The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
Aktualisiert: 2023-06-30
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The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
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Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
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The European Regulation on Insolvency Proceedings and Germany=s own body of international insolvency law are becoming increasingly important in insolvency practice. The European Regulation on Insolvency Proceedings is shaped largely by the case law of the ECJ and of the national courts. This commentary examines both this case law and the way in which international insolvency law influences the nterpretation of German insolvency law. The commentary addresses the European Regulation on Insolvency
Proceedings, the provisions of art. 102c sections 1 et seqq. of the German Introductory Act to the Insolvency Statute (EGInsO]).
Aktualisiert: 2023-06-30
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-30
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
Mark Zeuner
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
Thomas Jürgen Kamm,
Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
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Im Mittelpunkt des Kommentars steht die kritische Darstellung der Ausformung der materiell- und verfahrensrechtlichen Regelungen des Gesetzes durch die höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei wird namentlich die Entwicklung von Insolvenzplan und Eigenverwaltung vertieft dargestellt. Die neuere Gesetzgebung zum Anfechtungsrecht und zum Konzerninsolvenzrecht ist ein weiterer Schwerpunkt der Kommentierung.
Besonderes Gewicht ist weiter auf die Erläuterung der einschlägigen Vorschriften zu vorläufiger Insolvenzverwaltung, Forderungsanmeldung und -prüfung, gegenseitigen Verträgen und Kreditsicherheiten gelegt. Die dabei entwickelten Lösungsvorschläge vermitteln zwischen den Bedürfnissen der Praxis und der Gesetzessystematik. Der Kommentar wendet sich an alle Insolvenzpraktiker, Insolvenzgerichte, Insolvenzverwalter und Gläubigervertreter, namentlich Bankjuristen und Berater von Lieferanten.
Aktualisiert: 2023-06-30
Autor:
Bahram Aghamiri,
Katrin Amberger,
Hagen Burgenger,
Peter Depré,
Peter Gramsch,
Sabine Hartmann,
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Benjamin Keramati,
Johannes Knop,
Rolf Rattunde,
Hans-Peter Rechel,
Jan Roth,
Valentin Schmid,
Stefan Smid,
Stephan Thiemann,
Silke Wehdeking,
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-06-06
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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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Das Insolvenzrecht gehört zu dem Kernbestand der Regelwerke, die das Vertrauen der Rechtsgenossen in eine Rechtsordnung sichern. Es regelt die Bedingungen allseitiger Haftung eines Schuldners und steckt damit zugleich den Rahmen ab, innerhalb dessen die Gläubiger erwarten können, dass ihre Rechte in einer und durch eine Reorganisation und Sanierung des schuldnerischen Unternehmens gewahrt werden. Die faktische Wirkung des Insolvenzrechts endet nicht an nationalstaatlichen Grenzen. Das Insolvenzverfahren ist nach seinem Anspruch auf universelle Geltung angelegt. In fast allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gilt heute als innerstaatliches Recht ein gemeinsames Recht grenzüberschreitender Insolvenzverfahren. Dieses gemeinsame europäische Recht strahlt auf die innerstaatlichen Reformbemühungen aus – es hat Einfluss auf die Insolvenzgesetzgebung. Die innerstaatlichen Gesetzgebungen werden zudem von UNCITRAL-Modellgesetzgebungen beeinflusst. Die wissenschaftliche Diskussion geht zusehends auf die damit ausgelösten Konvergenzbewegungen ein; die Praxis bedarf rechtsdogmatischer Aufklärung über die komplexer werdenden Regelungen des Insolvenzrechts und der Unterrichtung über die Strukturen und Problemstellungen ausländischer europäischer und außereuropäischer Insolvenzrechte, auch und gerade in ihrer Wechselwirkung mit dem deutschen Recht. Die Schriftenreihe der DZWIR ist ein Forum dieser Diskussionen. Sie wird in loser Folge monographische Untersuchungen zu Grundsatzfragen des deutschen, europäischen und internationalen Insolvenzrechts veröffentlichen. Damit leistet diese Schriftenreihe einen Beitrag ebenso zur rechtsdogmatischen Klärung von Streitfragen wie nicht minder zur Unterstützung der europäischen Integration der nationalstaatlichen Insolvenzrechte.
Aktualisiert: 2023-05-29
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" - "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-25
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Zum Werk
Am 5. Dezember 2021 vollendet Prof. Dr. Stefan Smid sein 65. Lebensjahr. Aus diesem Anlass wird ihm diese Festschrift gewidmet. Mit ihr wollen ihn die Autoren und Herausgeber gemeinsam mit dem Verlag ehren.
Der Jubilar hat in den zurückliegenden Jahrzehnten durch seine herausragende fachliche und menschliche Kompetenz nicht nur eine hohe Anerkennung, sondern auch eine außerordentliche Wertschätzung erworben.
Seine Schwerpunkte sind die Verbindungen von materiellem Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht, insbesondere das Insolvenzrecht, das Recht der freiwilligen Gerichtsbarkeit und das Recht der Kreditsicherheiten mit sachenrechtlichen- und verfahrensrechtlichen Bezügen sowie das internationale Insolvenzrecht. In jüngster Zeit sind Arbeiten zum Restrukturierungsrecht hinzugetreten.
Zu den Forschungsinteressen gehört die Philosophie des Rechts.
Zielgruppe
Für alle interessierten Leserinnen und Leser aus Anwaltschaft, Gerichtsbarkeit und Lehre.
Aktualisiert: 2023-04-13
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
Aktualisiert: 2023-05-05
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"50 Millionen für Kaufhaus-Insolvenzverwalter!" & "Fünf Millionen Euro für zehnwöchige Tätigkeit!": Die Höhe der Vergütung des Insolvenzverwalters hat auch abseits der spektakulären Fälle erheblich an Bedeutung gewonnen.
Mit der Aufhebung oder Einstellung des Insolvenzverfahrens endet die Tätigkeit des Insolvenzverwalters, der im Rahmen der Verfahrenskosten seine Vergütung nach Maßgabe der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) geltend macht. Die Vergütung wird nach Regelsätzen gewährt, die sich nach dem Wert der Insolvenzmasse zur Zeit der Beendigung des Insolvenzverfahrens berechnen.
Der neue Kommentar erläutert die InsVV praxisorientiert unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Literatur.
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