Bei Eintritt der Massearmut – der Massebedürftigkeit gem. § 207 InsO oder der Masseunzulänglichkeit nach den §§ 208 ff. InsO - hat die höchstrichterliche Rechtsprechung das Verfahren von einer Notabwicklung hin zu einer besonderen Form der Insolvenzverwaltung mit dem Ziel entwickelt, dem Insolvenzverwalter eine optimale Verwertung der Masse zu ermöglichen und dabei seine Haftungsrisiken zu verringern. Dabei stehen die Risiken im Vordergrund, die bei einer Fortführung des insolvenzschuldnerischen Betriebes auftreten. Besonderes Augenmerk wird auf die Möglichkeiten einer Verfahrensgestaltung durch Insolvenzpläne nach § 210a InsO gelegt.
Aktualisiert: 2023-07-02
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The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
Aktualisiert: 2023-06-30
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The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
Aktualisiert: 2023-06-30
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The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
Aktualisiert: 2023-06-30
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The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
Aktualisiert: 2023-06-30
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§ 217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden können: die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und der absonderungsberechtigten Gläubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulässig. Prominente Fälle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplänen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplänen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzpläne mit Erläuterungen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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§ 217 InsO benennt die Inhalte, die in einem Insolvenzplan abweichend geregelt werden können: die Befriedigung der Insolvenzgläubiger und der absonderungsberechtigten Gläubiger, die Haftung des Schuldners und die Verteilung der Masse. Mit dem ESUG hat das Insolvenzrecht ferner einen Sanierungsauftrag erhalten: Der Erhalt des Unternehmens soll durch abweichende Regelungen in einem Insolvenzplan getroffen werden. Eingriffe in Gesellschafterrechte sind nunmehr zulässig. Prominente Fälle der letzten Monate belegen die gewachsene praktische Bedeutung. Die Themenschwerpunkte: Erfolgreiche Vorbereitung von Insolvenzplänen, notwendiger gesetzlicher Inhalt von Insolvenzplänen, verfahrensrechtliche Verwirklichung, Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie umfassende Musterinsolvenzpläne mit Erläuterungen.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Kreditsicherheiten gewähren in dem über das Vermögen des Sicherungsgebers eröffneten Insolvenzverfahren dem Sicherungsnehmer eine bevorrechtigte Stellung. Regelmäßig handelt es sich dabei um Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus dem bei der Verwertung des Sicherungsgutes erzielten Erlös; haftungsrechtlich kann aber auch ein Aussonderungsrecht vorliegen. Die Neuauflage vollzieht die Ausformung des Rechts der Kreditsicherheiten in der Insolvenz durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nach. Da sich das Schicksal der Unternehmensinsolvenz in aller Regel im Eröffnungsverfahren entscheidet, wird der Rechtsprechung des BGH in ihrer Entwicklung vom Scheckeinreichungs-, über den Mutter-Kind-Kuren-, den Getränkemarktfall bis zum Werkzeugmaschinenfall breiter Raum gewidmet. Dabei werden die Pflichten- und Haftungslagen des vorläufigen Insolvenzverwalters vertieft behandelt. Kreditsicherheiten im Regelinsolvenzverfahren werden ebenso behandelt wie deren Bedeutung im Insolvenzplanverfahren und im Verfahren der Eigenverwaltung des Schuldners wie in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
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Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Das Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs.
Aktualisiert: 2023-06-24
Autor:
Katrin Amberger,
Stephanie Bschorr,
Marc Fritze,
Peter Gramsch,
Jan Kallies,
Martin Lambrecht,
Torsten Martini,
Axel Pestke,
Rolf Rattunde,
Frank Reinhardt,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Jesko Stark,
Dirk Streuber,
Alexandra Suikat,
Silke Wehdeking,
Thomas Witt
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Zu den am stärksten nachgefragten Spezialisierungen im Bereich vereinbarer Tätigkeiten von Steuerberatern zählt der Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.V.). Das Handbuch bietet dem spezialisierten Steuerberater maßgeschneiderte Unterstützung bei allen Praxisfragen seines Tätigkeitsbereichs.
Aktualisiert: 2023-06-24
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