Aarhus-Konvention von Diezig,  Stefan, Epiney,  Astrid, Pirker,  Benedikt, Reitemeyer,  Stefan

Aarhus-Konvention

Handkommentar

Die Aarhus-Konvention enthält Vorgaben über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Die Konvention stellt ein besonders wichtiges UNECE-Übereinkommen dar und wurde sowohl von der EU als auch den EU-Mitgliedstaaten und einigen weiteren Staaten, darunter auch der Schweiz, ratifiziert. Sie ist von allen nationalen Behörden und Gerichten zu beachten. Die Überprüfung der Einhaltung der Vorgaben der Aarhus-Konvention im Kontext des Umweltvölkerrechts erfolgt durch ein sog. Compliance Committee, das nicht verbindliche Stellungnahmen bzw. Empfehlungen abgeben kann und bereits eine beachtliche Aktivität entfaltet hat. Daneben kommt insbesondere der Rechtsprechung des EuGH für die Auslegung der Konvention eine große Bedeutung zu.

Der neue Handkommentar behandelt alle für die praktische Auslegung der Regelungen relevanten Teile. Als erste umfassende Kommentierung überhaupt analysiert sie im Einzelnen die rechtliche Tragweite der Vorgaben der Konvention, wobei insbesondere Wert auf den Einbezug der Praxis des Compliance Committee und der Rechtsprechung des EuGH gelegt wird.
Schwerpunkte liegen auf den Themen
Zugang zu Umweltinformationen,
Beteiligung der Öffentlichkeit an bestimmten Entscheidungsverfahren,
gerichtlicher Zugang sowohl von Einzelnen als auch von Verbänden.
Die Erörterung erfolgt Artikel für Artikel, wobei auch die Entstehungsgeschichte und die Einbettung der Konvention in das (Umwelt-) Völkerrecht berücksichtigt werden. So können die für die Auslegung der Konvention maßgeblichen Grundsätze entwickelt und die durch die Vertragsparteien zu beachtenden Vorgaben – die dann bei der Auslegung und Anwendung derjenigen Bestimmungen des nationalen Rechts, die die Konvention umsetzen sollen, heranzuziehen sind – herausgearbeitet und präzisiert werden.

Zu den Verfassern:
Prof. Astrid Epiney ist Inhaberin des Lehrstuhls für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und geschäftsführende Direktorin des Instituts für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Diezig ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Geschäftsprüfungskommission der Parlamentsdienste der Schweizer Bundesversammlung tätig.
PD Dr. Benedikt Pirker ist Lehr- und Forschungsrat am Lehrstuhl für Europarecht, Völkerrecht und öffentliches Recht und am Institut für Europarecht an der Universität Freiburg i. Üe.
Stefan Reitemeyer ist ehemaliger wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Europarecht und gegenwärtig am Amtsgericht Mannheim als Richter tätig.

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Die Publikation Aarhus-Konvention - Handkommentar von , , , ist bei Helbing & Lichtenhahn, HLV, MANZ Verlag Wien, MVW, Nomos erschienen. Die Publikation ist mit folgenden Schlagwörtern verschlagwortet: Aarhus-Konvention, Compliance Committee, Umweltschutz, Umweltvölkerrecht, Völkerrechtsvertrag, Zugang zu Umweltinformationen. Weitere Bücher, Themenseiten, Autoren und Verlage finden Sie hier: https://buch-findr.de/sitemap_index.xml . Auf Buch FindR finden Sie eine umfassendsten Bücher und Publikationlisten im Internet. Sie können die Bücher und Publikationen direkt bestellen. Ferner bieten wir ein umfassendes Verzeichnis aller Verlagsanschriften inkl. Email und Telefonnummer und Adressen. Die Publikation kostet in Deutschland 84 EUR und in Österreich 86.4 EUR Für Informationen zum Angebot von Buch FindR nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!