Arbeitsrechtliche Kernfragen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements in der betrieblichen Praxis
Sandra Wullenkord
Die Gesundheit der Arbeitnehmer wird mehr und mehr als wirtschaftlicher Faktor für den Arbeitgeber wahrgenommen. Dabei ist allmählich auch der Präventionsgedanke in den Vordergrund getreten. Der Gesetzgeber hat betriebliche Präventionsverfahren geschaffen und im Laufe der Zeit ausgebaut. Hieraus ist auch das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), geregelt in § 84 Abs. 2 SGB IX, hervorgegangen. Die betriebliche Praxis zeigt jedoch, dass die praktische Durchführung des BEM angesichts der weitgehend unbestimmten gesetzlichen Regelung viele rechtstheoretische und auch -praktische Fragen aufwirft, die größtenteils noch nicht abschließend durch Literatur und Rechtsprechung geklärt werden konnten. Hieraus entstehen Chancen aber auch Unsicherheiten im Hinblick auf die konkrete Ausgestaltung des BEM.
Die Arbeit untersucht die Probleme und Umsetzungsmöglichkeiten, die sich bei der betrieblichen Rechtsanwendung des § 84 Abs. 2 SGB IX ergeben.