Das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, das 1980 ins BGB eingefügt wurde, hat zunächst ein juristisches Schattendasein geführt. Später befaßten sich die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Literatur mit § 612 a BGB lediglich im Hinblick auf verschiedene Problemfelder, etwa der Vorenthaltung streikbedingter Sonderzuwendungen oder der streikbedingten Kürzung von Jahressonderzahlungen. Durch diese gebietsbezogene Interpretation entstand ein diffuses Bild des gesetzlichen Maßregelungsverbots. An einer umfassenden Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm fehlte es bislang. Diese Lücke wird nun durch diese Arbeit geschlossen.
Nach der Behandlung der Entstehungsgeschichte und Zielsetzung des § 612 a BGB im 1. Teil wird im 2. Teil der inhaltliche Regelungsgehalt des § 612 a BGB umfassend dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung des Rechtsbegriffs i. S. des § 612 a BGB. Daneben macht Frauke Wilken deutlich, daß als subjektive Komponente auf Seiten des Arbeitgebers ein Sanktionierungsvorsatz für das Eingreifen des § 612 a BGB erforderlich ist. Außerdem wird das Verhältnis des § 612 a BGB zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und zu sonstigen besonderen Benachteiligungsverboten geklärt sowie die Darlegungs- und Beweislast innerhalb des § 612 a BGB erläutert. Den so herausgearbeiteten Regelungsgehalt des § 612 a BGB wendet die Verfasserin dann im 3. Teil auf die Problemfelder konkret an. Maßregelungskündigungen, streikbedingte Sonderzuwendungen und die Kürzung von Jahressonderleistungen aufgrund berechtigter Fehlzeiten werden auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, das 1980 ins BGB eingefügt wurde, hat zunächst ein juristisches Schattendasein geführt. Später befaßten sich die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Literatur mit § 612 a BGB lediglich im Hinblick auf verschiedene Problemfelder, etwa der Vorenthaltung streikbedingter Sonderzuwendungen oder der streikbedingten Kürzung von Jahressonderzahlungen. Durch diese gebietsbezogene Interpretation entstand ein diffuses Bild des gesetzlichen Maßregelungsverbots. An einer umfassenden Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm fehlte es bislang. Diese Lücke wird nun durch diese Arbeit geschlossen.
Nach der Behandlung der Entstehungsgeschichte und Zielsetzung des § 612 a BGB im 1. Teil wird im 2. Teil der inhaltliche Regelungsgehalt des § 612 a BGB umfassend dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung des Rechtsbegriffs i. S. des § 612 a BGB. Daneben macht Frauke Wilken deutlich, daß als subjektive Komponente auf Seiten des Arbeitgebers ein Sanktionierungsvorsatz für das Eingreifen des § 612 a BGB erforderlich ist. Außerdem wird das Verhältnis des § 612 a BGB zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und zu sonstigen besonderen Benachteiligungsverboten geklärt sowie die Darlegungs- und Beweislast innerhalb des § 612 a BGB erläutert. Den so herausgearbeiteten Regelungsgehalt des § 612 a BGB wendet die Verfasserin dann im 3. Teil auf die Problemfelder konkret an. Maßregelungskündigungen, streikbedingte Sonderzuwendungen und die Kürzung von Jahressonderleistungen aufgrund berechtigter Fehlzeiten werden auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-06-01
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Das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, das 1980 ins BGB eingefügt wurde, hat zunächst ein juristisches Schattendasein geführt. Später befaßten sich die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Literatur mit § 612 a BGB lediglich im Hinblick auf verschiedene Problemfelder, etwa der Vorenthaltung streikbedingter Sonderzuwendungen oder der streikbedingten Kürzung von Jahressonderzahlungen. Durch diese gebietsbezogene Interpretation entstand ein diffuses Bild des gesetzlichen Maßregelungsverbots. An einer umfassenden Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm fehlte es bislang. Diese Lücke wird nun durch diese Arbeit geschlossen.
Nach der Behandlung der Entstehungsgeschichte und Zielsetzung des § 612 a BGB im 1. Teil wird im 2. Teil der inhaltliche Regelungsgehalt des § 612 a BGB umfassend dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung des Rechtsbegriffs i. S. des § 612 a BGB. Daneben macht Frauke Wilken deutlich, daß als subjektive Komponente auf Seiten des Arbeitgebers ein Sanktionierungsvorsatz für das Eingreifen des § 612 a BGB erforderlich ist. Außerdem wird das Verhältnis des § 612 a BGB zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und zu sonstigen besonderen Benachteiligungsverboten geklärt sowie die Darlegungs- und Beweislast innerhalb des § 612 a BGB erläutert. Den so herausgearbeiteten Regelungsgehalt des § 612 a BGB wendet die Verfasserin dann im 3. Teil auf die Problemfelder konkret an. Maßregelungskündigungen, streikbedingte Sonderzuwendungen und die Kürzung von Jahressonderleistungen aufgrund berechtigter Fehlzeiten werden auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-05-15
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off topic ist eine Zeitschrift für Medienkunst, die die Vielfalt der elektronischen und digitalen Kunstformen in Praxis und Theorie zum Ausdruck bringt. Als Zeitschrift der Kunsthochschule für Medien Köln greift sie gegenwärtige Entwicklungen und Ereignisse auf und gibt zugleich Einblick in die Aktivitäten und Projekte der Hochschule. off topic #1 widmet sich dem Thema Aufräumen.
Aktualisiert: 2020-12-15
Autor:
Christian Bauckhage,
André Boeck,
Aleesa Cohene,
Jasper Diekamp,
Oswald Egger,
Elmar Fasshauer,
Henry Freeman,
Urs Fries,
Stefan Göllner,
Albert Gräf,
Gabriele Gramelsberger,
Juliane Großheim,
David Hahlbrock,
Bernt Hahn,
Karin Harrasser,
Martin Howse,
Katharina Huber,
David Jansen,
Lisa Klinkenberg,
Claudia Konold,
Julia Kotowski,
Köln Kunsthochschule für Medien,
Carmen Mac Williams,
Gloria Meynen,
Andreas Muxel,
Laura Popplow,
Martin Rumori,
Julia Scher,
Lasse Scherffig,
Susanna Schoenberg,
Manuel Schwiertz,
Jessica Slote,
Dirk Specht,
Stefanie Stallschus,
Johanna Steindorf,
Frauke Wilken,
Ludwig Zeller
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Das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB, das 1980 ins BGB eingefügt wurde, hat zunächst ein juristisches Schattendasein geführt. Später befaßten sich die arbeitsrechtliche Rechtsprechung und Literatur mit § 612 a BGB lediglich im Hinblick auf verschiedene Problemfelder, etwa der Vorenthaltung streikbedingter Sonderzuwendungen oder der streikbedingten Kürzung von Jahressonderzahlungen. Durch diese gebietsbezogene Interpretation entstand ein diffuses Bild des gesetzlichen Maßregelungsverbots. An einer umfassenden Klärung der Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Norm fehlte es bislang. Diese Lücke wird nun durch diese Arbeit geschlossen.
Nach der Behandlung der Entstehungsgeschichte und Zielsetzung des § 612 a BGB im 1. Teil wird im 2. Teil der inhaltliche Regelungsgehalt des § 612 a BGB umfassend dargestellt. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Klärung des Rechtsbegriffs i. S. des § 612 a BGB. Daneben macht Frauke Wilken deutlich, daß als subjektive Komponente auf Seiten des Arbeitgebers ein Sanktionierungsvorsatz für das Eingreifen des § 612 a BGB erforderlich ist. Außerdem wird das Verhältnis des § 612 a BGB zum arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und zu sonstigen besonderen Benachteiligungsverboten geklärt sowie die Darlegungs- und Beweislast innerhalb des § 612 a BGB erläutert. Den so herausgearbeiteten Regelungsgehalt des § 612 a BGB wendet die Verfasserin dann im 3. Teil auf die Problemfelder konkret an. Maßregelungskündigungen, streikbedingte Sonderzuwendungen und die Kürzung von Jahressonderleistungen aufgrund berechtigter Fehlzeiten werden auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das gesetzliche Maßregelungsverbot des § 612 a BGB untersucht.
Aktualisiert: 2023-04-15
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