Bauvertragsrecht
Kommentar zu den Grundzügen des gesetzlichen Bauvertragsrechts (§§ 631-650v BGB) unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs
Stefan Bruinier, Andreas Jurgeleit, Rolf Kniffka, Florian Krause-Allenstein, Thomas Manteufel, Hans-Egon Pause, Björn Retzlaff, Claus von Rintelen, Claus Schmitz, Anna Stretz, Achim Olrik Vogel, Alexander Zahn
Zum Werk
Der Kommentar erfasst das gesamte im BGB geregelte Bauvertragsrecht. Auf Besonderheiten, die sich bei Anwendung der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) ergeben können, wird hingewiesen.
Die Kommentierung wird geleitet durch die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Bauvertragsrecht und sorgt somit für eine verlässliche Orientierung für die Praxis.
Vorteile auf einen BlickKommentierung des gesamten Werk- und Bauvertragsrecht unter Berücksichtigung der Besonderheiten der VOB/B, des Rechts der Architekten und Ingenieure, des Verbraucherbaurechts und des BauträgerrechtsRechtssicherheit durch Ausrichtung der Kommentierung auf die aktuelle Rechtsprechung des BGHübersichtliche Darstellung der praktischen Probleme, die bei der rechtlichen Auseinandersetzung mit dem privaten Baurecht auftauchen
Zur Neuauflage
Das Bauvertragsrecht hat sich insbesondere durch die Rechtsprechung des BGH kontinuierlich weiterentwickelt. Hervorzuheben sind die Entscheidungen zum Vergütungs- und Entschädigungsrechts sowie der Bemessung des Schadensersatzes. Im Recht der Architekten- und Ingenieure hat der Europäische Gerichtshof sich mehrfach zu den Mindest- und Höchstsätzen in den bisherigen Fassungen der HOAI geäußert. Als Folge hat der Verordnungsgeber eine neue HOAI geschaffen. Im Bauträgerrecht gilt es, beurkundungsrechtliche Probleme zu lösen und die Frage zu klären, wer nach der Reform des WEG befugt ist, Mängelrechte am Gemeinschaftseigentum geltend zu machen. Diese Stichworte zeigen exemplarisch den großen Bedarf für eine Neuauflage.
Zielgruppe
Für Baujuristinnen und Baujuristen in Gerichten, der Anwaltschaft, der Bauverwaltung und der Bauindustrie sowie Bausachverständige und Baupraktikerinnen und Baupraktiker.