Amtsunfähigkeit von GmbH-Geschäftsführern gemäß § 6 Abs. 2 GmbHG.
Benjamin Heßeler
Der Geschäftsführer einer GmbH soll Gewähr für einen seriösen und ordnungsgemäßen Betrieb der Gesellschaft bieten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in § 6 Abs. 2 GmbHG Amtsunfähigkeitsgründe festgelegt, um unzuverlässige oder kriminelle Personen von der Geschäftsleitung auszuschließen.
Benjamin Heßeler untersucht und bewertet vor diesem Hintergrund die gesetzlichen Amtsunfähigkeitsgründe, die Rechtsfolgen eines Verstoßes sowie die Durchsetzungsmechanismen. Die Änderungen durch das MoMiG (Erweiterung der Amtsunfähigkeitsgründe, Einführung einer Haftungsnorm für Gesellschafter bei Gewährenlassen eines inhabilen Geschäftsführers, Erstreckung der Amtsunfähigkeitsgründe auf Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften) werden kritisch analysiert.
Zudem entwickelt Benjamin Heßeler auf der Grundlage des akzessorischen Systems von § 6 Abs. 2 GmbHG eigene Vorschläge für einen ausgewogenen Schutz vor unzuverlässigen oder kriminellen Geschäftsführern.