Arbeitsstättenverordnung
mit Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und weiteren Rechtsvorschriften. Loseblattausgabe
Kurt Kreizberg
Nach § 8 Abs. 2 der Arbeitsstättenverordnung gibt das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung Arbeitsstätten-Regeln (ASR) bekannt. Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten enthalten die wichtigsten allgemein anerkannten sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln und gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnisse.
Die ASR werden in zwangloser Folge herausgegeben.
Seit Januar 2016 werden die aktuellen Technischen Regeln für Arbeitsstätten in anschaulicher Weise kommentiert und so auch für Laien verständlich.