Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
Aktualisiert: 2023-06-24
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Der Autor unternimmt in der vorliegenden Untersuchung erstmals den Versuch, die Reichweite des Rechtsmittels Beschwerde im Strafprozeß im Verhältnis zu den anderen Rechtsmitteln - Berufung, Revision, Zwischenverfahren und Rechtsmitteln eigener Art - eindeutig zu definieren und zu systematisieren. Die ursprüngliche gesetzgeberische Konzeption zu diesem Rechtsmittel ist im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung und Lehre sowie gesetzliche Novellierungen systemwidrig und mit der Folge der Unübersichtlichkeit verwässert worden.
Anliegen Jürgen Weidemanns ist es, die Strukturen (wieder) freizulegen und die notwendige Eindeutigkeit der Abgrenzung herzustellen. Der Autor bringt die verwirrende Kasuistik von Einzelfallentscheidungen auf eine dogmatisch stimmige Linie, kritisiert dabei die in Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmende Tendenz, der Revision das Wasser abzugraben: Einerseits lassen Gerichte Revisionen an der Klippe des Beruhenszusammenhangs scheitern, ohne dessen Kriterien offenzulegen, andererseits stilisiert die Gesetzgebung immer mehr Zwischenentscheidungen zu "unanfechtbaren" hoch, um sie dann über § 336 S. 2 StPO der Revision vorzuenthalten. Die Ausführungen über den Beruhenszusammenhang bilden das Herzstück der Arbeit.
Darüber hinaus setzt der Autor sich für die Anfechtbarkeit bestimmter Entscheidungen ein, die bisher für weder revisibel noch beschwerdefähig gehalten wurden.
Das Buch leistet der strafprozessualen Tagesarbeit wertvolle Hilfestellung, der Rechtsprechung bei der zutreffenden Beurteilung der Zulässigkeit eingelegter Rechtsmittel, bietet dem Staatsanwalt und dem Verteidiger informative Hinweise zur Verfahrensstrategie.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Der Autor unternimmt in der vorliegenden Untersuchung erstmals den Versuch, die Reichweite des Rechtsmittels Beschwerde im Strafprozeß im Verhältnis zu den anderen Rechtsmitteln - Berufung, Revision, Zwischenverfahren und Rechtsmitteln eigener Art - eindeutig zu definieren und zu systematisieren. Die ursprüngliche gesetzgeberische Konzeption zu diesem Rechtsmittel ist im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung und Lehre sowie gesetzliche Novellierungen systemwidrig und mit der Folge der Unübersichtlichkeit verwässert worden.
Anliegen Jürgen Weidemanns ist es, die Strukturen (wieder) freizulegen und die notwendige Eindeutigkeit der Abgrenzung herzustellen. Der Autor bringt die verwirrende Kasuistik von Einzelfallentscheidungen auf eine dogmatisch stimmige Linie, kritisiert dabei die in Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmende Tendenz, der Revision das Wasser abzugraben: Einerseits lassen Gerichte Revisionen an der Klippe des Beruhenszusammenhangs scheitern, ohne dessen Kriterien offenzulegen, andererseits stilisiert die Gesetzgebung immer mehr Zwischenentscheidungen zu "unanfechtbaren" hoch, um sie dann über § 336 S. 2 StPO der Revision vorzuenthalten. Die Ausführungen über den Beruhenszusammenhang bilden das Herzstück der Arbeit.
Darüber hinaus setzt der Autor sich für die Anfechtbarkeit bestimmter Entscheidungen ein, die bisher für weder revisibel noch beschwerdefähig gehalten wurden.
Das Buch leistet der strafprozessualen Tagesarbeit wertvolle Hilfestellung, der Rechtsprechung bei der zutreffenden Beurteilung der Zulässigkeit eingelegter Rechtsmittel, bietet dem Staatsanwalt und dem Verteidiger informative Hinweise zur Verfahrensstrategie.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
Aktualisiert: 2023-05-24
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Der Autor unternimmt in der vorliegenden Untersuchung erstmals den Versuch, die Reichweite des Rechtsmittels Beschwerde im Strafprozeß im Verhältnis zu den anderen Rechtsmitteln - Berufung, Revision, Zwischenverfahren und Rechtsmitteln eigener Art - eindeutig zu definieren und zu systematisieren. Die ursprüngliche gesetzgeberische Konzeption zu diesem Rechtsmittel ist im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung und Lehre sowie gesetzliche Novellierungen systemwidrig und mit der Folge der Unübersichtlichkeit verwässert worden.
Anliegen Jürgen Weidemanns ist es, die Strukturen (wieder) freizulegen und die notwendige Eindeutigkeit der Abgrenzung herzustellen. Der Autor bringt die verwirrende Kasuistik von Einzelfallentscheidungen auf eine dogmatisch stimmige Linie, kritisiert dabei die in Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmende Tendenz, der Revision das Wasser abzugraben: Einerseits lassen Gerichte Revisionen an der Klippe des Beruhenszusammenhangs scheitern, ohne dessen Kriterien offenzulegen, andererseits stilisiert die Gesetzgebung immer mehr Zwischenentscheidungen zu "unanfechtbaren" hoch, um sie dann über § 336 S. 2 StPO der Revision vorzuenthalten. Die Ausführungen über den Beruhenszusammenhang bilden das Herzstück der Arbeit.
Darüber hinaus setzt der Autor sich für die Anfechtbarkeit bestimmter Entscheidungen ein, die bisher für weder revisibel noch beschwerdefähig gehalten wurden.
Das Buch leistet der strafprozessualen Tagesarbeit wertvolle Hilfestellung, der Rechtsprechung bei der zutreffenden Beurteilung der Zulässigkeit eingelegter Rechtsmittel, bietet dem Staatsanwalt und dem Verteidiger informative Hinweise zur Verfahrensstrategie.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
Aktualisiert: 2023-04-24
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Tabaksteuerstrafrecht ist ein Stiefkind des Steuerstrafrechts: Von Staatsanwälten und Gerichten mitunter nur mit spitzen Fingern angefasst, von reinen Strafrechtsverteidigern oft ohne ausreichende Sachkunde betrieben. Auch die für die Verfolgung zuständige Zollverwaltung liefert nicht stets gerichtsfeste und rechtlich stimmige Ermittlungsergebnisse. Das notwendige Rüstzeug für alle Verfahrensbeteiligten stellt Ihnen Jürgen Weidemann jetzt erstmals systematisch und mit Verweisen auf die einschlägige Rechtsprechung zusammen. Viele Beispiele, taktische Hinweise und Praxistipps unterstützen Sie auf den verzweigten Wegen durch das facettenreiche Arbeitsfeld.
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Der Autor unternimmt in der vorliegenden Untersuchung erstmals den Versuch, die Reichweite des Rechtsmittels Beschwerde im Strafprozeß im Verhältnis zu den anderen Rechtsmitteln - Berufung, Revision, Zwischenverfahren und Rechtsmitteln eigener Art - eindeutig zu definieren und zu systematisieren. Die ursprüngliche gesetzgeberische Konzeption zu diesem Rechtsmittel ist im Laufe der Zeit durch Rechtsprechung und Lehre sowie gesetzliche Novellierungen systemwidrig und mit der Folge der Unübersichtlichkeit verwässert worden.
Anliegen Jürgen Weidemanns ist es, die Strukturen (wieder) freizulegen und die notwendige Eindeutigkeit der Abgrenzung herzustellen. Der Autor bringt die verwirrende Kasuistik von Einzelfallentscheidungen auf eine dogmatisch stimmige Linie, kritisiert dabei die in Rechtsprechung und Gesetzgebung zunehmende Tendenz, der Revision das Wasser abzugraben: Einerseits lassen Gerichte Revisionen an der Klippe des Beruhenszusammenhangs scheitern, ohne dessen Kriterien offenzulegen, andererseits stilisiert die Gesetzgebung immer mehr Zwischenentscheidungen zu "unanfechtbaren" hoch, um sie dann über § 336 S. 2 StPO der Revision vorzuenthalten. Die Ausführungen über den Beruhenszusammenhang bilden das Herzstück der Arbeit.
Darüber hinaus setzt der Autor sich für die Anfechtbarkeit bestimmter Entscheidungen ein, die bisher für weder revisibel noch beschwerdefähig gehalten wurden.
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Aktualisiert: 2023-04-20
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