Ausländische Agrarinvestitionen.
"Land-Grabbing" im Spannungsfeld zwischen Menschenrechtsschutz und Investitionsschutzrecht.
Anna Opel
Im Zuge des zuletzt erheblich gestiegenen Interesses an landwirtschaftlichen Nutzflächen sichern sich ausländische Investoren immer häufiger überdurchschnittlich große Agrarflächen in Entwicklungsländern, um dort Nahrungsmittel oder Energiepflanzen für den Export anzubauen. Die Arbeit nimmt diese Entwicklung zum Anlass, sich mit der Vereinbarkeit von Agrarinvestitionen mit Menschenrechten unter besonderer Würdigung des Investitionsschutzrechtes auseinanderzusetzen.
Fest steht, dass es zur Sicherstellung verantwortungsvoller Agrarinvestition entsprechender Reformen in den jeweiligen Entwicklungsländern bedarf. Mit dem rasant wachsenden Netz bi- und multilateraler Investitionsschutzverträge geht jedoch die Gefahr einer Beschränkung der innerstaatlichen Regelungsfreiheit einher, wodurch nicht zuletzt auch die erforderlichen Regelungsmaßnahmen und Reformbemühungen unterlaufen zu werden drohen.