Harmonisierung und Rechtsfortbildung der Judikatur lassen sich durch Rechtsmittel- wie Vorlageverfahren sicherstellen. Der Zugang zum Instanzenzug ist im deutschen Zivilprozeß allerdings durch Justizentlastungsmaßnahmen kontinuierlich erschwert worden. Dadurch sind einzelne Gebiete des Zivilrechts, in denen regelmäßig nur um geringe Werte gestritten wird, von Rechtsfortbildungs- und Harmonisierungsmöglichkeiten faktisch ausgeschlossen; entsprechend heftig divergiert die untergerichtliche Judikatur beispielsweise im Reise- und Verbraucherrecht. Dem könnte durch ein vom Landgericht ausgehendes Vorlageverfahren entgegengewirkt werden, wie es im Wohnraummietrecht in Form des Rechtsentscheids (jetzt: § 541 ZPO) besteht.
Armin Willingmann geht der Frage nach, ob sich der Rechtsentscheid als besonderes Institut des Prozeßrechts bewährt hat und über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus ein Instrument zur Erzeugung von Rechtssicherheit sein kann. Dazu wird im ersten Kapitel die historische Entwicklung des Instituts bis hin zu aktuellen Ausweitungsplänen vorgestellt und im zweiten Kapitel seine dogmatische Struktur, insbesondere anhand praktischer Probleme, analysiert. Anschließend zeigt der Autor die - bisweilen mißglückte - Einbettung des Rechtsentscheids in die ZPO auf (Kapitel 3), um sodann im vierten Kapitel parallele Probleme bei strukturell ähnlichen Vorlagemodellen ( Art. 177 EGV, Art. 100 I GG) darzulegen. Abschließend folgt eine Diskussion insbesondere der rechtspolitischen Fragen einer Ausweitung des Vorlagemodells. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Rechtsentscheid im Wohnraummietrecht bewährt hat und ein modifiziertes Modell sinnvolle Ergänzung der ZPO wäre.
Aktualisiert: 2023-06-15
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Harmonisierung und Rechtsfortbildung der Judikatur lassen sich durch Rechtsmittel- wie Vorlageverfahren sicherstellen. Der Zugang zum Instanzenzug ist im deutschen Zivilprozeß allerdings durch Justizentlastungsmaßnahmen kontinuierlich erschwert worden. Dadurch sind einzelne Gebiete des Zivilrechts, in denen regelmäßig nur um geringe Werte gestritten wird, von Rechtsfortbildungs- und Harmonisierungsmöglichkeiten faktisch ausgeschlossen; entsprechend heftig divergiert die untergerichtliche Judikatur beispielsweise im Reise- und Verbraucherrecht. Dem könnte durch ein vom Landgericht ausgehendes Vorlageverfahren entgegengewirkt werden, wie es im Wohnraummietrecht in Form des Rechtsentscheids (jetzt: § 541 ZPO) besteht.
Armin Willingmann geht der Frage nach, ob sich der Rechtsentscheid als besonderes Institut des Prozeßrechts bewährt hat und über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus ein Instrument zur Erzeugung von Rechtssicherheit sein kann. Dazu wird im ersten Kapitel die historische Entwicklung des Instituts bis hin zu aktuellen Ausweitungsplänen vorgestellt und im zweiten Kapitel seine dogmatische Struktur, insbesondere anhand praktischer Probleme, analysiert. Anschließend zeigt der Autor die - bisweilen mißglückte - Einbettung des Rechtsentscheids in die ZPO auf (Kapitel 3), um sodann im vierten Kapitel parallele Probleme bei strukturell ähnlichen Vorlagemodellen ( Art. 177 EGV, Art. 100 I GG) darzulegen. Abschließend folgt eine Diskussion insbesondere der rechtspolitischen Fragen einer Ausweitung des Vorlagemodells. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Rechtsentscheid im Wohnraummietrecht bewährt hat und ein modifiziertes Modell sinnvolle Ergänzung der ZPO wäre.
Aktualisiert: 2023-05-15
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Eschede, Concorde und Kaprun – dies sind Synonyme für Großschäden, deren Ausmaß durch regelmäßige Präsenz in den Medien allgemein bekannt sind. Im Mai 2001 fand zu dieser Thematik unter der wiss. Leitung der Professoren Dr. Koch (Rostock) und Dr. Willingmann (Wernigerode) ein dreitägiges interdisziplinäres Symposium an der Universität Rostock statt, auf dem Vertreter aus Wissenschaft und Praxis über die Bewältigung komplexer Schäden referiert und diskutiert haben. Die überarbeiteten Vorträge enthält der vorliegende Band.
Nach Einleitung durch die Veranstalter folgen 12 Beiträge von Experten, die sich der Großschadensproblematik aus verschiedenen Blickwinkeln nähern.
Die Beiträge stammen von:
Prof. Dr. Harald Koch, Prof. Dr. Armin Willingmann, Dr. Wolf D. Müller-Rostin, Gesprächstherapeutin Sybille Jatzko, Prof. Dr. Otto Ernst Krasney, Dr. Franz Lauer, Dr. Erik Eybl, Dipl.-Psychologe Cornelius Buerschaper, Rechtsanwalt Peter Kiesgen, Prof. Dr. Ronald Schmid, Prof. Dr. Christoph Paulus, Prof. Dr. Christian Wolf, Prof. Dr. Ulrich Magnus, Thomas Hirse.
Das Werk richtet sich an Wissenschaftler und Praktiker, die im Bereich der Schadensabwicklung tätig sind und einen interdisziplinären Zugang zur Thematik der Schadensbewältigung suchen.
Die Veranstalter und Herausgeber sind seit vielen Jahren im Bereich der internationalen Großschadensforschung tätig, die auch durch Mittel der Volkswagen-Stiftung Hannover gefördert wurde.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Groß- und Massenschäden erschüttern immer wieder die Öffentlichkeit und werfen regelmäßig länderübergreifende Fragen und Probleme des Rechts, der Versicherung und der Risikoforschung auf. Deshalb liegt es nahe, anhand komplexer Schadensereignisse der jüngeren Zeit die bisher geübte Bewältigungspraxis im internationalen Kontext zu betrachten und nach Alternativen zu suchen, die zu einem befriedigenden Ausgleich für die Betroffenen führen.
Nach einer grundlegenden Einführung in das Forschungsprojekt (Prof. Koch; Dr. Willingmann, Rostock) stellen sowohl Versicherungs- und Verwaltungspraktiker (Dr. Hinsch, HDI; Dr. Lahnstein, Münchner Rück; Dr. Renger, BMJ) als auch Wissenschaftler verschiedenster Disziplinen (Prof. Bonß, München; Prof. Honka, Turku; Prof. Howells, Sheffield; Dr. Köhn, Rostock; Prof. Magnus, Hamburg; Prof. Prittwitz, Rostock; Prof. Romy, Fribourg; Prof. Salje, Hannover; Prof. Zekoll, New Orleans) eigene Erfahrungen, Untersuchungen und Lösungsmodelle vor.
Das Buch wendet sich an Wissenschaftler, Vertreter der Versicherungswirtschaft, Rechtspolitiker sowie an Rechtspraktiker, die um eine interdisziplinäre Behandlung von Massenphänomenen bemüht sind.
Aktualisiert: 2020-11-16
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Aktualisiert: 2021-06-22
Autor:
Harald Bastian,
Axel Dreyer,
Martin Endreß,
Matilde S Gross,
Sven Gross,
Petra Hedorfer,
Sindy Hoppe,
Romy Jeznita,
Ines Karnath,
Anne Kauley,
Kathleen Lumma,
Anne Menzel,
Rainer Ortlepp,
Felicitas Romeiss-Stracke,
Alexander Schröder,
Nico Stengel,
Ralf Teckentrup,
Armin Willingmann,
Daniela Wilmsmeyer
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In der gerichtlichen und anwaltlichen Praxis des Zivilrechts spielt das Vertragsrecht eine herausragende Rolle. Es gibt keinen Richter und keinen Anwalt - sei er forensisch, sei er außerforensisch tätig -, der sich nicht fast täglich mit Fragen des Vertragsrechts befassen muss. Der Kommentar erläutert die einschlägigen Vorschriften zum Vertragsrecht des BGB. Dabei konzentriert sich der Kommentar auf die ersten zwei Bücher des BGB:
•Allgemeiner Teil des ersten Buches:
§§ 13, 14, 104 - 218
•Allgemeiner Teil des zweiten Buches:
§§ 241 - 432
•Besonderer Teil des zweiten Buches:
§§ 433 - 811 (ohne §§ 705 - 761).
Ausführlich werden die im Mittelpunkt der vertragsrechtlichen Praxis stehenden gesetzlichen Regelungen im Besonderen Teil des Schuldrechts erläutert und zudem mit zahlreichen praxisorientierten Checklisten ergänzt, u.a. zum Kauf, Leasing, Miete, Werkvertrag.
Der Kommentar behandelt darüber hinaus auch wichtige Vertragsytpen, die im Kern zwar auf das Dienst- und Werkvertragsrecht zurückgehen, inzwischen aber so ausdifferenziert sind, dass sie einer eigenen geschlossenen Darstellung bedürfen:
•Anwaltsvertrag
•Arztvertrag
•Beförderungsvertrag
Die Grundzüge des Arbeitsvertragsrechts sind in die Darstellung des Dienstvertragsrechts integriert.
Der Kommentar wendet sich damit sowohl an den Generalisten wie den Spezialisten, der sich außerhalb seiner Kernkompetenz auch mit Vertragsrecht zu befassen hat.
Aktualisiert: 2021-05-19
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Harmonisierung und Rechtsfortbildung der Judikatur lassen sich durch Rechtsmittel- wie Vorlageverfahren sicherstellen. Der Zugang zum Instanzenzug ist im deutschen Zivilprozeß allerdings durch Justizentlastungsmaßnahmen kontinuierlich erschwert worden. Dadurch sind einzelne Gebiete des Zivilrechts, in denen regelmäßig nur um geringe Werte gestritten wird, von Rechtsfortbildungs- und Harmonisierungsmöglichkeiten faktisch ausgeschlossen; entsprechend heftig divergiert die untergerichtliche Judikatur beispielsweise im Reise- und Verbraucherrecht. Dem könnte durch ein vom Landgericht ausgehendes Vorlageverfahren entgegengewirkt werden, wie es im Wohnraummietrecht in Form des Rechtsentscheids (jetzt: § 541 ZPO) besteht.
Armin Willingmann geht der Frage nach, ob sich der Rechtsentscheid als besonderes Institut des Prozeßrechts bewährt hat und über den bisherigen Anwendungsbereich hinaus ein Instrument zur Erzeugung von Rechtssicherheit sein kann. Dazu wird im ersten Kapitel die historische Entwicklung des Instituts bis hin zu aktuellen Ausweitungsplänen vorgestellt und im zweiten Kapitel seine dogmatische Struktur, insbesondere anhand praktischer Probleme, analysiert. Anschließend zeigt der Autor die - bisweilen mißglückte - Einbettung des Rechtsentscheids in die ZPO auf (Kapitel 3), um sodann im vierten Kapitel parallele Probleme bei strukturell ähnlichen Vorlagemodellen ( Art. 177 EGV, Art. 100 I GG) darzulegen. Abschließend folgt eine Diskussion insbesondere der rechtspolitischen Fragen einer Ausweitung des Vorlagemodells. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß sich der Rechtsentscheid im Wohnraummietrecht bewährt hat und ein modifiziertes Modell sinnvolle Ergänzung der ZPO wäre.
Aktualisiert: 2023-04-15
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