Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-07-02
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Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-06-02
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Aktualisiert: 2023-05-11
Autor:
Ewald Aschauer,
Romuald Bertl,
Eva Eberhartinger,
Georg Eckert,
Anton Egger,
Klaus Hirschler,
Katrin Hummel,
Susanne Kalss,
Georg Kofler,
Michael Lang,
Zoltan Novotny-Farkas,
Christian Nowotny,
Matthias Petutschnig,
Christian Riegler,
Alexander Rust,
Josef Schuch,
Karoline Spies,
Claus Staringer
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Aktualisiert: 2023-03-20
Autor:
Markus Achatz,
Klaus-Dieter Drüen,
Michael Holoubek,
Martin Klokar,
Georg Kofler,
Edeltraud Lachmayer,
Michael Lang,
Christina Pollak,
Alexander Rust,
Josef Schuch,
Karoline Spies,
Claus Staringer
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Das Lehrbuch gliedert sich in zehn Module, die direkt in die Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Einkommens- und Körperschaftsteuerrecht, der Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten, des Umsatzsteuerrechts sowie des Steuerverfahrensrechts verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient.
Aktualisiert: 2023-01-31
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Aktualisiert: 2023-01-03
Autor:
Ewald Aschauer,
Romuald Bertl,
Eva Eberhartinger,
Georg Eckert,
Anton Egger,
Klaus Hirschler,
Katrin Hummel,
Susanne Kalss,
Georg Kofler,
Michael Lang,
Zoltan Novotny-Farkas,
Christian Nowotny,
Matthias Petutschnig,
Christian Riegler,
Alexander Rust,
Josef Schuch,
Karoline Spies,
Claus Staringer
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Aktualisiert: 2023-05-02
Autor:
Lukas Allram,
Anna Binder-Gutwinski,
Daniel Blum,
Florian Brugger,
Kasper Dziurdz,
Thomas Ecker,
Stefanie Gombotz,
Martina Gruber,
Ines Hofbauer-Steffel,
Matthias Hofstätter,
Daniela Hohenwarter-Mayr,
Dimitar Hristov,
Martin Klokar,
Christian Knotzer,
Georg Kofler,
Michael Lang,
Christoph Marchgraber,
Matthias Mayer,
Markus Mittendorfer,
Katharina Moldaschl,
Eva Naux,
Erik Pinetz,
Patrick Plansky,
Gernot Ressler,
Mario Riedl,
Birgit Röhm,
Alexander Rust,
Josef Schuch,
Karoline Spies,
Claus Staringer,
Annika Streicher,
Franz Sutter,
Michael Wenzl
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Das Lehrbuch gliedert sich in zehn Module, die direkt in die Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Einkommens- und Körperschaftsteuerrecht, der Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten, des Umsatzsteuerrechts sowie des Steuerverfahrensrechts verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient.
Aktualisiert: 2022-10-05
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Das Lehrbuch gliedert sich in zehn Module, die direkt in die Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Einkommens- und Körperschaftsteuerrecht, der Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten, des Umsatzsteuerrechts sowie des Steuerverfahrensrechts verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient.
Aktualisiert: 2022-02-08
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Aktualisiert: 2022-01-07
Autor:
Ewald Aschauer,
Romuald Bertl,
Eva Eberhartinger,
Georg Eckert,
Anton Egger,
Klaus Hirschler,
Katrin Hummel,
Susanne Kalss,
Georg Kofler,
Michael Lang,
Zoltan Novotny-Farkas,
Christian Nowotny,
Matthias Petutschnig,
Christian Riegler,
Alexander Rust,
Josef Schuch,
Karoline Spies,
Claus Staringer
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Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Der Lehrbehelf gliedert sich in zehn Module, die direkt in Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Steuerrechts im Unternehmensrecht sowie die steuerrechtlichen Grundlagen grenzüberschreitender Tätigkeiten verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient.
Aktualisiert: 2022-10-11
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Das Lehrbuch gliedert sich in zehn Module, die direkt in die Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Einkommens- und Körperschaftsteuerrecht, der Besteuerung grenzüberschreitender Tätigkeiten, des Umsatzsteuerrechts sowie des Steuerverfahrensrechts verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient.
Aktualisiert: 2022-10-05
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Der Lehrbehelf gliedert sich in zehn Module, die direkt in Sachmaterien einsteigen. Anhand von zahlreichen Beispielen und Fällen werden die Grundlagen des Steuerrechts im Unternehmensrecht sowie die steuerrechtlichen Grundlagen grenzüberschreitender Tätigkeiten verständlich aufbereitet. Am Schluss jedes Moduls befindet sich ein Verzeichnis weiterführender Literatur und ein Fragenkatalog, der zur Kontrolle des Lernfortschritts dient.
Aktualisiert: 2021-10-04
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Erfolgreich melden nach dem EU-MPfG
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Klärung von Auslegungsfragen zur Meldung nach EU-MPfG
- Vermeidung von Verstößen und empfindlichen Strafen
- Korrekte Erfüllung der neuen Meldepflicht für Beratungspraxis, Finanzverwaltung und Steuerpflichtige
Mit 1. Juli 2020 beginnt die laufende Meldeverpflichtung für österreichische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Geschäftsfällen, unabhängig von ihrer Größe. Mit dem neuen EU-Meldepflichtgesetz wurde die sechste Stufe der EU Richtlinie betreffend der Zusammenarbeit der Finanzbehörden in der EU (Directive on Administrative Cooperation - DAC), die DAC 6-Richtlinie, in innerstaatliches Recht umgesetzt. Doch das EU-MPfG gilt nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Berater. Damit besteht akuter Handlungsbedarf auf beiden Seiten: Steuerpflichtige und Berater sind fortan verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen binnen knapper Fristen an die Finanzverwaltung zu melden. Schon jetzt zeigen sich in allen Bereichen wesentliche Auslegungsfragen, wie etwa dem Umfang der Meldepflicht, den relevanten Personen oder dem Inhalt der Meldung. Verstöße gegen die neuen Meldeverpflichtungen können zu empfindlichen Strafen führen. Die Klärung dieser Zweifelsfragen ist daher von zentraler Bedeutung. Dieser Kommentar zeigt den betroffenen Personen aus Beratungspraxis und Finanzverwaltung sowie Steuerpflichtigen den Weg zur erfolgreichen Meldung nach dem EU-MPfG.
Aktualisiert: 2023-05-02
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Aktualisiert: 2020-11-05
Autor:
Sebastian Bergmann,
Lars Gläser,
Katharina Kubik,
Christoph Marchgraber,
Patrick Orlet,
Erik Pinetz,
Karoline Spies,
Philipp Stanek,
Markus Stefaner,
Karl Hannes Stückler,
Viktoria Wöhrer
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