Anspruch des gesetzlich Versicherten auf Leistungen der plastischen Chirurgie
Frank Mueller
Gegenstand und Ziel der Studie ist die Untersuchung der Frage, wann eine Krankheit im Sinne des SGB V vorliegt und daher eine plastische Operation indiziert ist, so dass der gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf Leistungen der plastischen Chirurgie hat bzw. haben sollte. So herrscht bei den Patienten nicht selten Unsicherheit darüber, wann ein Anspruch auf Leistungen der plastischen Chirurgie in der GKV tatsächlich besteht. Hier muss Klarheit geschaffen werden, wann ein Anspruch von den gesetzlichen Krankenkassen angenommen wird bzw. letztlich die Klage Aussicht auf Erfolg hat. Begonnen wird mit der Darlegung der geschichtlichen Entwicklung des Strebens nach Schönheit und einer näheren Betrachtung der plastischen Chirurgie. Im Anschluss werden die Einflussfaktoren auf die medizinischen Notwendigkeiten und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Leistungen der GKV dargelegt. Auf dieser Grundlage aufbauend wird aufgezeigt, wann der Anspruch des gesetzlich Versicherten auf Leistungen der plastischen Chirurgie in rechtlicher und ethischer Hinsicht besteht und es wird sich mit verschiedenen Fallgruppen auseinandergesetzt. Unter rechtlicher, rechtspolitischer und medizinischer Hinsicht wird betrachtet, wann ein solcher Anspruch auf Leistungen der plastischen Chirurgie besteht oder bestehen sollte. Als Exkurs wird abschließend auf die Problematik des Behandlungsanspruchs bei den krankhaften Folgen medizinisch nicht indizierter Schönheitsoperationen eingegangen.