Anlegerschutz in der GmbH & Co. KGaA
Richard Friedrich
Der Bundesgerichtshof hat durch seinen Beschluss vom 24. Februar 1997 (BGHZ 134, 392) die GmbH & Co. KGaA als weitere börsenfähige Rechtsform anerkannt. Gegen eine verstärkte Verwendung dieser Gesellschaftsform spricht insbesondere die verbreitete Behauptung, wonach die GmbH & Co. KGaA ein undurchsichtiges Rechtsgebilde sei, in dem die in der AG konkretisierte aktienrechtliche Gewaltenteilung in einem erheblichen Maße aufgeweicht werde. Dies macht es erforderlich, das anwendbare Recht zu bestimmen sowie die Instrumente der Einschränkung der bestehenden Gestaltungsfreiheit und deren praktischen Anwendungsbereich herauszuarbeiten. Die Arbeit nimmt eine systematische und anhand praktischer Fragestellungen erfolgende Bestimmung und Bewertung von Umfang und Grenzen des gesellschaftsrechtlichen Anlegerschutzes in der börsennotierten GmbH & Co. KGaA vor.