
- Nichteheliche Lebensgemeinschaften und eingetragene Lebenspartnerschaft
- Abstammungsrecht
- Versicherungs- und Steuerrecht
- Verfahrensrecht
- Kosten- und Vergütungsrecht
- Internationales Familienrecht
Vorteile auf einen Blick
- schnelle und sichere Orientierung im Familienrecht
- für Beratung, Vertretung und Prozess
- mit Checklisten, Formulierungsvorschläge, Mustern und Praxistipps
Zur Neuauflage
Die nun schon 5. Auflage bringt das Handbuch auf den Rechtsstand Sommer 2019. Alle Kapitel sind entsprechend aktualisiert und überarbeitet. Erneut galt es diverse Reformen und Rechtsänderungen zu berücksichtigen. Neben zahllosen, häufig auch grundlegenden Entscheidungen zu vielfältigen familienrechtlichen Bereichen sind unter anderem das revidierte Adoptionsrecht, die "Ehe für Alle" , die Auswirkungen der DSGO, die neuesten Bewertungsrichtlinien, sowie bereits die Düsseldorfer Tabelle 2019 berücksichtigt. Damit bietet "Der Schnitzler" wieder aktuelle Expertise auf höchstem Niveau.
Zielgruppe
Für alle familienrechtlich tätigen Rechtsanwälte. Auch als Ausbildungslektüre für den Fachanwaltslehrgang Familienrecht ist das Werk bestens geeignet.
Aktualisiert: 2023-04-04
Autor:
Wolfgang Arens,
Hansmanfred Boden,
Regina Bömelburg,
Christian Bruns,
Arnim Cremer,
Thomas Eder,
Andreas Frank,
Adrian Gehrig,
Isabell Götz,
Mathias Grandel,
Herbert Grziwotz,
Michaela Hagn,
Dirk Hoffmann,
Jan Holtmeyer,
Heinrich Hormuth,
Dietrich Joswig,
Linde Kath-Zurhorst,
Jörg Kleinwegener,
Frank Klinkhammer,
Undine Krebs,
Sima Kretzschmar,
Christiane A. Lang,
Lothar Müller,
Christian Pelke,
Susanne Pfuhlmann-Riggert,
Ingeborg Rakete-Dombek,
Ernst Sarres,
Klaus Schnitzler,
Ulrich Schröder,
Alexander Schwonberg,
Gerd Uecker,
Elisabeth Unger,
Arndt Voucko-Glockner,
Reinhardt Wever
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Mit dem Vorwerk hat man für alle Verfahrensschritte einen Vorteil. 1.500 aktuelle und praxisrelevante Muster, kompakte Erläuterungen, Praxistipps und strategische Hinweise versorgen den Praktiker mit dem notwendigen Material. Für den allgemeinen oder besonderen Zivilprozess, in Familiensachen und arbeitsrechtlichen Streitigkeiten: der Vorwerk erleichtert die Arbeit und erhöht die Rechtssicherheit.
Darum brauchen Sie die Neuauflage: -FamFG-Teil neu konzipiert: Die allgemeinen Verfahrensvorschriften findet man nun direkt in den Sachkapiteln des Besonderen Teils
-Grundlegend überarbeitet: die Kapitel zum Wettbewerbsprozess, zum Versorgungsausgleich, Bauvertragsrecht, zu elektronischen Schriftsätzen, zur Erledigung u.v.m
-Neu: Kapitel zur Produkthaftung
-Muster mit direkt angefügten Kostenanmerkungen
-Alle Muster zum Download und individuellen Bearbeitung
Zur einfachen Handhabung und falls Sie den Vorwerk noch nicht kennen: Nutzen Sie den anschaulichen Lesewegweiser.
In der 11. Auflage sind alle relevanten Gesetzesänderungen seit der Vorauflage sowie jede Menge neues Praxiswissen eingearbeitet. Von der Klagevermeidung über die konkrete Prozessführung bis zur Zwangsvollstreckung gibt das Werk nahezu alle Antworten, die der Anwalt auf seine Fragen zum Prozess sucht. Ebenso für die besonderen Verfahrensarten, wie dem Miet-, Verkehrs-, Wettbewerbs-, Bau- und Arbeitsprozess und dem Familienverfahren. Jedes Kapitel ist handbuchartig aufgebaut. So dass man sofort weiß, welchen konkreten Antrag man in welcher Verfahrenssituation stellen muss.
Der Vorwerk auf einen Blick
-Über 1.500 Muster mit Erläuterungen, Praxistipps, Hinweisen, Kostenanmerkungen und Fristentabelle
-Der allgemeine Zivilprozess von der Klagevermeidung über die Prozessführung bis hin zur Zwangsvollstreckung
-Besondere Verfahrensarten, darunter Miet-, Verkehrs-, Wettbewerbs-, Bau-, Insolvenz-, Arbeits-, Sozialrechts- , Erb- und Familienverfahren
-Alle Muster als Download mit Freischaltcode im Buch
Enthält visuell unterstützende Inhalte
-Ausführliche, praxisbezogene Erläuterungen aus erster Hand
-Wichtige Hinweise zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten
-Praxistipps und Checklisten
-Auswertung der relevanten Rechtsprechung und Literatur
-Kostenanmerkungen
-Fristentabelle
Das Werk ist mit seinen Praxistipps zum strategisch richtigen Vorgehen und den Hinweisen auf Stolperfallen, eine wahre Fundgrube. Die Kapitel orientieren sich an der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Kostenanmerkungen direkt an den Mustern erleichtern die Einschätzung der Rechtsanwaltskosten und Gerichtsgebühren.
Das Werk auch online: Beratermodul Zöller Zivilprozessrecht
Das Autorenteam besteht ausschließlich aus Praktikern, die ihr geballtes und erprobtes Erfahrungswissen einbringen.
Aktualisiert: 2022-06-13
Autor:
Paul H. Assies,
Klaus Bacher,
Eva Becker,
Frank O. Fischer,
Dietrich Freyberger,
Martin Fries,
Josef Fullenkamp,
Michael Giers,
Jörg Grotkopp,
Kai Jaspersen,
Norbert Joachim,
Peter Junggeburth,
Florian Kellersmann,
Dirk Kleveman,
Ralf Kremer,
Hubert Menken,
Brigitte Meyer-Wehage,
Klaus Otto,
Manfred Parigger,
Andreas Piekenbrock,
Enno Poppen,
Martin Rehborn,
Gerhart Reichling,
Ernst Riedel,
Susanne Riedemann,
Jochem Schausten,
Daniela Scheuer,
Norbert Schneider,
Carsten Peter Schulze,
Alexander Schwonberg,
Nils Thormeyer,
Sebastian Ulbrich,
Volkert Vorwerk,
Eric Wagner,
Yvette Weber,
Peter Wiemer,
Stefan Wilske
> findR *
Das Werk beinhaltet eine komplette, systematische Darstellung der einzelnen familienrechtlichen Unterhaltsansprüche. Es bietet einen Gesamtüberblick über das materielle Recht, die vorprozessuale Vorgehensweise zur Durchsetzung verschiedenster Ansprüche, das gerichtliche Verfahrensrecht erster und zweiter Instanz sowie die Zwangsvollstreckung in Unterhaltssachen. Ferner werden die Insolvenz in Unterhaltssachen, Unterhaltsansprüche mit Auslandsberührung und sozialrechtliche Fragestellungen erörtert. Die Darstellung orientiert sich an der familienrechtlichen Tagesarbeit. Fallbeispiele, Praxistipps, Antragsmuster und Checklisten erleichtern es Praktikerinnen und Praktikern, Lösungen für alle Problemstellungen des Unterhaltsrechts zu finden.
In die Neuauflage sind die aktuelle Düsseldorfer Tabelle (Stand: 1.1.2018), aufbauend auf der Ersten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung v. 28.9.2017 (BGBl. I, 3525), das Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts und des Unterhaltsverfahrensrechts v. 20.11.2015 (BGBl. 2015 I, 2018) und die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes mit Gesetz v. 14.8.2017 (BGBl. I, 3153) eingearbeitet. Die seit Erscheinen der Vorauflage zum Unterhaltsrecht ergangene Rechtsprechung ist, unter besonderer Beachtung der höchstrichterlichen Entscheidungen, vollständig berücksichtigt worden.
Die Autoren sind durch ihre langjährigen Erfahrungen als Familienrichterinnen und Familienrichter ausgewiesene Experten des Unterhaltsrechts.
Aktualisiert: 2023-04-01
> findR *
Für den Arbeitgeber besteht zwischen der normativen Bindung durch die Beteiligung des Betriebsrats und der notwendigen kurzfristigen unternehmerischen Handlungsfreiheit insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Unterlassungsanspruch des Betriebsrats ein besonderes Spannungsverhältnis. Die dem Arbeitgeber im Betriebsverfassungsgesetz zur Verfügung gestellten Rechtsschutzmöglichkeiten genügen allein in personellen Angelegenheiten den praktischen Anforderungen. Rahmenbetriebsvereinbarungen können nur einvernehmlich vorab dem Arbeitgeber Handlungsmöglichkeiten eröffnen.
Vor dem verfassungsrechtlichen Hintergrund des einstweiligen Rechtsschutzes, der aktuellen Entwicklung einer verfahrensrechtlichen Verfügung im Personalvertretungsrecht und der Begründung eines verhandlungsorientierten Anspruchs auf Mitbestimmung (§ 87 Abs. 1 BetrVG) werden die Möglichkeiten einstweiliger Verfügungen in Mitbestimmungsangelegenheiten dargestellt. Die arbeitsgerichtliche Regelungskompetenz wird hier ebenso ausführlich begründet wie der Verfügungsgrund im einzelnen. Dabei entsteht ein System, in dem Betriebsautonomie und Schutzzweck der Mitbestimmungsrechte in Einklang mit den berechtigten Interessen des Arbeitgebers an kurzfristigen Entscheidungen gebracht werden.
Eine zentrale Bedeutung gewinnt die Regelungsverfügung in sozialen Angelegenheiten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht werden sowohl wirtschaftliche wie auch verhandlungsorientierte Verfügungsgründe einer Befriedigungsverfügung hergeleitet. Aufgrund ihrer gestaltenden Wirkung entfaltet die Regelungsverfügung Bindungswirkung für nachfolgende kollektiv- und individualrechtliche Verfahren. Während in personellen Angelegenheiten die vorläufigen Maßnahmen ausreichend Rechtsschutz gewähren, führt die Rechtsprechung des BAG zur "Anrufungspflicht der Einigungsstelle" durch den Arbeitgeber in wirtschaftlichen Angelegenheiten (§ 112 Abs. 1 und 2 BetrVG) in besonders angespannten unternehmerischen Phasen zu nicht gerechtfertigten Konsequenzen. Hier bietet die Feststellungsverfügung mit ihrer verhaltenssteuernden Funktion eine Möglichkeit, den Arbeitgeber vom drohenden Nachteilsausgleich zu befreien.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Zuletzt erschien Lieferung 83 (Dezember 2022/ 84,80 €).
Aktualisiert: 2023-01-31
Autor:
Alexandra Altrogge,
Kai Breuer,
Hans-Otto Burschel,
Christian Feskorn,
Frank Götsche,
Jörn Heinemann,
Hans-Joachim Kanzler,
Rainer Kemper,
Thomas Krause,
Bernd Künkel,
Hans-Willi Laumen,
Dagny Liceni-Kierstein,
Angelika Markwardt,
Birgit Niepmann,
Walter Rahm,
Rolf Schlünder,
Jürgen Schmid,
Mark Schneider,
Heinrich Schürmann,
Alexander Schwonberg,
Roland Stockmann,
Andreas Wagner
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Das Traditionswerk zum Familienrecht
Der Rahm/Künkel setzt von jeher den Standard im Familienrecht. Hier werden das materielle Familienrecht, das Familienverfahrensrecht sowie die einschlägigen Nebengebiete bedient. Dem immer bedeutsameren europäischen und internationalen Familienrecht ist ein eigener umfänglicher Teil des Handbuchs gewidmet. Der Rahm/Künkel bietet Ihnen alle Informationen zur familienrechtlichen Mandats- und Fallbearbeitung bis hin zum gerichtlichen Verfahren in Familiensachen aus einer Hand.
Alle Änderungen stets im Blick
Die große Eherechtsreform des Jahres 1977 mit der Einführung der Familiengerichte war Anlass zur Gründung des Werks, die "Jahrhundertänderungen" des Jahres 2009, insbesondere das Inkrafttreten des FamFG, führten zu seiner Neugestaltung und Neuausrichtung durch Einbeziehung auch des materiellen Familienrechts. Im Interesse bestmöglicher Nutzbarkeit und Klarheit wurde das Werk damals von Grund auf neu strukturiert und aufgebaut.
3 Ergänzungslieferungen pro Jahr
10 Jahre nach diesen grundlegenden Reformen zeigt sich, dass das Familienrecht eine dynamische Rechtsmaterie bleiben wird, deren Entwicklungen der Rahm/Künkel mit dem Anspruch höchster Aktualität weiterhin auf seinen fast 6.000 Seiten begleiten wird.
Für bestmöglichen Praxisbezug sorgt das eingespielte Autorenteam ausgewiesener Familienrechtsexperten aus Richterschaft, Notariat und Anwaltschaft.
Zuletzt erschien Lieferung 79 (Juni 2019 / 79,80 €).
Lieferung 80 ist für September 2019 geplant.
Aktualisiert: 2019-12-23
Autor:
Alexandra Altrogge,
Kai Breuer,
Hans-Otto Burschel,
Christian Feskorn,
Frank Götsche,
Jörn Heinemann,
Hans-Joachim Kanzler,
Rainer Kemper,
Thomas Krause,
Bernd Künkel,
Hans-Willi Laumen,
Dagny Liceni-Kierstein,
Angelika Markwardt,
Birgit Niepmann,
Walter Rahm,
Rolf Schlünder,
Jürgen Schmid,
Mark Schneider,
Heinrich Schürmann,
Alexander Schwonberg,
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