Argumenta Iuventiana – Argumenta Salviana.
Entscheidungsbegründungen bei Celsus und Julian.
Jan Dirk Harke
Einzelne Falllösungen oder Argumentationen, und seien sie noch so markant, vermitteln kein zuverlässiges Bild von der Methode eines römischen Juristen. Dieses entsteht vielmehr erst durch die Gesamtschau seiner Entscheidungsbegründungen, in denen der Jurist selbst Rechenschaft über die von ihm gewählte Art der Rechtsfindung ablegt. Sie gleichsam statistisch auszuwerten ist das Ziel der vorliegenden Arbeit.
Während der erste Teil eine kurze Neufassung einer älteren Untersuchung zur Methode des Celsus ist, geht es im zweiten Teil um die Entscheidungsbegründungen Julians, des anderen großen Hochklassikers, dessen Eigenart gerade durch die Gegenüberstellung mit Celsus erhellt und wiederum den Charakter auch dieses Juristen beleuchtet. Das zur Einteilung der Argumentation jeweils verwendete Schema beruht auf der Unterscheidung zwischen systemimmanenter Rechtsfindung durch Fallanknüpfung oder Deduktion und systemüberschreitender Rechtsfindung durch Wertung, ferner auf der Differenzierung zwischen unvermittelter Fallentscheidung durch den direkten Schluss aus einem Vergleichsfall oder einer Norm und der vermittelten Falllösung durch die Fortbildung einer Norm, die vom Gesetzgeber, der Rechtswissenschaft oder dem Urheber eines Rechtsgeschäfts gesetzt ist.