Armutsfestigkeit sozialer Sicherung
Bundestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes e.V. 12./13. Oktober 2006 in Lübeck
Eberhard Eichenhofer
Das soziale Sicherungssystem muss fortentwickelt und an die veränderten Rahmenbedingungen angeglichen werden. Eine Anpassung an ein vermindertes Niveau fällt wegen der Gewöhnung an Wohlstandszuwächse schwer. Die Analyse von Armut in Deutschland darf aber nicht auf die monetäre Lage des betroffenen Teils begrenzt werden. Nicht zu vernachlässigen sind die Folgen von Bildungsarmut.
Bei der Jahrestagung des Deutschen Sozialrechtsverbandes stand die Frage nach der „Armutsfestigkeit sozialer Sicherung“ im Mittelpunkt. Dabei ging es nicht um die Ausweitung materieller Rechte im Bereich der sozialen Sicherung. Vielmehr wurde diskutiert, welcher Standard als Existenzminimum unverzichtbar ist.
Dieser Tagungsband enthält die Vorträge der Jahrestagung, die sich mit unterschiedlichen Aspekten und Sichtweisen mit dem Thema befassen.
Aus dem Inhalt:
– Armut in Deutschland, Dr. Hans-Jürgen Marcus, Diözesan-Caritasdirektor, Hildesheim
– Das Altersarmutsrisiko von älteren Beziehern des Arbeitslosengelds II: Risikogruppen und Effekte des SGB II auf die Alterssicherung, Dr. Christina Wübekke, Andreas Hirseland, Susanne Koch, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
– Sicherung des Existenzminimums bei Pflegebedürftigkeit, Prof. Dr. Gerhard Igl, Christian-Albrechts-Universität, Kiel
– Die Armutsfestigkeit der Gesetzlichen Rentenversicherung aus verfassungsrechtlicher Sicht, Prof. Dr. Wolfgang Meyer, Vors. Richter am BSG, Kassel
– Armut und Gesundheit, Prof. Dr. Ingwer Ebsen, Johann-Wolfgang-Goethe-Universität, Frankfurt am Main