Aufbewahrungspflichten und -fristen nach Handels- und Steuerrecht
Aufbewahrungsformen, -formate und -orte – Dokumente, Dateien und Daten – Dokumentation – GoBD
Aufbewahrungspflichtige haben bei der Bestimmung ihrer Aufbewahrungsverpflichtungen nach Handels- und Steuerrecht eine Vielzahl von Kriterien zu beachten. Unzulänglichkeiten bei der Erfüllung können zu empfindlichen Konsequenzen führen. Besondere Achtsamkeit erfordern die GoBD, die neuen Grundsätze der Finanzverwaltung „zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“.
Als Wegweiser für mehr Sicherheit bei Aufbewahrungsentscheidungen empfiehlt sich der bewährte Leitfaden der AWV, der mittlerweile als Standardwerk zu den steuerlichen und handelsrechtlichen Aufbewahrungspflichten gilt.
Die völlig neu bearbeitete und erweiterte 9. Auflage beantwortet,
– wer nach Handels- und Steuerrecht aufbewahrungspflichtig ist,
– was aktuell aufzubewahren ist,
– in welcher Form aufbewahrt werden darf,
– wie lange aufbewahrt werden muss und
– wo aufzubewahren ist.
Von Abgabenbescheid bis Zustellungsquittung: Herzstück ist das tabellarische Verzeichnis mit über 1.200 Dokumenttypen – für zielgerichtete Recherchen jeweils maßgeblicher Pflichten und ihrer Rechtsgrundlagen. Als neuer Service zur schnellen Zuordnung sind für jede der Positionen jetzt auch relevante Unternehmens- bzw. Organisationsbereiche angegeben.