Allgemeine Lehren des IPR in kollisionsrechtlichen Staatsverträgen.
Eckart Gottschalk
Durch die Internationalisierung der Lebensverhältnisse hat die Bedeutung des Internationalen Privatrechts enorm zugenommen. Häufiger als man denkt stellt sich die Frage, welchen Staates Privatrecht anzuwenden ist. Eine Antwort darauf liefern in vielen Rechtsgebieten eher staatsvertragliche als nationale Kollisionsnormen. Der Gebrauch staatsvertraglicher Kollisionsnormen steht daher heute im Mittelpunkt der Rechtsanwendung; dort begegnen uns fast alle allgemeinen Probleme des IPR.
Der Autor behandelt umfassend vier Grundbegriffe der allgemeinen Lehren in kollisionsrechtlichen Staatsverträgen: Rück- und Weiterverweisung (Renvoi), Verweisung bei Rechtsspaltung, Verhältnis von Einzel- und Gesamtstatut und ordre public. Zahlreiche Beispiele aus verschiedenen Rechtsordnungen veranschaulichen dem Leser die praktische Dimension der allgemeinen Lehren und ihr Verhältnis zum autonomen Kollisionsrecht. Das Buch ist damit auch für den Rechtsanwalt oder Richter lesenswert.
Der Verfasser beleuchtet die vier Grundbegriffe vor dem Hintergrund der deutschen und ausländischen Lösungen zu dieser Thematik. Vergleichend herangezogen werden das französische, italienische, englische, österreichische und schweizerische Kollisionsrecht. Gleichzeitig werden Vor- und Nachteile der staatsvertraglichen Regelungen diskutiert und Reformüberlegungen für das Deutsche IPR angestellt.