Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities.

Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities. von Weber,  Christoph Andreas
Die Arbeit verbindet die zivil- und insolvenzrechtlichen Grundlagen der True Sale-Verbriefung mit praxisrelevanten Fragestellungen dieser Finanzierungstechnik. Bei ihr tritt ein Unternehmen (der Originator) Forderungen kaufweise an eine Zweckgesellschaft ab, der in der Insolvenz des Originators ein insolvenzfestes Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) zustehen muss. Voraussetzung dafür ist nach h.M. der Übergang des Ausfallrisikos auf die Zweckgesellschaft. Die Arbeit zeigt problematische Anreizwirkungen dieses Risikotransfers auf und hinterfragt die h.M. kritisch, um im Anschluss eine abweichende Lösung vorzuschlagen sowie Wege zur Bewertung und zur Fortentwicklung der Verbriefung aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities.

Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities. von Weber,  Christoph Andreas
Die Arbeit verbindet die zivil- und insolvenzrechtlichen Grundlagen der True Sale-Verbriefung mit praxisrelevanten Fragestellungen dieser Finanzierungstechnik. Bei ihr tritt ein Unternehmen (der Originator) Forderungen kaufweise an eine Zweckgesellschaft ab, der in der Insolvenz des Originators ein insolvenzfestes Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) zustehen muss. Voraussetzung dafür ist nach h.M. der Übergang des Ausfallrisikos auf die Zweckgesellschaft. Die Arbeit zeigt problematische Anreizwirkungen dieses Risikotransfers auf und hinterfragt die h.M. kritisch, um im Anschluss eine abweichende Lösung vorzuschlagen sowie Wege zur Bewertung und zur Fortentwicklung der Verbriefung aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-05-20
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Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities.

Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities. von Weber,  Christoph Andreas
Die Arbeit verbindet die zivil- und insolvenzrechtlichen Grundlagen der True Sale-Verbriefung mit praxisrelevanten Fragestellungen dieser Finanzierungstechnik. Bei ihr tritt ein Unternehmen (der Originator) Forderungen kaufweise an eine Zweckgesellschaft ab, der in der Insolvenz des Originators ein insolvenzfestes Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) zustehen muss. Voraussetzung dafür ist nach h.M. der Übergang des Ausfallrisikos auf die Zweckgesellschaft. Die Arbeit zeigt problematische Anreizwirkungen dieses Risikotransfers auf und hinterfragt die h.M. kritisch, um im Anschluss eine abweichende Lösung vorzuschlagen sowie Wege zur Bewertung und zur Fortentwicklung der Verbriefung aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Münchener Kommentar zum BGB Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil I, 2. Halbband: §§ 481-534, Finanzierungsleasing

Münchener Kommentar zum BGB Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil I, 2. Halbband: §§ 481-534, Finanzierungsleasing von Berger,  Klaus Peter, Franzen,  Martin, Harnos,  Rafael, Koch,  Jens, Oetker,  Hartmut, Weber,  Christoph Andreas
Vorteile auf einen Blickhoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 4/2 Die Kommentierung berücksichtigt neue Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Die Besonderheiten aufgrund der Pandemie-Gesetzgebung, insbesondere durch das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, sind eingearbeitet. Im Darlehensrecht wurde das neue Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) eingearbeitet. Neu ist ferner das Gesetz zur Anpassung des Finanzdienstleistungsrechts an die Rechtsprechung des EuGH. Bei vorzeitiger Tilgung sämtliche, auch laufzeitunabhängige Kosten anteilig ermäßigt werden. Ferner hat der EuGH die sog. Kaskadenverweisung in der Muster-Widerrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehensverträge als unionsrechtswidrig beanstandet. Im Abschnitt zum Finanzierungsleasing wurden Ausführungen zu Kilometerleasingverträgen, zum Operatingleasing und zum Null-Leasing ergänzt, ferner wird näher auf Verjährungsfragen, Regress bei Beschädigung im Kfz-Leasing eingegangen. In der Kommentierung zum Schenkungsrecht wurden unter anderem die Bezüge zu Sozialhilfe und Arbeitslosengeld II auf den aktuellen Stand gebracht. Inzident berücksichtigt sind aktuelle Querverbindungen, die aus der Umsetzung der Warenkauf-RL, der Digitale-Inhalte-RL und der RL (EU) 2019/2161 zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften resultieren. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, IntWR, Art. 50-253 EGBGB von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Finkenauer,  Thomas, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kieninger,  Eva-Maria, Kindler,  Peter, Kleinschmidt,  Jens, Koch,  Elisabeth, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Maultzsch,  Felix, Metzger,  Axel, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rentsch,  Bettina Konstanze, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schäfer,  Carsten, Schneider,  Angie, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Weitemeyer,  Birgit, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Wurmnest,  Wolfgang
Aktualisiert: 2023-04-21
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704 von Althammer,  Christoph, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Heermann,  Peter W., Henssler,  Martin, Jungmann,  Carsten, Schäfer ,  Frank L., Tonner,  Klaus, Weber,  Christoph Andreas, Zetzsche,  Dirk
Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 6 Band 6 befasst sich mit Rechtsgebieten, die umfassenden Änderungen unterworfen waren. Die Kommentierung des Werkvertragsrecht konnte weiter ausgebaut werden, indem die jüngste höchstrichterliche Rechtsprechung systematisch ausgewertet wurde. Hinzuweisen ist zB auf die Rechtsprechung zur fiktiven Schadensberechnung. Die Änderung durch das Gesetz zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen ist eingearbeitet. Ferner sind die Neureglungen zum Verbrauchervertrag über die Herstellung digitaler Produkte berücksichtigt Erste Rechtsprechung zur jüngsten Reform des Reiserechts wurde eingearbeitet. Die Regelungen zum Reisesicherungsfond einschließlich der Änderungen in § 651r BGB und 651t BGB sind berücksichtigt. Ferner sind die besonderen Regelungen aufgrund der COVID-19-Pandemie erläutert. Wesentliche Neuerungen gab es im Maklerrecht zu berücksichtigen, insbesondere was die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser betrifft. Im Recht der Zahlungsdienste wurden die Bezüge zum Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität aktualisiert. Zielgruppe Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 13: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Coester,  Michael, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Gaier,  Reinhard, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Harke,  Jan Dirk, Häublein,  Martin, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan von, Helms,  Tobias, Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Lipp,  Volker, Looschelders,  Dirk, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Raude,  Karin, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Scheller,  Johannes, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Zum Werk Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen. In den letzten Jahren wurden laufend neue Regelungen in das BGB aufgenommen. Infolgedessen erhöht sich die Zahl der Bände von 12 auf 13. Damit haben wir die Möglichkeit, auch alle neu hinzugekommenen Vorschriften ausführlich und vertiefend zu kommentieren. Band 13 ist dem IPR der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse, dem Internationalen Sachenrecht und zentralen wirtschaftsrechtlichen Teilgebieten vorbehalten. Vorteile auf einen Blickelementares Handwerkszeug zur vertieften juristischen Problemlösunghoher Praxisnutzenwissenschaftliche Reputationverlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage Das Internationale Privatrecht folgt der bewährten Konzeption, die Kommentierungen der auf zahlreiche Regelungsebenen verteilten Normtexte nach Themengebieten zu gliedern. Die Kommentierungen der Rom I-VO zu den vertraglichen Schuldverhältnissen und der Rom II-VO zu den außervertraglichen Schuldverhältnissen wurden gründlich aktualisiert. Gleiches gilt für das Internationale Sachenrecht und Enteignungsrecht. Ein Schwerpunkt des Bandes 13 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. In Bezug auf die Rom II-VO wurdendas Internationale Kartell- und Wettbewerbsrechtdas Internationale Lauterkeitsrecht unddas Immaterialgüterrecht grundlegend überarbeitet.Erläutert werden zudem in eigenen Abschnittendas Internationale Gesellschaftsrechtdas Internationale Insolvenzrecht sowiedas Internationale Kapitalmarktrecht.Die Übergangsvorschriften und die verbraucherschützenden Informationspflichten ab Art. 50 ff. EGBGB werden ebenfalls in Band 13 kommentiert. Zielgruppe Für Angehörige der Justiz, der Rechtsanwaltschaft, des Notariats, von Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2023-04-04
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253)

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 12: Internationales Privatrecht II, Internationales Wirtschaftsrecht, Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (Art. 50-253) von Artz,  Markus, Bieber,  Hans-Jürgen, Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Drexl,  Josef, Franzen,  Martin, Fritsche,  Jörn, Fröschle,  Tobias, Grothe,  Helmut, Grundmann,  Stefan, Grziwotz,  Herbert, Habersack,  Mathias, Harke,  Jan Dirk, Heermann,  Peter W., Hein,  Jan v., Hennemann,  Heike, Huber,  Peter, Immenga,  Ulrich, Junker,  Abbo, Kindler,  Peter, Koch,  Elisabeth, Kohler,  Jürgen, Krueger,  Wolfgang, Lehmann,  Matthias, Leipold,  Dieter, Leuschner,  Lars, Martiny,  Dieter, Oetker,  Hartmut, Rudy,  Mathis, Sachsen Gessaphe,  Karl August Prinz von, Säcker,  Franz-Jürgen, Schürnbrand,  Jan, Spellenberg,  Ulrich, Tillmanns,  Kerstin, Tonner,  Klaus, Wagenitz,  Thomas, Wagner,  Gerhard, Weber,  Christoph Andreas, Wellenhofer,  Marina, Wendehorst,  Christiane, Winkler von Mohrenfels,  Peter, Wurmnest,  Wolfgang
Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 12 Die Konzeption des Internationalen Privatrechts wurde für die 7. Auflage völlig neu überdacht. Notwendig wurde dies durch die rege Tätigkeit des Europäischen Gesetzgebers. Die Kommentierungen der zahlreichen Normtexte werden nunmehr nach Themengebieten gegliedert. Ein Schwerpunkt des Bandes 12 sind die besonderen wirtschaftsrechtlichen Teilgebiete des IPR. Erläutert werden in eigenen Abschnitten - das Internationale Gesellschaftsrecht - das Internationale Insolvenzrecht - das Internationale Kapitalmarktrecht - das Internationale Kartell- und Wettbewerbsrecht - das Internationale Lauterkeitsrecht - das Immaterialgüterrecht Der restliche Normbestand des EGBGB, soweit noch ein Anwendungsbereich bleibt, wird ebenfalls in Band 12 kommentiert. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden und Unternehmen.
Aktualisiert: 2020-09-11
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 6: Schuldrecht – Besonderer Teil III §§ 631-704 von Busche,  Jan, Casper,  Matthias, Heermann,  Peter W., Henssler,  Martin, Jungmann,  Carsten, Roth,  Herbert, Schäfer ,  Frank L., Tonner,  Klaus, Weber,  Christoph Andreas, Zetzsche,  Dirk
Vorteile auf einen Blick - elementares Handwerkszeug eines jeden Juristen zur vertieften Problemlösung - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 6 Band 6 befasst sich mit Rechtsgebieten, die umfassenden Änderungen unterworfen waren. - Werkvertragsrecht: Die erste Rechtsprechung und umfassende Literatur nach der Novelle zum Bauvertragsrecht sind ausgewertet sowie die auftretenden Probleme systematisch erfasst und Lösungen angeboten. - Reiserecht: Neukommentierung der §§ 651a-651y BGB. - Zahlungsdiensterichtlinie: Vertiefte Darstellung nach Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-09-01
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Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil I §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG

Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch Bd. 4: Schuldrecht – Besonderer Teil I §§ 433-534, Finanzierungsleasing, CISG von Berger,  Klaus Peter, Franzen,  Martin, Gruber,  Urs Peter, Huber,  Peter, Koch,  Jens, Lorenz,  Stephan, Weber,  Christoph Andreas, Westermann,  Harm Peter
Vorteile auf einen Blick - hoher Praxisnutzen - wissenschaftliche Reputation - verlässliche Zitatquelle Zur Neuauflage von Band 4 Die Kommentierung zum Kaufrecht einschließlich CISG berücksichtigt neue Rechtsprechung und Literatur. Im Kaufrecht wurden die als so genannte "Abgas-Affaire" bekannten Sachverhalte (Verwendung manipulierter Abgassoftware) kommentiert und aus rechtlicher Sicht bewertet. Das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung führt zu einer Anpassung an die Rechtsprechung des EuGH. Zur Verbesserung der Rechtssituation von Unternehmern, die mangelhaftes Baumaterial gekauft und im Rahmen eines Werkvertrags verbaut haben, sollen diese Regelungen darüber hinaus auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten. Die Abschnitte zum Verbraucherdarlehen und zum Verbrauchsgüterkauf wurden infolge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in der letzten Auflage grundlegend umgestaltet. Zu diesem neuen Komplex wurden nunmehr erste Rechtsprechung und Literatur ausgewertet. Die Kommentierung der jüngst novellierten §§ 481 ff. BGB zu den Teilzeitwohnrechteverträgen wurde aktualisiert und um erste Rechtsprechung ergänzt. Die §§ 491 ff. BGB wurden ebenfalls in der letzten Auflage (Band 3a) grundlegend vom Gesetzgeber infolge der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie umgestaltet, was zu einer erheblichen Erweiterung der Sonderregeln für Immobilienfinanzierungen führte. Weiterhin finden sich in §§ 505a ff. detaillierte zivilrechtliche Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung sowie eine Beratungspflicht bei der dauerhaften und erheblichen Inanspruchnahme von Überziehungskrediten. Das Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz führte zu erneuten Änderungen der §§ 491 ff. BGB: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht kann bestimmte Mindeststandards für die Vergabe von Neukrediten für den Erwerb oder Bau von Wohnimmobilien vorgeben, sofern und soweit dies zur Abwehr einer drohenden Gefahr für die Finanzstabilität erforderlich ist, etwa im Falle einer Überhitzung des Immobilienmarkts. Eingeführt wurde der Begriff des Immobilienverzehrkreditvertrags, der weder Allgemein-Verbraucherdarlehensvertrag noch Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag ist. Zielgruppe Für Richter, Rechtsanwälte, Notare, Behörden, Unternehmen.
Aktualisiert: 2022-10-27
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Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities.

Die insolvenzfeste Refinanzierung von Forderungen durch Asset-Backed Securities. von Weber,  Christoph Andreas
Die Arbeit verbindet die zivil- und insolvenzrechtlichen Grundlagen der True Sale-Verbriefung mit praxisrelevanten Fragestellungen dieser Finanzierungstechnik. Bei ihr tritt ein Unternehmen (der Originator) Forderungen kaufweise an eine Zweckgesellschaft ab, der in der Insolvenz des Originators ein insolvenzfestes Aussonderungsrecht (§ 47 InsO) zustehen muss. Voraussetzung dafür ist nach h.M. der Übergang des Ausfallrisikos auf die Zweckgesellschaft. Die Arbeit zeigt problematische Anreizwirkungen dieses Risikotransfers auf und hinterfragt die h.M. kritisch, um im Anschluss eine abweichende Lösung vorzuschlagen sowie Wege zur Bewertung und zur Fortentwicklung der Verbriefung aufzuzeigen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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