Bayerische Bauordnung 129. Ergänzungslieferung
Rechtsstand: März 2018
Zur Ergänzungslieferung
Die 129. Ergänzungslieferung mit Stand April 2018 enthält die Überarbeitung der Kommentierungen folgender Vorschriften der Bayerischen Bauordnung:
– Art. 24. Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen
– Art. 62. Bautechnische Nachweise
– Art. 81. Örtliche Bauvorschriften
Außerdem wurden die Vorbemerkungen zum Abschnitt III. Bauprodukte und Bauarten aktualisiert.
Zielgruppe
Für Bauaufsichtsbehörden, Rechtsanwälte, Richter, Unternehmer, Bauherren, Verbände, Bau- und Wohnungsbaugesellschaften, Architekten.