Balkonkraftwerke im Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Die erweiterte Nutzung der Mietsache aufgrund der Installation einer mietereigenen Stromquelle
Carsten Brückner
Die Energiewende nimmt Fahrt auf, und es wachsen die Anstrengungen, möglichst schnell und umfassend den Umstieg auf erneuerbare Energien zu vollziehen. Jedes noch so geringe Engagement kann einen Beitrag leisten und Menschen an der Entwicklung teilhaben lassen. Dazu gehören steckerfertige Photovoltaikanlagen – sogenannte Balkonkraftwerke – zur begrenzten Energieproduktion und Versorgung kleinster Einheiten.
Nicht nur Eigentümer sondern zunehmend auch Mieter wollen ein eigenes Kraftwerk nutzen. Mit der Verwendung einer solchen Anlage wird jedoch nachhaltig in das bestehende Mietvertragsverhältnis eingegriffen. Die damit verbundenen Änderungen darf der Mieter nicht ohne vorherige Zustimmung des Vermieters vornehmen. Ob der Mieter derzeit überhaupt einen Anspruch auf Erlaubniserteilung hat und welche Abwägungskriterien hierbei gelten, ist umstritten. Um im Mietrecht und im Wohnungseigentumsrecht Klarheit zu schaffen, will die Politik in Kürze gesetzliche Änderungen beschließen. Dadurch wird aber nur ein Rahmen geschaffen, in dessen Grenzen die weitere Abwägung widerstreitender Interessen stattfindet.
Bereits jetzt sind Rechte und Pflichten im betreffenden Mietverhältnis zu beachten – sowie die Auswirkungen auf andere Mieter oder Miteigentümer, die Immobilie selbst und benachbarte Grundstücke. Deshalb muss der Vermieter auf seine umfassende Absicherung im Fall von Schäden, späterem Rückbau oder Beendigung des Mietverhältnisses dringen.
Dieses Buch bietet einen sicheren Leitfaden für den Eigentümer, Vermieter, Verwalter und Berater, weist auf Fallstricke im rechtlichen Umgang hin und unterbreitet Lösungen wie zum Beispiel das Muster für eine Gestattungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter.
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Der Autor Dr. Carsten Brückner ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Er ist unter anderem Vorsitzender von Haus & Grund Berlin sowie Mitglied im Vorstand von Haus & Grund Deutschland.
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