In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-06-15
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-05-15
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-05-11
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Das italienische Parteiensystem hat zu Beginn der 90er Jahre einen nahezu beispiellosen Wandel erlebt. Nach einem halben Jahrhundert praktisch ununterbrochener Herrschaft verschwand die Democrazia Cristiana – und mit ihr andere traditionelle Parteien – gleichsam über Nacht von der politischen Bühne. Es erschienen die Forza Italia des Silvio Berlusconi und zahlreiche weitere politische Gruppierungen.
Ausgelöst wurden diese Veränderungen zum einen durch die epochalen Umwälzungen in Osteuropa, welche die zentrale Rolle der KP Italiens völlig veränderten, durch die Aufdeckung der in bis dahin unvorstellbaren Ausmaß betriebenen illegalen Parteien-finanzierung und schließlich durch die Anforderungen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts, welche den Reform-druck auf das politische System zusätzlich erhöhten.
Das vorliegende Werk leistet einerseits einen Beitrag zur Analyse der jüngeren Entwicklung des italienischen Parteiensystems. Zugleich ist es Ziel des Buches, das Verständnis für die auf den ersten Blick nicht leicht zu durchdringenden politischen Verhältnisse im nach wie vor beliebtesten Urlaubsland der Deutschen zu fördern.
Aktualisiert: 2019-12-30
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In Italien führt die kirchliche Trauung regelmäßig zu einer zivilrechtlich gültigen Ehe. Insbesondere beim Scheitern der Ehe kann dies wegen der Unterschiede in den beiden Rechtsordnungen zu erheblichen Problemen führen. Marcus Waldmann widmet sich der Frage, ob auch nach der Revision des Laterankonkordats von 1929 im Jahre 1984 eine kirchengerichtliche Alleinzuständigkeit in der Frage der Beurteilung der Nichtigkeit kanonischer Ehen gegeben ist oder ob nunmehr auf diesem Gebiet eine konkurrierende staatliche Gerichtsbarkeit besteht.
Nach einem historischen Aufriß des weltlichen und kirchlichen Eherechts Italiens werden das System der Konkordatsehe von 1929 und 1984 jeweils eingehend beleuchtet. Die zentrale Frage der Zuständigkeit ist Gegenstand des 3. Kapitels. Dabei untersucht der Autor alle Argumente für und gegen eine konkurrierende Gerichtsbarkeit und nimmt Stellung zum Einfluß der Entscheidungen der Corte di Cassazione und der Corte costituzionale aus dem Jahre 1993. In einem eigenen Abschnitt werden die Frage der staatlichen Anerkennung der kirchlichen Nichtigkeitsentscheidungen und ihre Vereinbarkeit mit dem italienischen ordre public sowie weitere Konkurrenzfragen erörtert. Die in der Arbeit aufgezeigten Divergenzen zur Frage der Zuständigkeit bestehen sowohl im Schrifttum als auch in der Judikatur bis dato fort. In einem Ausblick werden daher mögliche Lösungswege vorgestellt. Dabei handelt es sich zum einen um den Erlaß eines neuen Ehegesetzes. Falls der Gesetzgeber nicht in dieser Richtung tätig werden sollte, so könnte zum anderen eine eindeutige Entscheidung der Corte costituzionale zumindest eine klare Richtung für die Rechtsprechung vorgeben.
Aktualisiert: 2023-04-15
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