Rechtspflichten im Verfassungsstaat.

Rechtspflichten im Verfassungsstaat. von Wehr,  Matthias
Der Begriff der Rechtspflicht hat umfassende rechts- und normtheoretische Behandlung erfahren, in der neueren staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik aber wenig Beachtung gefunden. Matthias Wehr erörtert die systematische Funktion der Rechtspflicht im öffentlichen Recht und insbesondere öffentliche Pflichten Privater zum Schutz von Rechtsgütern Dritter. Als Grundbegriff (auch) des öffentlichen Rechts erweist sich die Rechtspflicht für den Begriff der Rechtswidrigkeit sowohl in Bezug auf staatliche Maßnahmen als auch für das Verhalten der Bürger. Rechtswidrigkeit ist stets nur in Relation zu einem Rechtssubjekt und einer dieses treffenden Rechtspflicht zu verstehen. Ergänzt wird dies durch das Postulat der Einheit der Pflichtwidrigkeit, was beispielhaft an der Akzessorietät des Strafrechts aufgezeigt wird. Am Beispiel allgemeiner Rechtsgüterschutzpflichten Privater untersucht der Autor den Zusammenhang zu gleichgerichteten, aus den Grundrechten folgenden staatlichen Pflichten. Freiheit und Gleichheit erweisen sich dabei als die zentralen Bezugspunkte dieser Pflichten. In einem allgemeinen Rechtfertigungsmodell werden diese Aspekte einer Pflichtendogmatik verarbeitet. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden sodann zur Bestimmung von Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit fruchtbar gemacht. Schließlich analysiert Wehr die Rückwirkungen der Pflichtendogmatik auf die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive und eröffnet so eine weitere, nämlich kompetenzielle Perspektive. Zugleich werden die der verwaltungsrechtlichen Lehre geläufigen Begriffe "Opportunitäts-" bzw. "Legalitätsprinzip" auf ihren sachlichen Gehalt hin befragt und eine inhaltliche, nicht lediglich definitorische Reformulierung dieser Termini vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive.

Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive. von Wehr,  Matthias
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen Norm verhalten soll, gehört zu den bislang noch ungeklärten Grundfragen des Verwaltungsrechts, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwerfungspflicht der Verwaltung bei europarechtswidrigen nationalen Normen neue Aktualität gewonnen hat. In der vorliegenden Untersuchung werden die Entwicklungslinien der Diskussion eingehend dargestellt und die bisherigen Lösungsvorschläge kritisch gewürdigt. Die bislang vorherrschende Unterscheidung nach dem Rang der zu verwerfenden Norm bzw. nach dem Grund ihrer Rechtswidrigkeit ist dazu angetan, die Gemeinsamkeiten der Fragestellungen zu verschleiern. Sie besteht darin, daß es sich bei der Frage nach der Verwerfungskompetenz der Verwaltung um eine Frage des kompetentiellen Verhältnisses zwischen dem normsetzenden und dem normanwendenden Organ handelt, das seine grundlegende Prägung durch Art. 20 Abs. 3 GG erfährt. Der kompetentielle Gehalt des Gesetzesvorrangs stellt dabei eine besondere Ausprägung der Kompetenzordnung als eines Systems gestufter Rang- und Vorrangverhältnisse zwischen staatlichen Organen im Prozeß der Rechtskonkretisierung dar. In diesem kommt der Verwaltung als Normadressat eine Entscheidungsbefugnis über die Rechtsmäßigkeit einer Norm grundsätzlich nicht zu. Auf dieser Grundlage wird in der Studie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Normenkollisionen und unter Einbeziehung normverwerfender gerichtlicher Entscheidungen eine nur sehr beschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltung nach deutschem (Verfassungs-)Recht befürwortet.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Rechtspflichten im Verfassungsstaat.

Rechtspflichten im Verfassungsstaat. von Wehr,  Matthias
Der Begriff der Rechtspflicht hat umfassende rechts- und normtheoretische Behandlung erfahren, in der neueren staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik aber wenig Beachtung gefunden. Matthias Wehr erörtert die systematische Funktion der Rechtspflicht im öffentlichen Recht und insbesondere öffentliche Pflichten Privater zum Schutz von Rechtsgütern Dritter. Als Grundbegriff (auch) des öffentlichen Rechts erweist sich die Rechtspflicht für den Begriff der Rechtswidrigkeit sowohl in Bezug auf staatliche Maßnahmen als auch für das Verhalten der Bürger. Rechtswidrigkeit ist stets nur in Relation zu einem Rechtssubjekt und einer dieses treffenden Rechtspflicht zu verstehen. Ergänzt wird dies durch das Postulat der Einheit der Pflichtwidrigkeit, was beispielhaft an der Akzessorietät des Strafrechts aufgezeigt wird. Am Beispiel allgemeiner Rechtsgüterschutzpflichten Privater untersucht der Autor den Zusammenhang zu gleichgerichteten, aus den Grundrechten folgenden staatlichen Pflichten. Freiheit und Gleichheit erweisen sich dabei als die zentralen Bezugspunkte dieser Pflichten. In einem allgemeinen Rechtfertigungsmodell werden diese Aspekte einer Pflichtendogmatik verarbeitet. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden sodann zur Bestimmung von Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit fruchtbar gemacht. Schließlich analysiert Wehr die Rückwirkungen der Pflichtendogmatik auf die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive und eröffnet so eine weitere, nämlich kompetenzielle Perspektive. Zugleich werden die der verwaltungsrechtlichen Lehre geläufigen Begriffe "Opportunitäts-" bzw. "Legalitätsprinzip" auf ihren sachlichen Gehalt hin befragt und eine inhaltliche, nicht lediglich definitorische Reformulierung dieser Termini vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive.

Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive. von Wehr,  Matthias
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen Norm verhalten soll, gehört zu den bislang noch ungeklärten Grundfragen des Verwaltungsrechts, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwerfungspflicht der Verwaltung bei europarechtswidrigen nationalen Normen neue Aktualität gewonnen hat. In der vorliegenden Untersuchung werden die Entwicklungslinien der Diskussion eingehend dargestellt und die bisherigen Lösungsvorschläge kritisch gewürdigt. Die bislang vorherrschende Unterscheidung nach dem Rang der zu verwerfenden Norm bzw. nach dem Grund ihrer Rechtswidrigkeit ist dazu angetan, die Gemeinsamkeiten der Fragestellungen zu verschleiern. Sie besteht darin, daß es sich bei der Frage nach der Verwerfungskompetenz der Verwaltung um eine Frage des kompetentiellen Verhältnisses zwischen dem normsetzenden und dem normanwendenden Organ handelt, das seine grundlegende Prägung durch Art. 20 Abs. 3 GG erfährt. Der kompetentielle Gehalt des Gesetzesvorrangs stellt dabei eine besondere Ausprägung der Kompetenzordnung als eines Systems gestufter Rang- und Vorrangverhältnisse zwischen staatlichen Organen im Prozeß der Rechtskonkretisierung dar. In diesem kommt der Verwaltung als Normadressat eine Entscheidungsbefugnis über die Rechtsmäßigkeit einer Norm grundsätzlich nicht zu. Auf dieser Grundlage wird in der Studie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Normenkollisionen und unter Einbeziehung normverwerfender gerichtlicher Entscheidungen eine nur sehr beschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltung nach deutschem (Verfassungs-)Recht befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Rechtspflichten im Verfassungsstaat.

Rechtspflichten im Verfassungsstaat. von Wehr,  Matthias
Der Begriff der Rechtspflicht hat umfassende rechts- und normtheoretische Behandlung erfahren, in der neueren staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik aber wenig Beachtung gefunden. Matthias Wehr erörtert die systematische Funktion der Rechtspflicht im öffentlichen Recht und insbesondere öffentliche Pflichten Privater zum Schutz von Rechtsgütern Dritter. Als Grundbegriff (auch) des öffentlichen Rechts erweist sich die Rechtspflicht für den Begriff der Rechtswidrigkeit sowohl in Bezug auf staatliche Maßnahmen als auch für das Verhalten der Bürger. Rechtswidrigkeit ist stets nur in Relation zu einem Rechtssubjekt und einer dieses treffenden Rechtspflicht zu verstehen. Ergänzt wird dies durch das Postulat der Einheit der Pflichtwidrigkeit, was beispielhaft an der Akzessorietät des Strafrechts aufgezeigt wird. Am Beispiel allgemeiner Rechtsgüterschutzpflichten Privater untersucht der Autor den Zusammenhang zu gleichgerichteten, aus den Grundrechten folgenden staatlichen Pflichten. Freiheit und Gleichheit erweisen sich dabei als die zentralen Bezugspunkte dieser Pflichten. In einem allgemeinen Rechtfertigungsmodell werden diese Aspekte einer Pflichtendogmatik verarbeitet. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden sodann zur Bestimmung von Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit fruchtbar gemacht. Schließlich analysiert Wehr die Rückwirkungen der Pflichtendogmatik auf die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive und eröffnet so eine weitere, nämlich kompetenzielle Perspektive. Zugleich werden die der verwaltungsrechtlichen Lehre geläufigen Begriffe "Opportunitäts-" bzw. "Legalitätsprinzip" auf ihren sachlichen Gehalt hin befragt und eine inhaltliche, nicht lediglich definitorische Reformulierung dieser Termini vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive.

Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive. von Wehr,  Matthias
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen Norm verhalten soll, gehört zu den bislang noch ungeklärten Grundfragen des Verwaltungsrechts, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwerfungspflicht der Verwaltung bei europarechtswidrigen nationalen Normen neue Aktualität gewonnen hat. In der vorliegenden Untersuchung werden die Entwicklungslinien der Diskussion eingehend dargestellt und die bisherigen Lösungsvorschläge kritisch gewürdigt. Die bislang vorherrschende Unterscheidung nach dem Rang der zu verwerfenden Norm bzw. nach dem Grund ihrer Rechtswidrigkeit ist dazu angetan, die Gemeinsamkeiten der Fragestellungen zu verschleiern. Sie besteht darin, daß es sich bei der Frage nach der Verwerfungskompetenz der Verwaltung um eine Frage des kompetentiellen Verhältnisses zwischen dem normsetzenden und dem normanwendenden Organ handelt, das seine grundlegende Prägung durch Art. 20 Abs. 3 GG erfährt. Der kompetentielle Gehalt des Gesetzesvorrangs stellt dabei eine besondere Ausprägung der Kompetenzordnung als eines Systems gestufter Rang- und Vorrangverhältnisse zwischen staatlichen Organen im Prozeß der Rechtskonkretisierung dar. In diesem kommt der Verwaltung als Normadressat eine Entscheidungsbefugnis über die Rechtsmäßigkeit einer Norm grundsätzlich nicht zu. Auf dieser Grundlage wird in der Studie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Normenkollisionen und unter Einbeziehung normverwerfender gerichtlicher Entscheidungen eine nur sehr beschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltung nach deutschem (Verfassungs-)Recht befürwortet.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Examens-Repetitorium Polizeirecht

Examens-Repetitorium Polizeirecht von Wehr, Wehr,  Matthias
Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus. Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten. Der zweite Teil ist an der Fallbearbeitung ausgerichtet, die typischerweise die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zum Gegenstand hat. Hier werden Rechtsfragen des Polizeirechts nicht primär nach der Sachgliederung dieses Rechtsgebiets, sondern exemplarisch nach der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle angesprochen. Das bietet Gelegenheit, einerseits auf die Methodik der Fallbearbeitung einzugehen, andererseits Bezüge zu anderen Materien des öffentlichen Rechts herzustellen. Abschließend wird im dritten Teil mit dem Kosten- und dem Entschädigungsrecht die zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts behandelt. Die Darstellung ist demnach in doppelter Weise exemplarisch gestaltet: Zum einen wird mehr Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen als auf vollständige Erörterung jedes Detailproblems gelegt. Zum anderen werden die Rechtsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert, wodurch ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage erreicht wird.
Aktualisiert: 2023-04-13
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Examens-Repetitorium Polizeirecht

Examens-Repetitorium Polizeirecht von Wehr,  Matthias
Unsere Autoren sind die Prüfer: Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus. Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten. Der zweite Teil ist an der Fallbearbeitung ausgerichtet, die typischerweise die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zum Gegenstand hat. Hier werden Rechtsfragen des Polizeirechts nicht primär nach der Sachgliederung dieses Rechtsgebiets, sondern exemplarisch nach der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle angesprochen. Das bietet Gelegenheit, einerseits auf die Methodik der Fallbearbeitung einzugehen, andererseits Bezüge zu anderen Materien des öffentlichen Rechts herzustellen. Abschließend wird im dritten Teil mit dem Kosten- und dem Entschädigungsrecht die zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts behandelt. Die Darstellung ist demnach in doppelter Weise exemplarisch gestaltet: Zum einen wird mehr Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen als auf vollständige Erörterung jedes Detailproblems gelegt. Zum anderen werden die Rechtsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert, wodurch ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage erreicht wird.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Examens-Repetitorium Polizeirecht von Wehr,  Matthias
Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus. Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten. Der zweite Teil ist an der Fallbearbeitung ausgerichtet, die typischerweise die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zum Gegenstand hat. Hier werden Rechtsfragen des Polizeirechts nicht primär nach der Sachgliederung dieses Rechtsgebiets, sondern exemplarisch nach der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle angesprochen. Das bietet Gelegenheit, einerseits auf die Methodik der Fallbearbeitung einzugehen, andererseits Bezüge zu anderen Materien des öffentlichen Rechts herzustellen. Abschließend wird im dritten Teil mit dem Kosten- und dem Entschädigungsrecht die zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts behandelt. Die Darstellung ist demnach in doppelter Weise exemplarisch gestaltet: Zum einen wird mehr Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen als auf vollständige Erörterung jedes Detailproblems gelegt. Zum anderen werden die Rechtsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert, wodurch ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage erreicht wird.
Aktualisiert: 2023-02-27
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Examens-Repetitorium Polizeirecht

Examens-Repetitorium Polizeirecht von Wehr,  Matthias
Unsere Autoren sind die Prüfer: Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus. Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten. Der zweite Teil ist an der Fallbearbeitung ausgerichtet, die typischerweise die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zum Gegenstand hat. Hier werden Rechtsfragen des Polizeirechts nicht primär nach der Sachgliederung dieses Rechtsgebiets, sondern exemplarisch nach der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle angesprochen. Das bietet Gelegenheit, einerseits auf die Methodik der Fallbearbeitung einzugehen, andererseits Bezüge zu anderen Materien des öffentlichen Rechts herzustellen. Abschließend wird im dritten Teil mit dem Kosten- und dem Entschädigungsrecht die zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts behandelt. Die Darstellung ist demnach in doppelter Weise exemplarisch gestaltet: Zum einen wird mehr Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen als auf vollständige Erörterung jedes Detailproblems gelegt. Zum anderen werden die Rechtsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert, wodurch ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage erreicht wird.
Aktualisiert: 2019-08-21
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Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive.

Inzidente Normverwerfung durch die Exekutive. von Wehr,  Matthias
Die Frage, wie sich die öffentliche Verwaltung gegenüber einer von ihr als rechtswidrig angesehenen Norm verhalten soll, gehört zu den bislang noch ungeklärten Grundfragen des Verwaltungsrechts, die vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur Verwerfungspflicht der Verwaltung bei europarechtswidrigen nationalen Normen neue Aktualität gewonnen hat. In der vorliegenden Untersuchung werden die Entwicklungslinien der Diskussion eingehend dargestellt und die bisherigen Lösungsvorschläge kritisch gewürdigt. Die bislang vorherrschende Unterscheidung nach dem Rang der zu verwerfenden Norm bzw. nach dem Grund ihrer Rechtswidrigkeit ist dazu angetan, die Gemeinsamkeiten der Fragestellungen zu verschleiern. Sie besteht darin, daß es sich bei der Frage nach der Verwerfungskompetenz der Verwaltung um eine Frage des kompetentiellen Verhältnisses zwischen dem normsetzenden und dem normanwendenden Organ handelt, das seine grundlegende Prägung durch Art. 20 Abs. 3 GG erfährt. Der kompetentielle Gehalt des Gesetzesvorrangs stellt dabei eine besondere Ausprägung der Kompetenzordnung als eines Systems gestufter Rang- und Vorrangverhältnisse zwischen staatlichen Organen im Prozeß der Rechtskonkretisierung dar. In diesem kommt der Verwaltung als Normadressat eine Entscheidungsbefugnis über die Rechtsmäßigkeit einer Norm grundsätzlich nicht zu. Auf dieser Grundlage wird in der Studie unter Berücksichtigung unterschiedlicher Normenkollisionen und unter Einbeziehung normverwerfender gerichtlicher Entscheidungen eine nur sehr beschränkte Verwerfungskompetenz der Verwaltung nach deutschem (Verfassungs-)Recht befürwortet.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Rechtspflichten im Verfassungsstaat.

Rechtspflichten im Verfassungsstaat. von Wehr,  Matthias
Der Begriff der Rechtspflicht hat umfassende rechts- und normtheoretische Behandlung erfahren, in der neueren staats- und verwaltungsrechtlichen Dogmatik aber wenig Beachtung gefunden. Matthias Wehr erörtert die systematische Funktion der Rechtspflicht im öffentlichen Recht und insbesondere öffentliche Pflichten Privater zum Schutz von Rechtsgütern Dritter. Als Grundbegriff (auch) des öffentlichen Rechts erweist sich die Rechtspflicht für den Begriff der Rechtswidrigkeit sowohl in Bezug auf staatliche Maßnahmen als auch für das Verhalten der Bürger. Rechtswidrigkeit ist stets nur in Relation zu einem Rechtssubjekt und einer dieses treffenden Rechtspflicht zu verstehen. Ergänzt wird dies durch das Postulat der Einheit der Pflichtwidrigkeit, was beispielhaft an der Akzessorietät des Strafrechts aufgezeigt wird. Am Beispiel allgemeiner Rechtsgüterschutzpflichten Privater untersucht der Autor den Zusammenhang zu gleichgerichteten, aus den Grundrechten folgenden staatlichen Pflichten. Freiheit und Gleichheit erweisen sich dabei als die zentralen Bezugspunkte dieser Pflichten. In einem allgemeinen Rechtfertigungsmodell werden diese Aspekte einer Pflichtendogmatik verarbeitet. Die hieraus gewonnenen Erkenntnisse werden sodann zur Bestimmung von Rechtsgrund, Inhalt und Umfang der gefahrenabwehrrechtlichen Verantwortlichkeit fruchtbar gemacht. Schließlich analysiert Wehr die Rückwirkungen der Pflichtendogmatik auf die Entscheidungsbefugnisse der Exekutive und eröffnet so eine weitere, nämlich kompetenzielle Perspektive. Zugleich werden die der verwaltungsrechtlichen Lehre geläufigen Begriffe "Opportunitäts-" bzw. "Legalitätsprinzip" auf ihren sachlichen Gehalt hin befragt und eine inhaltliche, nicht lediglich definitorische Reformulierung dieser Termini vorgeschlagen.
Aktualisiert: 2023-04-15
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Examens-Repetitorium Polizeirecht

Examens-Repetitorium Polizeirecht von Wehr,  Matthias
Das Examens-Repetitorium zum Polizeirecht dient der Wiederholung und Vertiefung des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts. Es setzt Grundkenntnisse im gesamten Pflichtfachstoff des Öffentlichen Rechts voraus. Im ersten Teil werden Grundbegriffe und Grundlagen behandelt, die nahezu in jedem Polizeirechtsfall eine Rolle spielen. Um sie sicher zu beherrschen, sollte ein klares Verständnis von ihrem Inhalt, ihrer Funktion und den jeweiligen Problemen und Folgerungen entwickelt werden. Dies wird durch eine Reihe von Fallgestaltungen vermittelt, welche die unterschiedlichen Aspekte dieser gefahrenabwehrrechtlichen Systemelemente beleuchten. Der zweite Teil ist an der Fallbearbeitung ausgerichtet, die typischerweise die Rechtmäßigkeit polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen zum Gegenstand hat. Hier werden Rechtsfragen des Polizeirechts nicht primär nach der Sachgliederung dieses Rechtsgebiets, sondern exemplarisch nach der Systematik der Rechtmäßigkeitskontrolle angesprochen. Das bietet Gelegenheit, einerseits auf die Methodik der Fallbearbeitung einzugehen, andererseits Bezüge zu anderen Materien des öffentlichen Rechts herzustellen. Abschließend wird im dritten Teil mit dem Kosten- und dem Entschädigungsrecht die zweite Ebene des Gefahrenabwehrrechts behandelt. Die Darstellung ist demnach in doppelter Weise exemplarisch gestaltet: Zum einen wird mehr Wert auf Argumentations- und Lösungsstrukturen als auf vollständige Erörterung jedes Detailproblems gelegt. Zum anderen werden die Rechtsfragen anhand von Beispielsfällen erörtert, wodurch ein einprägsames Verständnis der jeweiligen Problemlage erreicht wird.
Aktualisiert: 2019-08-21
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