Allgemeine und spezielle Regelung der Forderungsabtretung im deutschen und italienischen Recht.
Laura Battafarano
Ziel und Aufgabe dieser Arbeit ist eine rechtsvergleichende Untersuchung sowohl der allgemeinen Regeln des italienischen Codice Civile mit derjenigen des deutschen BGB sowie der jeweiligen speziellen Regelungen zur Abtretung von Unternehmensforderungen (L. Nr. 52/1991 und § 354a HGB) durchzuführen. Aus diesem Vergleich hat sich deutlich ergeben, dass in beiden Ländern versucht wird der Dreierkonstellation der Forderungsabtretung gerecht zu werden und den direkt und indirekt involvierten Parteien, speziell aber dem Schuldner, größtmöglichen Schutz zu gewähren, ohne die Umlauffähigkeit der Forderungen zu beeinträchtigen, wobei das BGB stärker den Schuldnerschutz und der Codice Civile stärker die Umlauffähigkeit betont. Obwohl die Regelungen der beiden Länder auf zwei verschiedenen Grundprinzipien (dem Konsensual- und dem Abstraktionsprinzip) basieren, zeichnen sich jedoch in der Rechtsentwicklung und in der Rechtspraxis ähnliche Tendenzen ab, nicht zuletzt bedingt durch den sich ausweitenden internationalen Gebrauch der Forderungsabtretung als Kreditsicherheit.