Ausgleich struktureller Garantiedefizite im Strafbefehlsverfahren
Eine Analyse der zürcherischen, schweizerischen und deutschen Regelungen, unter besonderer Berücksichtigung der Geständnisfunktion
Doris Hutzler
In der Schweiz basieren rund 90% der Verurteilungen auf einem Strafbefehl – Tendenz steigend. In Deutschland halten sich Strafbefehl und Strafurteil die Waage. Ungeachtet dieser großen praktischen Bedeutung wird das Strafbefehlsverfahren in Wissenschaft und Alltag kaum thematisiert.
In der Arbeit wird das effizienzorientierte Strafbefehlsverfahren auf Abweichungen von den Minimalgarantien des jeweiligen Normalverfahrens untersucht. Grundlage hierfür bietet eine Gegenüberstellung der zürcherischen, schweizerischen und deutschen Regelungen. Nach einer systematischen Einordnung werden zunächst die negativen Abweichungen und in einem zweiten Schritt die besonderen Vorteile und Sicherungen auf ihren Effekt auf das Verfahren untersucht. Der vierte Teil der Arbeit ist einer Funktionsanalyse des Geständnisses gewidmet.
Während die dogmatische Aufarbeitung in erster Linie wissenschaftlichen Mehrwert bietet, schließt die Auseinandersetzung mit den einzelnen Verfahrenselementen – insbesondere hinsichtlich der am 1. Januar 2011 in Kraft tretenden schweizerischen Strafprozessordnung – für Praktiker bestehende Lücken. Schließlich stellt der Lösungsansatz in Form einer modifizierten Geständnisvoraussetzung für künftige gesetzgeberische Maßnahmen ein Argumentationsinstrument zur Verfügung.