Angriffe auf Computernetzwerke.
›Ius ad bellum‹ und ›ius in bello‹.
Falko Dittmar
Falko Dittmar untersucht Angriffe auf Computernetzwerke, deren Ziel darin besteht, die in Computern enthaltenen Informationen mit Hilfe von virtuellen Befehlen zu entdecken, zu übermitteln, zu verändern oder zu vernichten. Zunächst setzt sich der Autor im Rahmen des ius ad bellum damit auseinander, welche Angriffe auf eine Anwendung von Gewalt hinauslaufen und gegen welche Angriffe ein Staat sein Recht zur Selbstverteidigung in Anspruch nehmen darf. Anschließend untersucht der Verfasser im Rahmen des ius in bello, gegen welche Systeme die Konfliktparteien Angriffe richten dürfen, welchen Schutz die Zivilbevölkerung vor Angriffen genießt und welche Rechte und Pflichten die Konfliktparteien gegenüber neutralen Staaten zu beachten haben. Dittmar geht auf die Schwierigkeiten ein, die diesbezüglich für das seinem Wesen nach statische Völkerrecht entstehen und zeigt, daß das Völkerrecht einer Auslegung zugänglich ist, die Angriffen auf Computernetzwerke gerecht wird.