Das neue Aktienrecht
nach ARUG II und Corona-Gesetzgebung
Thomas Heidel, Heribert Hirte
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie
ist schon vor einigen Monaten eine grundlegende gesellschaftsrechtliche Reform in Kraft getreten. Ganz aktuell schafft darüber hinaus das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie für Aktiengesellschaften kurzfristig Möglichkeiten, die Corona-Krise organisatorisch zu bewältigen, greift aber auch tief in das aktienrechtliche Gefüge ein.
Zur rechten Zeit:
Der neue Handkommentar
alles für die Rechtspraxis zum ARUG II und die Corona-Gesetzgebung
systematische Übersichtskommentierung der 2. Aktionärsrechterichtlinie – Richtlinie (EU) 2017/828 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2007/36/EG im Hinblick auf die Förderung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre
das ARUG II im parlamentarischen Prozess
klassische Kommentierung der durch das ARUG II neu eingefügten Paragrafen und der modifizierten bisherigen Regelungen
klassische Kommentierung der Corona-Gesetzgebung zur Aktiengesellschaft
Die Schwerpunkte des ARUG II
neues Vergütungssystem für Vorstände („say on pay“)
neue Informationsansprüche („know-your-shareholder“) für Aktionäre
erhöhte Transparenzanforderungen für institutionelle Anleger und Vermögensverwalter („comply or explain“)
grundlegende Neuregelung der Geschäfte mit nahestehenden Personen („related-party-transactions“) durch Zustimmung des Aufsichtsrats und Veröffentlichungspflicht
Die Schwerpunkte der Corona-Gesetzgebung
virtuelle Hauptversammlungen ohne Aktionärspräsenz
Änderungen beim Rechtsschutz
Abschlagszahlungen auf den Bilanzgewinn auch ohne Satzungsregelung und weitere Modifikationen, die Aktiengesellschaften, ihre Aktionäre und Berater jetzt kennen und gestalten müssen.
Die Autoren
Dr. Moritz Beneke, Rechtsanwalt | Dr. Thomas Heidel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und für Handels- und Gesellschaftsrecht | Prof. Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), Universität Hamburg | Dr. Torben Illner, Rechtsanwalt | Bernadette Kell, Regierungsrätin im BMJV | Dr. Helmut Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht | Dr. Klaus von der Linden, Rechtsanwalt | Dr. Daniel Lochner, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels und Gesellschaftsrecht | Prof. Dr. Sebastian Mock, LL.M. (NYU), Attorney-at-Law (New York), Wirtschaftsuniversität Wien | Dr. Martin Müller, Vorsitzender Richter am Landgericht | Dr. Matthias Schatz, LL.M. (Harvard), Attorney-at-Law (New York), Rechtsanwalt | Dr. Uwe Schmidt, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht | Dr. Sebastian Schödel, Rechtsanwalt | Prof. Dr. Christoph Terbrack, Notar, Honorarprofessor der RWTH Aachen