Ansprüche geschädigter Kapitalanleger und betroffener Gesellschaften bei rechtswidriger Untersagung der Geschäftstätigkeit von Beteiligungsmodellen durch die Kapitalmarktaufsicht
Sven Tintemann
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (kurz BaFin) ist als Aufsichtsbehörde für die Untersagung von Geschäften zuständig, die ohne entsprechende Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz betrieben werden. In den Jahren 2004 und 2005 untersagte die BaFin mehreren Unternehmen die Geschäftstätigkeit. Die Studie zeigt, dass es den Untersagungsverfügungen an einer Rechtsgrundlage fehlte und klärt die Frage, ob betroffene Anleger der untersagten Beteiligungsmodelle oder die Anlagegesellschaften selbst einen Anspruch aus Amtshaftung geltend machen können. Weitere Schlagworte: Bankrecht, Amtshaftungsrecht, Gesellschaftsrecht, Rechtswissenschaft