Arbeitsstätten – Einzelbezug
Arbeitsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften Ergänzbarer Kommentar nebst Vorschriften, Texten und Arbeitshilfen
Matthias Nöthlichs, Thomas Wilrich
Die Arbeitsstättenverordnung dient der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten beim Einrichten und Betrieben von Arbeitsstätten. Sie gilt für alle Arbeitsstätten in Industrie, Handwerk und Handel und gehört zu den zentralen Arbeitsschutzvorschriften. „Arbeitsstätten“ unterstützt beim Bereitstellen z. B. von allgemeinen Arbeitsräumen, Sanitärräumen, Unterkünften oder Erste-Hilfe-Räumen. Es erläutert, wie eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen ist, welche Verkehrswege zu benutzen sind und regelt Wesentliches zu den Arbeitsbedingungen. Einerseits haben die Betriebe Spielraum bei der Gestaltung der Arbeitswelt, andererseits müssen weiterreichende Vorschriften und sogar Gerichtsurteile, Normen und Vereinbarungen mit Sozialpartnern berücksichtigt werden. Hier bietet „Arbeitsstätten“ konkrete Hilfestellung. Mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), berufsgenossenschaftlichen und DGUV Vorschriften sowie deren Erläuterungen.