Arbeitsschutz und Normung im Europäischen Gemeinschaftsrecht
Christian Lamarche
Die europäische Rechtsetzungsmethode der sog. Neuen Konzeption („New Approach“), die den Bezug auf Europäische Normen zum Gegenstand hat, wird seit nunmehr über zwanzig Jahren angewandt. Sie hat sich als erfolgreiches Konzept zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse und zur Vermeidung ökonomischer Nachteile in Europa erwiesen. Deshalb liegt der Gedanke nahe, das Rechtsetzungsmodell auf weitere geeignete Politikbereiche auszudehnen. Bislang wird der New Approach überwiegend zur Regulierung von Produkten eingesetzt. Im Hinblick auf die Produktnormung wird die Einbeziehung von Arbeitsschutzanforderungen inzwischen allseits für erforderlich gehalten. Lediglich deren praktische Umsetzung ist noch problematisch. In vielen Mitgliedstaaten der EG machen Dienstleistungen aber bereits jetzt über die Hälfte des Bruttoinlandsprodukts aus. Deshalb wird die Normung von Dienstleistungen als Herausforderung für die Zukunft angesehen. Die Bedeutung des Arbeitsschutzes in Dienstleistungsnormen ergibt sich daraus, dass auch Dienstleister verpflichtet sind, bestehende Arbeitsschutzanforderungen einzuhalten. Zudem kann die Erfüllung von Arbeitsschutzanforderungen ein Qualitätskriterium für Dienstleistungen sein. Der Autor widmet sich der Frage, ob harmonisierte Europäische Normen Arbeitsschutzanforderungen enthalten dürfen, die nicht die Produktbeschaffenheit regeln, sondern die Tätigkeit der Beschäftigten, also den vom Arbeitgeber festgelegten Betrieb. Zunächst werden die rechtlichen und rechtspolitischen Gründe für eine Ausdehnung der Neuen Konzeption auf den Bereich des betriebsbezogenen Arbeitsschutzes untersucht. Im Anschluss wird analysiert, inwieweit eine Anpassung des geltenden Rechts und der bestehenden Normen erforderlich wäre. Dabei erfolgt eine Auseinandersetzung mit dem einschlägigen europäischen Primär- und Sekundärrecht ebenso wie mit der europäischen Normung. Abschliessend wird auf den „Gemeinsamen Deutschen Standpunkt“ eingegangen sowie auf die Auswirkungen der europäischen Rechtsetzungsmethode auf die Rechtsvorschriften und die technische Regelsetzung der Mitgliedstaaten.