Amerikanische Drug Treatment Courts
Ein Vergleich mit deutschen Regelungen zum Umgang mit betäubungsmittelabhängigen Straftätern
Angelina Leder
Seitdem 1989 der erste Drug Treatment Court in Miami seine Türen geöffnet hat, haben sich Drug Treatment Courts nahezu flächendeckend über die Vereinigten Staaten von Amerika verbreitet und wurden auch international adaptiert. In Deutschland ist das Phänomen in der kriminologischen wie strafrechtlichen Literatur hingegen weitestgehend unbekannt geblieben.
Drug Treatment Courts ermöglichen betäubungsmittelabhängigen Straftätern alternativ zum traditionellen Strafverfahren die Teilnahme an einer justiziell überwachten Therapie. Während diese Justizprogramme, die als Unterfall der Problem-Solving-Courts gelten, von Praktikern entwickelt wurden, bietet die Theorie der Therapeutischen Jurisprudenz ein wissenschaftliches Fundament.
Die Arbeitet betrachtet und untersucht die U.S.-amerikanischen Drug Treatment Courts umfassend und diskutiert das Konzept als Alternative beziehungsweise Ergänzung zu deutschen Regelungen zum Umgang mit betäubungsmittelabhängigen Straftätern.