Arbeitnehmerüberlassung
Anke Freckmann
Am 29. April 2011 sind wesentliche Bestimmungen des GeSetzes zur Änderung der Arbeitnehmerüberlassung in Kraft getreten. Die Neufassung des AÜG macht Schluss mit der Differenzierung zwischen gewerblicher und nicht-gewerblicher Arbeitnehmerüberlassung. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich nunmehr auf alle wirtschaftlichen Tätigkeiten. Weiter ist auch die privilegierte konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung ersatzlos gefallen. Die Neuauflage dieses Mustervertrages hilft dabei, Arbeitsverträge im Hinblick auf die neue GeSetzeslage und die inzwischen dazu vorliegende Rechtsprechung zu überprüfen und ggf. anzupassen.
Es werden vier Vertragsmuster zur Verfügung gestellt: ein Leiharbeitsvertrag zwischen Verleiher und Arbeitnehmer mit/ohne Bezugnahme auf einen Tarifvertrag sowie ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag zwischen Verleiher und Entleiher mit/ohne Bezugnahme auf die AGB. Damit richtet sich das Buch sowohl an Firmen, die als „Verleiher“ als auch an die, die als „Entleiher“ agieren.