Asset Stripping durch Finanzinvestoren
Eine rechtswissenschaftliche Untersuchung der Verhinderung opportunistischen Gesellschafterverhaltens durch die Art. 26-30 AIFMD
Till J. Trouvain
Spätestens seit der „Heuschreckendebatte“ im Jahr 2006 gerät die Private Equity- und Hedgefonds-Branche regelmäßig ins Kreuzfeuer von Kritikern. Im Fokus steht dabei immer wieder der Vorwurf des „Asset Stripping“, d.h. dass wichtige Vermögenswerte aus der Zielgesellschaft herausgenommen und damit die Überlebensfähigkeit der Zielgesellschaft – und somit die Interessen der Gläubiger, Mitgesellschafter und Arbeitnehmer – beeinträchtigt werden (z.B. durch die Ausschüttung von Superdividenden, den Abschluss von überhöhten Beraterverträgen oder die Erhöhung der Verschuldungslast). Im Jahr 2011 wurde durch die Art. 26-30 Alternative Investment Fund Managers Directive (AIFMD) das „Sonderübernahmerecht“ eingeführt. Dieses soll ein solches opportunistisches Verhalten von Finanzinvestoren durch bestimmte Transparenzpflichten und einen zeitlich begrenzten Kapitalschutz eindämmen. Till J. Trouvain untersucht die Auslegung und Reichweite dieser Regelungen und setzt sich kritisch mit der investmentsektorspezifischen Anknüpfung auseinander.