Im Zuge der wachsenden Intensität der wirtschaftlichen Globalisierung drängen multinationale Unternehmen zur Entstaatlichung. Ein Übermaß an Deregulierung würde außer acht lassen, daß der Staat innerstaatlich und zwischenstaatlich die einzige Einrichtung ist, rechtliche Verbindlichkeiten unter den Menschen zu erzeugen, welche ein gemeinsames Leben in Freiheit ermöglichen. Auch die Wirtschaft muß sich an den Prinzipien des Rechtsstaats ausrichten.
Ein zentraler Aspekt des Buches ist, ausgehend von den institutionellen Bestimmungen der WTO, der Durchsetzung der WTO-Regelungen sowie der nach wie vor bedeutsamen Frage des Verhältnisses der WTO zum Gemeinschaftsrecht, die Erörterung der offenen Staaten. Dagmar Siebold legt den freiheitlichen Staatsbegriff mit dessen weitreichenden Folgerungen zugrunde. Beispielsweise wird die Unterscheidung von Staatsrecht und Völkerrecht minimiert, weil alles Recht Sache der Bürger ist. Nach der völkerrechtlichen Geltungslehre vom umgekehrten Monismus ist das Recht der WTO im Gemeinschaftsrecht einerseits unmittelbar und vorrangig anwendbar, steht aber andererseits unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit, ein grundlegendes Prinzip des allgemeinen Vertragsrechts. Der globalen wirtschaftlichen Integration werden trotz der unmittelbaren Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge, die der Europäische Gerichtshof ablehnt, von der Verfassung Grenzen gezogen, die sich aus der existentiellen Staatlichkeit der Völker ergeben.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2001 der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durch die Hermann Gutmann-Stiftung sowie mit dem Sonderpreis der Wolfgang Ritter-Stiftung, Bremen, 2002.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die Themen "Freiheit - Recht - Staat" stehen im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Wirkens von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider. Sein 65. Geburtstag ist nun der willkommene Anlaß, eine bisher vermißte Sammlung von nicht immer leicht zugänglichen und verstreut publizierten Aufsätzen des Jubilars vorzulegen. Die Auswahl gibt einen Überblick über die inhaltliche Breite seines Schaffens und reflektiert die umfassenden Interessen des Autors. Die gesammelten Beiträge sind in die Teile "Freiheit und Sittlichkeit", "Freiheit und Republik", "Freiheit und Sozialprinzip", "Freiheit und Europäische Union", "Freiheit und Globalisierung" gegliedert und richten sich nach den wesentlichen Bausteinen, Prinzipien und inhaltlichen Schwerpunkten seiner Rechtslehre. Den vielfältigen Themata liegt eine von den Begriffen der Aufklärung - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - geprägte Republiklehre und eine eigenständige Rechtsdogmatik zugrunde. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß sie einige etablierte Dichotomien aufgibt. Insbesondere lehnt Karl Albrecht Schachtschneider die Trennung von Staat und Gesellschaft ab, weil sich die verfaßte Bürgerschaft, der Staat im weiteren Sinn, ihre Gesetze auf der Grundlage der Autonomie des Willens selbst gibt. Die vorliegende Sammlung gibt einen Einblick in die Grundsätze der Republiklehre, der Staatlichkeit der Europäischen Union sowie in die umfassenden Rechtsprobleme der Globalisierung.
Karl Albrecht Schachtschneider, geboren 1940, studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Bonn und Tübingen. 1969 promovierte er an der Freien Universität Berlin, 1986 habilitierte er in Hamburg. Noch während seiner Rechtsanwaltstätigkeit (1969-1980) in Berlin lehrte er von 1972 bis 1978 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin. Im Anschluß war er bis 1989 Rechtsprofessor an der Hamburger Universität. Seit 1989 ist Karl Albrecht Schachtschneider Ordinarius für Öffentliches Recht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Im Zuge der wachsenden Intensität der wirtschaftlichen Globalisierung drängen multinationale Unternehmen zur Entstaatlichung. Ein Übermaß an Deregulierung würde außer acht lassen, daß der Staat innerstaatlich und zwischenstaatlich die einzige Einrichtung ist, rechtliche Verbindlichkeiten unter den Menschen zu erzeugen, welche ein gemeinsames Leben in Freiheit ermöglichen. Auch die Wirtschaft muß sich an den Prinzipien des Rechtsstaats ausrichten.
Ein zentraler Aspekt des Buches ist, ausgehend von den institutionellen Bestimmungen der WTO, der Durchsetzung der WTO-Regelungen sowie der nach wie vor bedeutsamen Frage des Verhältnisses der WTO zum Gemeinschaftsrecht, die Erörterung der offenen Staaten. Dagmar Siebold legt den freiheitlichen Staatsbegriff mit dessen weitreichenden Folgerungen zugrunde. Beispielsweise wird die Unterscheidung von Staatsrecht und Völkerrecht minimiert, weil alles Recht Sache der Bürger ist. Nach der völkerrechtlichen Geltungslehre vom umgekehrten Monismus ist das Recht der WTO im Gemeinschaftsrecht einerseits unmittelbar und vorrangig anwendbar, steht aber andererseits unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit, ein grundlegendes Prinzip des allgemeinen Vertragsrechts. Der globalen wirtschaftlichen Integration werden trotz der unmittelbaren Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge, die der Europäische Gerichtshof ablehnt, von der Verfassung Grenzen gezogen, die sich aus der existentiellen Staatlichkeit der Völker ergeben.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2001 der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durch die Hermann Gutmann-Stiftung sowie mit dem Sonderpreis der Wolfgang Ritter-Stiftung, Bremen, 2002.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Im Zuge der wachsenden Intensität der wirtschaftlichen Globalisierung drängen multinationale Unternehmen zur Entstaatlichung. Ein Übermaß an Deregulierung würde außer acht lassen, daß der Staat innerstaatlich und zwischenstaatlich die einzige Einrichtung ist, rechtliche Verbindlichkeiten unter den Menschen zu erzeugen, welche ein gemeinsames Leben in Freiheit ermöglichen. Auch die Wirtschaft muß sich an den Prinzipien des Rechtsstaats ausrichten.
Ein zentraler Aspekt des Buches ist, ausgehend von den institutionellen Bestimmungen der WTO, der Durchsetzung der WTO-Regelungen sowie der nach wie vor bedeutsamen Frage des Verhältnisses der WTO zum Gemeinschaftsrecht, die Erörterung der offenen Staaten. Dagmar Siebold legt den freiheitlichen Staatsbegriff mit dessen weitreichenden Folgerungen zugrunde. Beispielsweise wird die Unterscheidung von Staatsrecht und Völkerrecht minimiert, weil alles Recht Sache der Bürger ist. Nach der völkerrechtlichen Geltungslehre vom umgekehrten Monismus ist das Recht der WTO im Gemeinschaftsrecht einerseits unmittelbar und vorrangig anwendbar, steht aber andererseits unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit, ein grundlegendes Prinzip des allgemeinen Vertragsrechts. Der globalen wirtschaftlichen Integration werden trotz der unmittelbaren Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge, die der Europäische Gerichtshof ablehnt, von der Verfassung Grenzen gezogen, die sich aus der existentiellen Staatlichkeit der Völker ergeben.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2001 der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durch die Hermann Gutmann-Stiftung sowie mit dem Sonderpreis der Wolfgang Ritter-Stiftung, Bremen, 2002.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Themen "Freiheit - Recht - Staat" stehen im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Wirkens von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider. Sein 65. Geburtstag ist nun der willkommene Anlaß, eine bisher vermißte Sammlung von nicht immer leicht zugänglichen und verstreut publizierten Aufsätzen des Jubilars vorzulegen. Die Auswahl gibt einen Überblick über die inhaltliche Breite seines Schaffens und reflektiert die umfassenden Interessen des Autors. Die gesammelten Beiträge sind in die Teile "Freiheit und Sittlichkeit", "Freiheit und Republik", "Freiheit und Sozialprinzip", "Freiheit und Europäische Union", "Freiheit und Globalisierung" gegliedert und richten sich nach den wesentlichen Bausteinen, Prinzipien und inhaltlichen Schwerpunkten seiner Rechtslehre. Den vielfältigen Themata liegt eine von den Begriffen der Aufklärung - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - geprägte Republiklehre und eine eigenständige Rechtsdogmatik zugrunde. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß sie einige etablierte Dichotomien aufgibt. Insbesondere lehnt Karl Albrecht Schachtschneider die Trennung von Staat und Gesellschaft ab, weil sich die verfaßte Bürgerschaft, der Staat im weiteren Sinn, ihre Gesetze auf der Grundlage der Autonomie des Willens selbst gibt. Die vorliegende Sammlung gibt einen Einblick in die Grundsätze der Republiklehre, der Staatlichkeit der Europäischen Union sowie in die umfassenden Rechtsprobleme der Globalisierung.
Karl Albrecht Schachtschneider, geboren 1940, studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Bonn und Tübingen. 1969 promovierte er an der Freien Universität Berlin, 1986 habilitierte er in Hamburg. Noch während seiner Rechtsanwaltstätigkeit (1969-1980) in Berlin lehrte er von 1972 bis 1978 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin. Im Anschluß war er bis 1989 Rechtsprofessor an der Hamburger Universität. Seit 1989 ist Karl Albrecht Schachtschneider Ordinarius für Öffentliches Recht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Die Themen "Freiheit - Recht - Staat" stehen im Mittelpunkt des wissenschaftlichen Wirkens von Professor Dr. iur. Karl Albrecht Schachtschneider. Sein 65. Geburtstag ist nun der willkommene Anlaß, eine bisher vermißte Sammlung von nicht immer leicht zugänglichen und verstreut publizierten Aufsätzen des Jubilars vorzulegen. Die Auswahl gibt einen Überblick über die inhaltliche Breite seines Schaffens und reflektiert die umfassenden Interessen des Autors. Die gesammelten Beiträge sind in die Teile "Freiheit und Sittlichkeit", "Freiheit und Republik", "Freiheit und Sozialprinzip", "Freiheit und Europäische Union", "Freiheit und Globalisierung" gegliedert und richten sich nach den wesentlichen Bausteinen, Prinzipien und inhaltlichen Schwerpunkten seiner Rechtslehre. Den vielfältigen Themata liegt eine von den Begriffen der Aufklärung - Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit - geprägte Republiklehre und eine eigenständige Rechtsdogmatik zugrunde. Diese ist dadurch gekennzeichnet, daß sie einige etablierte Dichotomien aufgibt. Insbesondere lehnt Karl Albrecht Schachtschneider die Trennung von Staat und Gesellschaft ab, weil sich die verfaßte Bürgerschaft, der Staat im weiteren Sinn, ihre Gesetze auf der Grundlage der Autonomie des Willens selbst gibt. Die vorliegende Sammlung gibt einen Einblick in die Grundsätze der Republiklehre, der Staatlichkeit der Europäischen Union sowie in die umfassenden Rechtsprobleme der Globalisierung.
Karl Albrecht Schachtschneider, geboren 1940, studierte Rechtswissenschaften in Berlin, Bonn und Tübingen. 1969 promovierte er an der Freien Universität Berlin, 1986 habilitierte er in Hamburg. Noch während seiner Rechtsanwaltstätigkeit (1969-1980) in Berlin lehrte er von 1972 bis 1978 als Professor für Wirtschaftsrecht an der Fachhochschule für Wirtschaft in Berlin. Im Anschluß war er bis 1989 Rechtsprofessor an der Hamburger Universität. Seit 1989 ist Karl Albrecht Schachtschneider Ordinarius für Öffentliches Recht an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg.
Aktualisiert: 2023-04-20
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Im Zuge der wachsenden Intensität der wirtschaftlichen Globalisierung drängen multinationale Unternehmen zur Entstaatlichung. Ein Übermaß an Deregulierung würde außer acht lassen, daß der Staat innerstaatlich und zwischenstaatlich die einzige Einrichtung ist, rechtliche Verbindlichkeiten unter den Menschen zu erzeugen, welche ein gemeinsames Leben in Freiheit ermöglichen. Auch die Wirtschaft muß sich an den Prinzipien des Rechtsstaats ausrichten.
Ein zentraler Aspekt des Buches ist, ausgehend von den institutionellen Bestimmungen der WTO, der Durchsetzung der WTO-Regelungen sowie der nach wie vor bedeutsamen Frage des Verhältnisses der WTO zum Gemeinschaftsrecht, die Erörterung der offenen Staaten. Dagmar Siebold legt den freiheitlichen Staatsbegriff mit dessen weitreichenden Folgerungen zugrunde. Beispielsweise wird die Unterscheidung von Staatsrecht und Völkerrecht minimiert, weil alles Recht Sache der Bürger ist. Nach der völkerrechtlichen Geltungslehre vom umgekehrten Monismus ist das Recht der WTO im Gemeinschaftsrecht einerseits unmittelbar und vorrangig anwendbar, steht aber andererseits unter dem Vorbehalt der Gegenseitigkeit, ein grundlegendes Prinzip des allgemeinen Vertragsrechts. Der globalen wirtschaftlichen Integration werden trotz der unmittelbaren Anwendbarkeit der völkerrechtlichen Verträge, die der Europäische Gerichtshof ablehnt, von der Verfassung Grenzen gezogen, die sich aus der existentiellen Staatlichkeit der Völker ergeben.
Ausgezeichnet mit dem Promotionspreis 2001 der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät durch die Hermann Gutmann-Stiftung sowie mit dem Sonderpreis der Wolfgang Ritter-Stiftung, Bremen, 2002.
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