Akkreditierung und Zertifizierung im Produktsicherheitsrecht
Zur Entwicklung einer neuen Europäischen Verwaltungsstruktur
Hans C. Röhl
Im Herzstück des europäischen Vereinigungsprozesses, der Warenverkehrsfreiheit, hat die EU auf der Basis der „Neuen Konzeption“ und des „Globalen Konzepts“ mit dem System der Akkreditierung und Zertifizierung eine europäische Verwaltungsstruktur geschaffen. Deren tragendes Element bilden Private, die als Benannte Stellen im Wege der Zertifizierung über die Marktzulassung von Produkten entscheiden. Die mitgliedsstaatlichen Verwaltungen bilden nur noch einen rechtsstaatlichen Ankerpunkt. Akkreditierung und Zertifizierung werden als neue Institute des europäischen Verwaltungsrechts in der deutschen Rechtsordnung beschrieben und anhand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Grundsätze analysiert. Das neue europäische Produktzulassungsrecht liefert damit einen weiteren Baustein für ein europäisches Verwaltungsrecht.