Bayerische Bauordnung 151. Ergänzungslieferung
Zur Ergänzungslieferung
Die 151. Ergänzungslieferung berücksichtigt die Gesetzgebung und die Rechtsprechung zum bayerischen Baurecht bis zum Stichtag 1. August 2023.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwaltschaft, Richterschaft, Unternehmen, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architektinnen und Architekten.